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Gegen das Finanzamt – mein Kampf ist beendet, ich hisse die weiße Fahne

 

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Ich bin älter und weiser. Lange haben meine Leser nichts mehr von mir gehört. Und nun bin ich zurück.

 

 

 

Neue Leser bitte ich, folgende Artikel zuerst zu lesen, um ein Bild von meinem Kampf zu bekommen.

 

1. Vorsteuerabzug für alle oder wie ein renitenter Gallier
gegen das Finanzamt kämpft

2. First contact – die unbekannte Spezies Finanzbeamter

3. Klartext – ein gepfefferter Brief an das Fianzamt

4. Indiana Jones – ich starte meinen Kreuzzug

5. Steuerliche Ostern überall tönt es durh die Lüfte froher Schall

6. Ist Oneironaut ein
Beruf?

7. Rufmord – Finnzamtsvorsteher dieskreditiert aufmüpfigen Studenten

 

Es hat sich viel getan im letzten Jahr. Über meinen Kreuzzug gegen die Ordnung und die scheinbar heile Welt (heißt in meinem Fall: das Finanzamt) werde ich nun den neuesten Stand berichten:

 

 

 

Zu einer Zeit, zu der ich es gar nicht gebrauchen konnte, kam ein Brief von der Rechtsbehelfstelle des Finanzamtes. Frau Scholz [Name geändert] schreibt mit Datum 04.01.19 Folgendes:

 

 

 

Einsprüche gegen die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide für die Kj. 2015 und 2016

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

nach Prüfung der Sach- und Rechtslage beabsichtige ich, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Oneironaut geltend gemachten Aufwendungen nicht anzuerkennen, da aufgrund der Art der
Betriebsführung derzeit m.E. Keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

 

 

 

Die geltend gemachten Aufwendungen sind jedoch zum Teil auch durch Ihre schriftstellerische Tätigkeit (August 2015 – Januar 2016) und das im Oktober 2015 aufgenommene Studium entstanden.

 

 

 

Da Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, handelt es sich bei den durch das Psychologiestudium veranlassten Aufwendungen um Betriebsausgaben oder Werbeungskosten, sofern ein
hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren, im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht (vgl. BMF-Schreiben vom
22.09.2010, Rz. 2, BstBl. I S 721).

 

 

 

Ich beabsichtige, die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 zu ändern und die im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Kosten als vorweggenommene Betriebsausgaben zu berücksichtigen..

 

 

 

Bezüglich der Fahrtkosten verweise ich auf die Regelungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6 i.v. mit § 9 Abs. 4 S. 8 EStG. Zur Ermittlung der abzugsfähigen Aufwendungen bitte ich um Mitteilung, an
wievielen Tagen und mit welchen Verkehrsmitteln Sie in den Kj. 2015 und 2016 die Humboldt-Universität aufgesucht haben. Sofern Sie mit dem PKW gefahren sind, teilen Sie mir bitte den
Bruttolistenpreis im Monat der Erstzulassung mit und weisen Sie die Fahrtkilometer nach. Bitte übersenden Sie auch die Immatrikulationsbescheinigungen für das Sommer- und Wintersemester
2016/2017.

 

 

 

Da derzeit noch unsicher ist, ob der geforderte Zusammenhang zwischen den obigen Aufwendungen und der späteren Tätgikeit tatsächlich besteht, werde ich die geänderten Bescheide bezüglch der
Berücksichtigung der vorweggenommenen Betriebsausgaben vorläufig nach § 165 Abs. 1 AO erlassen.

 

 

 

Sofern Aufwendungen sowohl auf die schriftstellerische Tätigkeit, als auch auf das Studium entfallen, werde ich diese aufsplitten. Das betrifft ledigleich den Zeitraum Oktober 2015 –
Januar 2016.

 

 

 

Laut den vorliegenden Rechnungen befassten Sie sich in Ihren Artikeln mit dem steuerlichen Bereich. Insofern lässt sich die schriftstellerische Tätigkeit von Ihrer Tätigkeit als Oneironaut
abgrenzen.

 

 

 

Bitte übersenden Sie für die Kj. 2015 und 2016 eine Aufstellung, welche der bisher als Betriebsausgaben geltend gemachten Aufwendungen auf Ihr Studium bzw. auf die schriftstellerische
Tätigkeit entfielen und übersenden Sie alle Belege. Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass es einem schaverständigem Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen
Überblick über die Umsätze des Unternehmens und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten und die Grundlagen für die Steuerberechnung festzustellen.

 

 

 

(§ 63 UstDV in der Fassung vom 21.2.2005)

 

 

 

Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ob Sie an Ihrer Erklärung, ddie Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen zu wollen, weiterhin festhalten möchten.

 

 

 

Die Einkommensteuer für das Kj. 2017 wurde mit dem Bescheid vom 17.01.2018 geschätzt. Bitte reichen Sie die Einkommensteuererklärung kurzfristig nach. Sofern Sie die Anerkenung der im
Zusammenhang mit dem Studium stehenden Aufwendungen als vorweggeenommene Betreibsausgaben wünschen, bitte ich auch für dieses Kj. um die Übersendung der Immatrikulationsbescheinigungen, einer
Aufstellung über die Kosten und aller Belege.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Scholz [Name geändert]

 

 

 

 

 

 

 

Das klang sehr vielversprechend. Das Blöde daran: meine Buchführungsdaten waren nicht mehr auffindbar. Da hieß, ich musste alles neu eintippen: Beleg für Beleg.

 

 

 

Am 09.01.2019 schrieb ich:

 

 

 

Einkommensteuerbescheid-Vorauszahlungen 2017 und Einkommensteuerbescheid 2017 beide vom 10.12.2018

 

 

 

Sehr geehrte Frau Scholz [Name geändert],

 

 

 

ich lege gegen o. g. Bescheide

 

 

 

                                                                       
E i n s p r u c h

 

 

 

ein.

 

 

 

Die Begründung in Form einer Erklärung folgt.

 

 

 

Ich beantrage weiterhin die Aussetzung der Vollziehung beider Bescheide und bitte um zinslose Stundung bis über meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehnung entschieden worden ist.
Vorsorglich bitte ich um Vollstreckungsaufschub bis über meinen Antrag auf zinslose Stundung entschieden worden ist.

 

 

 

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.01.2019. Ich verstehe Sie richtig, dass Sie mir auf meine vorgweggenommenen Betriebsausgaben als Psychologe und Schriftsteller Vorsteuerabzug
gewähren
wollen? Das ist sehr nett. Ich denke über das Angebot nach. Ich beginne am 18.01.19 den ersten Klartraumkurs mit einer Schülerin, die 40,- € dafür zahlt.
Einnahmeerzielungsabsicht als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist damit gegeben. Ob auch Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung für den einkommensteuerlichen Abzug der Betriebsausgaben
gegeben ist, kann ich bis zum Eintreten der Gewinne wohl nicht glaubhaft machen. Bitte bedenken Sie aber, dass Einnahmeerzielungsabsicht (für die Umsatzsteuer) und Gewinnerzielungsabsicht (für
die Einkommensteuer) zwei unterschiedliche Voraussetzungen sind.

 

 

 

Wie dem auch sei, ich bedanke mich für das Entgegenkommen. Ich bitte Sie aber um weiteres Entgegenkommen: Könnten wir die Frist zur Einreichung der Begründung bis auf zwei Wochen nach dem
Semesterende am 16.02.19 setzen? Das wäre dann aso der 30.02.19. Das würde mir sehr weiterhelfen in meinem Zeitmanagement.

 

 

 

Spätestens am 30.02.19 würden Sie dann auch eine Antwort auf Ihr Schreiben bekommen.

 

 

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Restwinter und verbleibe

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Krüger

 

 

 

 

 

Ich habe nicht gemerkt, dass es den 30.02.19 gar nicht im Kalender gibt. Spät abends im Bett ging es mir durch den Kopf und ich musste lauthals losachen bei der Vorstelllung, wie Frau Scholz
geguckt haben muss, als Sie dieses Datum las. Ich telefonierte mit Frau Scholz und Sie war sehr großzügig, was die Fristen betraf. Ich machte die Buchführung noch einmal, löschte den Begriff
„Oneironaut“, so dass nur „Wissenschaftler“ als Beruf übrig blieb und brachte ihr alle Belege und Unterlagen ins Amt. Dabei bemerkte ich das Türschild: sie war nicht nur Rechtsbehelfstelle,
sondern gleichzeitig Frauenbeauftragte. Ich entschuldigte mich für das Gedicht, das ich zusammen mit meinem Laufpartner gedichtet hatte und Sie sagte, das hätte keinen Einfluss auf das Verfahren.
Sie würde wie bei jedem anderen auch entscheiden und falls ich nicht einverstanden wäre, müsste ich eben klagen. Das war im April. Danach war es ruhig.

 

 

 

Dann kam ein Schreiben, datiert mit dem 17.05.19:

 

 

 

Einspruch gegen die Bescheide über Einkommen- und Umsatzsteuer 2015-2017

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

Sie haben in Ihren Gewinnerittlungen die mit dem Studium in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Betriebausgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Oneironaut/Wissenschaftler geltend
gemacht.

 

In meinem Anschreiben vom 04.01.2019 hatte ich deutlich gemacht, dass ich beabsichtige, den Verlust aus der Tätigkeit als Oneironaut mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht anzuerkennen.

 

Um eine steuerliche Berücksichtigung zu erreichen, müsste man die Studienkosten ggfs. Als vorgwegenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben in einem noch nicht ausgeübten Beruf betrachten.

 

 

 

Gem. R. 82 „Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung“ LstR sind die Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für die Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechse
vorbereiten, als Werbungskosten unabhängig davon abziehbar, ob ein Dientsverhältnis besteht. Das gilt auch für Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten,
objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht.

 

 

 

In Ihrem Fall haben Sie erstmalig ein Stuidum nach bereist abgeschlossener Berufsausbildung aufgenommen. Eine abschließende Prüfung, ib die Studienaufwendungen in einem hinreichend konkreten,
objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten Tätigkeit stehen (vgl. BFH vom 18.06.2009 – VI R 14/7 -, Rz. 22) hat bisher noch nicht
stattgefunden.

 

Bitte äußern Sie sich dazu, welche Art von Tätgikeit Sie nach Ihrem Studium anstreben.

 

 

 

Sollten Sie die Kenntnisse auschließlich erwerben, um weiter als Oneironaut tätig zu werden, würde ich vorschlagen, die grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbaren Studienaufwendungen zu
ermitteln, die Einkünfte als Oneironaut vorerst mangels Gewinnerzielungsabsicht mit 0 € festzusetzen und die Einkommensteuerbescheide diesbezüglich unter Vorläufigkeit nach § 165 AO zu erlassen,
um sich eine spätere Änderung der Bescheide offenzuhalten, sofern sich die Einkommenssituation ändert.

 

 

 

Gem. Hartz/Meeßen ABC Lohnsteuerkommentar wird unter „Bildungsaufwendungen“ Rz 11 folgendes ausgeführt:

 

„Auch wenn das konkrete Berufsziel noch nicht feststeht, können die Aufwendungen vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn der Stpfl. eine Stellung im Erwerbsleben anstrebt und als
Arbeitnehmer dem Arbeistmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen wird (BFH 180,357 = BStBl. 1996 II, 482) ggfs. Setzt das FA die Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig fest,“

 

 

 

[…]

 

 

 

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wären m.E. folgende im Zusammenhang mit dem Studium stehende Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten denkbar.

 

 

 

  • Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (HU),

  • Telefonkosten pauschal 20 € * pro Monat

  • AfA für Arbeitsmittel

  • Bürobedarf

  • Fachliteratur

  • Semestergebühren ohne Semesterticket

  • ggfs. Arbeitszimmerkostenn

  • ggfs. Reisekosten, sofern der Zusammenhang mit dem Studium nachgewiesen wird.

 

 

 

 

 

Der Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Fahrrad und dem PKW ist nur in der Höhe der Entfernungspauschale möglich.

 

Zur Ermittlung der Entferungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und HU (1. Tätigeitsstätte) teilen Sie bitte mit, an wievielen Tagen Sie die HU in den Kj. 2015 – 2017 aufgesucht
haben.

 

 

 

Laptop: Der im Zusammenhan mit dem Studium stehende Anteil wird auf 70% geschätzt. Entsprechend reduziert sich die AfA.

 

 

 

Aus Ihren Unterlagen ergibt sich, dass Sie im Kj. 2017 zeitweise in den Niederlanden gelebt haben. Bitte teilen Sie mir den genauen Zeitraum mit und übersenden Sie die
Immatrikulationsbescheinigung der Radboud University.

 

Sollte sich aus dieser die Studienrichtung nicht ergeben, benötige ich noch andere aussagekräftige Unterlagen, wie z.B. den Lehrplan.

 

Die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den NL stehden Aufweundungen stellen ggfs. Zu berücksichtigende Reisekosten/Kosten für doppelte Haushaltsführung dar, Unterkunfskosten wären zu
belegen.

 

 

 

Die geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen können nicht berücksichtig werden, da

 

 

 

  1. nicht erkennbar ist, in welcher Weise die Bewirtung von Studienkollegen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen solte und

  2. die Angaben auf den Belegen unvollständig sind.

 

 

 

Ggfs. Wären für den Aufenthalt in den NL Verpflegungsmehraufwendungen mit den in § 9 Abs. 4a EStG aufgeführten Werten zu gewähren.

 

 

 

Die Repräsentationskosten bleiben unberücksichtigt, da es sich hier um Kosten der privaten Lebensfürhung handelt.

 

 

 

Bitte erläutern Sie, wourm es sich bei „meetupkosten“ handelt.

 

 

 

Anbei finden Sie das Anschreiben und den Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer.

 

 

 

Ich bitte Ihre Rückantwort bis zum 20.06.2019. Bei Fragen können Sie mich gern anrufen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Scholz [Name geändert]

 

 

 

 

 

In diesem Schreiben wird die Umsatz- bzw. Vorsteuer gar nicht mehr erwähnt. Und was an vorweggenommenen Kosten berücksichtigt werden soll, beschränkt sich auf Werbungskosten. Aber ich wollte ja
ausdrücklich Betriebausgaben geltend machen, wo man Auto, Laptop und Fahrrad und Telefonkosten in nahezu voller Höhe abziehen könnte und Kaffee und Saft und Kekse als Repräsentationskosten.
Arbeitnehmer und Unternehmer werden dabei immer noch ungleich behandelt.

 

 

 

Am 19.06.19 schrieb ich folgende Antwort:

 

 

 

 

 

Berlin, den 19.06.19

 

 

 

St-Nr.:

 

 

 

Ihr Schreiben vom 17.05.19

 

 

 

Sehr geehrte Frau Schulz,

 

 

 

was ist passiert? Ich hatte Ihr Schreiben vom 04.01.19 so verstanden, dass Sie
meinem Anliegen nachkommen wollen, vorgwegenommene Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug geltend zu machen, insofern ich eine ordnungsgemäße Buchführung nachweise.

 

 

 

Ich hatte aus nicht geklärten Gründen Datenverlust und habe mir die Mühe
gemacht, die gesamte Buchhaltung nachzuerstellen. Ihr neues Schreiben vom 17.05.19 hört sich an, als wäre etwas dazwischen gekommen zwischen Ihre Absicht, den Fall zu meinen Gunsten zu
entscheiden und den tatsächlichen Gegebenheiten.

 

 

 

Aber bei mir ist auch etwas „dazwischen gekommen“. Ich gehe seit Dezember
regelmäßig in einen buddhistischen Tempel und bilde mich im Buddhismus weiter. Ich meditiere jeden Tag mindestens 20 Minuten und montags und donnerstags zu den Tempeltagen sogar mehr als das
Doppelte. Ich versuche, dem achtfachen Pfad zu folgen, der zur Beendigung des Leides in diesem Leben führen soll. Und der fünfte Punkt lautet: rechtes Handeln. Ich kann unseren Streit damit nicht
mehr in Einklang bringen. Ich wollte rebellisch sein gegen ein unmenschliches und ungerechtes System. Aber nur weil andere Unrecht tun, heißt das nicht, dass ich dieses Unrecht auch für mich
beanspruchen kann. Selbständige haben in unserer Gesellschaft viel mehr Spielraum, gegen Gesetze zu verstoßen als Arbeitnehmer. Gegen diese Ungerechtigkeit wollte ich mich auflehnen. Möglichst
mit viel Aufsehen und nachfolgendem Ruhm. Aber die zweite edle Wahrheit des Buddha lautet: Wir sind selbst die Ursache unseres Unglückes bzw. wir suchen das Glück an der falschen Stelle. Und
Rebellentum und Ruhm, wie ich sie mit unserem Streit suchte, sind garantiert die falschen Stellen, wenn es darum geht, mein Glück zu finden. Deshalb werde ich diesen Streit nicht weiter
verfolgen. Entscheiden Sie nach bestem Wissen und Gewissen – ich werde nicht klagen und vor Gericht ziehen, wie ich mir das die ganze Zeit ausgemalt hatte.

 

 

 

Ich habe übrigens mehrfach versucht, Sie telefonisch zu erreichen. Sonst haben
Sie immer zurückgerufen, falls ich Sie mal nicht erreicht habe, aber nach dem letzten Schreiben hüllen Sie sich in Schweigen. Ein Grund mehr für mich, zu vermuten, dass irgendwer oder etwas
„dazwischen gekommen“ ist. Ich zeige Ihnen meine verwundbare Seite mit diesem Schreiben und hisse die weiße Fahne. Ich würde mich freuen, wenn dies mit Mitgefühl, Mut und Courage Ihrerseits
belohnt werden würde.

 

 

 

Zu Ihren Fragen:

 

 

 

  1. Bitte äußern Sie sich dazu, welche Art von Tätigkeit Sie nach Ihrem Studienabschluss
    anstreben.“

 

 

 

Daran hat sich nichts geändert: Ich will forschen auf dem Gebiet des luziden
Träumens. Ich will Wissenschaftler und Oneironaut werden, das heißt, einerseits die Ursachen, Auswirkungen und Korrelate des Klarträumens auf psychischer sowie physischer Ebene untersuchen als
auch die Mittel und Wege herausinden, möglichst viel und lange klarzuträumen und dieses Wissen in Seminaren und Workshops an andere weitergeben. Inhalt meines Blogs werden die äußeren und inneren
Erfahrungen sein, die ich dabei mache. Sei es auf dem Gebiet der Steuern (wie unser Schriftverkehr hier) als auch auf anderen Gebieten des Wach- und des Traumlebens.

 

 

 

  1. Sollten Sie die Kenntnisse ausschließlich erwerben, um weiter als
    Oneironaut tätig zu werden…“

 

 

 

Nein. Ich will Wissenschaftler werden. Aber eng damit verbunden wird eine
luzide und meditative Praxis werden.

 

 

 

  1. […]

 

  1. Aus Ihren Unterlagen ergibt sich, dass Sie im Kj. 2017 zeitweise in
    den Niederlanden gelebt haben. Bitte teilen Sie mir den genauen Zeitraum mit und übersenden Sie die Immatrikulationsbescheinigung der Radboud University.“

 

 

 

Ich war nicht immatrikuliert, sondern als Praktikant beim Donders Institut
angestellt. Das Donders Institut ist vergleichbar mit dem Max
Planck Institut in Deutschland und nur eng mit der Radboud Universität verbunden über eine Stiftung. Das Praktikum ging vom
15.08.17 bis 15.12.17 und war unentgeltich.

 

 

 

  1. Die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den NL stehenden
    Aufwendungen stellen ggfs. Zu berücksichtigende Reisekosten/Kosten für doppelte Haushaltsführung dar, Unterkunftskosten wären zu belegen.“

 

 

 

Das dachte mich mir auch schon. Anbei erhalten Sie die Originalquittungen
meiner Vermieterin.

 

 

 

  1. Die geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen können nicht
    berücksichtig werden, da

    1) nicht erkennbar ist, in welcher Weise die Bewirtung von
    Studienkollegen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen sollte und

    2) die Angaben auf den Belegen unvollständig sind.“

 

 

 

Ich kann verstehen, dass Sie sich veralbert fühlen aufgrund der Höhe der
Bewirtungsrechnungen. Ich bin einverstanden, sie komplett unberücksichtigt zu lassen, auch wenn ich gute Argumente dagegen hätte: 1. Die Angaben sind vollständig; Anlass und Teilnehmer habe ich
ergänzt und die restlichen Pflichtangaben stehen üblicherweise auf Bewirtungsrechnungen. 2. Studienkollegen zu bewirten, sichert meine zukünftigen Einnahmen (deshalb sind die Ausgaben ja
„vorwegenommen“).

 

 

 

  1. Bitte erläutern Sie, worum es sich bei den „meetupkosten“
    handelt.

 

 

 

Die Plattform meetup vermittelt Treffen von Menschen mit gleichen
Interessensfeldern. Ich habe die einzige „Klartraumgruppe“ in Berlin. Dafür werden halbjahrlich ca. 30 Dollar fällig. Ich habe vor, aus dieser Gruppe Kandidaten zu rekrutieren als Probanden für
meine Bachelorarbeit.

 

 

 

  1. Sie bitten um Ausfüllen des Fragebogens zum häuslichen Arbeitszimmer
    sowie Grundrissskizzen.

 

 

 

Dazu verweise ich auf den Schriftverkehr vor dem Einspruch. Ich habe beides
bereits eingereicht. Erinnern Sie sich nicht, dass ich den Grundriss von Ihnen wieder mitgenommen habe? Sie haben sich eine Kopie gemacht.

 

 

 

May you be happy!

 

May you be healthy!

 

May you be loved!

 

May you be protected!

 

May you be peacefull!

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Krüger

 

 

 

Demnächst auf dieser Seite: ich bin dabei, einen Newslettersystem einzurichten, damit sich interessierte Leser eintragen können, um keinen Artikel mehr zu verpassen. Am 07.07.19 fahre ich erneut
nach Nijmegen, um der Summer School “Neurocognitive Science of Sleep” beizuwohnen und Stephen LaBerge zu treffen. Darüber wird es sicherlich auch einen Artikel
geben.

 

 

 

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Vorsteuerabzug für alle – oder wie ein renitenter Gallier allein gegen das Finanzamt kämpft

Es begann am 06. Oktober 2016 mit der Abgabe meiner Steuererklärung. Ein Meisterwerk. 15 Jahre Berufserfahrung als Steuerfachangestellter und Bilanzbuchhalter flossen in diese Datenansammlung, in der ich 7 Einkunftsquellen aus 5 Einkunftsarten erklärte – und trotzdem mit einem zu versteuerndem Einkommen von 9.599,- EUR (im Jahr!) nahe am Existenzminimum kratze. Das eigentlich Meisterliche daran ist

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Widerstand im Faschismus – Einspruchsvorlage gegen die Grundsteuerbescheide

Ich stelle hier meinen Einspruchstext zur Verfügung. Die meisten Grundstückseigentümer werden Einspruch eingelegt haben und ich lege ihnen ans Herz, diesen mit meinem Text oder einen durch meinen Text inspirierten Text zu erweitern. Lassen wir die da oben wissen, dass mittlerweile zu viele Menschen aufgewacht sind, als dass sie ihre NWO noch durchziehen könnten!

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Finanzamt Treptow Köpenick – Neverending story continues

 

 

Neueinsteigern empfehle ich zuerst, folgende Artikel zu lesen, um diesen Artikel hier einordnunen zu können:

 

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Ich hatte nicht mehr damit gerechnet, aber das Finanzamt hat sich doch wieder gemeldet. Die Einspruchsentscheidung 2015-2017 und Schätzungsbescheiden 2018 und 2019 flatterten tatsächleich ins
Haus. Also machte ich brav meine Erklärungen und holte mir einen Anwalt um zu klagen.

 

 

 

Ich hatte zwar versprochen, dass ich nicht klagen werde, aber da hatte ich erstens nicht
gewusst, dass die Entscheidung 3 Jahre auf sich warten lassen würde und zweitens weiß ich jetzt, dass jedes Sandkorn in diesem satanistischen System gut platziert ist. Ich hoffe, ich habe für einigen Sand im
Finanzamtsgetriebe gesorgt und werde künftig emsig weiter streuen.

 

 

 

Wer mich dabei finanziell unterstützen möchte, kann das gerne hier tun. Mein Anwalt
arbeitet nicht umsonst und Gerichtskosten musste ich auch vorschießen. Alles in Allem ist mein robinhoodscher Kampf für Gerechtigkeit ein teures Hobby.

 

 

 

Ich spare mir die Wiedergabe der Einspruchsentscheidung. Gesagt sei nur, dass Frau Scholz [Name geändert] nur Werbungskosten statt Betriebsausgaben anerkennen will und das auch nur, wenn ich
später die Gewinnerzielungsabsicht belegen kann (vorläufige Veranlagung ohne Werbungskosten). Zum Vorsteuerabzug sagt sie gar nichts. Die Frage, ob es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten
handeln würde, wäre „nachrangig“. Das ist ein schlauer Schachzug, weil ich so beim BFH vor dem „falschen“ Senat lande. Aber darüber kann ich mir zusammen mit meinem Anwalt Gedanken machen, wenn
es soweit ist, denn nun steht erstmal die Verhandlung des Finanzgerichtes Cottbus an.

 

 

 

Der Vorsteher des Finanzamtes scheint sich geändert zu haben. Er vertritt das Amt im Rechtstreit und unterschreibt mit Naselius [Name geändert]. Damals war es noch ein gewisser Herr Nachterstedt
[Name geändert], der mir (eigene?) Vergewaltigungsphantasien unterstellte. Handelt es ich dabei um eine Projektion?
Ist er vielleicht deswegen gegangen worden? Man weiß es nicht.

 

 

 

Frau Westerland [Name geändert] hat nun Unterstützung von Frau Grüner [Name geändert]. Sie scheint noch sehr unerfahren, wahrscheinlich ist sie nicht einmal ausgelernt. Demzufolge haben die
Bescheide auch einige Unstimmigkeiten. Wir fangen alle einmal an zu lernen. Ich bin ihr nicht böse, gibt es mir doch die Möglichkeit, ein wenig Ironie in meine Einsprüche zu träufeln Aber seht
selbst:

 

 

 

„Uwe Krüger

 

Gehsener Str. 62

 

12555 Berlin

 

 

 

Finanzamt Treptow-Köpenick

 

Seelenbinderstr. 99

 

12555 Berlin

 

 

 

Berlin, den 24.10.2021

 

 

 

 

 

Steuernumer: 36/401/64182

 

 

 

Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2018 und 2019 vom 18.10.2021

 

 

 

Sehr geehrte Frau Brauner,

 

 

 

ich lege gegen die o. g. Bescheide

 

 

 

E i n s p r u c h

 

 

 

ein.

 

 

 

  1. Ich beantrage die Umsatzsteuerveranlagung wie erklärt.

  2. Außerdem beantrage ich die Berücksichtigung der Betriebsausgaben als Oneironaut/Wissenschaftler wie erklärt.

  3. Ich beantrage eine erneute Günstigerprüfung der Steuer auf Kapitalerträge bzw. die Unterwerfung der Kapitalerträge unter die tarifliche EInkommensteuer und

  4. eine Amtsermittlung bezüglich des steuerfreien Betrages der Rente.

  5. Außerdem beantrage ich die Berücksichtigung aufzuteilenden Erhaltunsgaufwandes bei Vermietung und Verpachtung i. H. v. 1.291,06 € jeweils für die Jahre 2018 und 2019 (angesetzt in
    2017) und 1.545,04 € jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bitte nicht wieder vergessen).

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Die Begründung zu den ersten beiden Punkten entnehmen Sie bitte den Einsprüchen gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2015-2017 und dem anhängigen Verfahren vor dem
Finanzgericht.

 

 

 

Sie schreiben in den Erläuterungen im Bescheid 2018: „Da Sie das Freistellungsvolumen nicht vollständig ausgeschöpft haben, wurde der verbleibende Teil bei der Steuerfestsetzung
berücksichtigt.“ Und weiterhin: „Die Prüfung [der Kapitalertragsbesteuerung] hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.“ Sie stimmen mir sicher zu, dass
nicht beides gleichzeitig der Fall sein kann.

 

 

 

Bei einem von Ihnen berechneten zu versteuerndem Einkommen von 13.521 und Kapitalerträgen von 1.707,- € beträgt der Grenzsteuersatz auch nicht über 25%. Die Besteuerung ist daher
unzulässig.

 

 

 

Laut den Berechnungen meines Steuerprogrammes beträgt der steuerfreie Betrag der Rente (der unveränderlich ist, wie Sie in den Erläuterungen auch richtigerweise ausführen) 2.501,- €. Laut
letztem Einkommensteuerbescheid 2016 beträgt er 2.474,- € und in den Bescheiden danach 2.461- €. Ich bitte um erneute Prüfung des Sacherverhaltes gemäß Amtsermittlungsgrundsatzes.

 

 

 

Im Anlageverzechnis der EÜR zur V+V waren die aufzuteilenden Erhaltungsaufwendungen angegeben. Ich bitte um Korrektur der Werbunsgkosten zu V+V 2018 i. H. v. 449,82 € zu meinen Ungunsten. Mir
ist aufgefallen, dass mein Steuerprogramm einen Betrag im Haben i. H. v. 224,92 € fälschlicherweise im Soll angesetzt hat.

 

 

 

Ich bitte um Erlass der Verspätungszuschläge 2018 i. H. v. 550,- € und 2019 i. H. v. 250,- €. Ich habe die lange Bearbeitungszeit der Einsprüche zu den Jahren 2015-2017 nicht zu vertreten. In
Hoffnung auf Rechtssicherheit habe ich die Einsruchsentscheidung abgewartet vor Erstellung der neuen Erklärungen. Und ehrlich gesagt, habe ich nach der langen Zeit nicht damit gerechnet,
überhaupt noch etwas vom Finanzamt zu hören.

 

 

 

Ich beantrage die Aussetung der Vollziehung i. H. v. 1.016,58 € (2018) und 174,- €. (2019). Bis zur Entscheidung über den Antrag beantrage ich zinslose Stundung und bitte um
Vollstreckungsaufschub bis über den Antrag auf zinslose Stundung entschieden worden ist.

 

 

 

Ich wünsche schöne Herbsttage! Lassen Sie sich nicht (weiter) impfen, sondern bleiben Sie gesund!

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Krüger“

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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Finanzamt Treptow Köpenick – Neverending story continues Read More »

Bußgeldbescheid gegen barmündiges Aufreten der gesamte Fall vo A bis Z

 

Ich war schon einmal erfolgreich damit, einen Behördenfall öffentlich zu machen. Über die Sitemap dieser Seite ist der gesamt Fall einsehbar.

 

Teilt diesen Artikel! Wir müssen uns wehren, bevor es zu spät ist!

 

 

 

“Uwe Krüger

 

Gehesener Str. 62

 

12555 Berlin

 

 

 

Ordnungsamt Berlin

 

Salvador-Allende-Str. 80a

 

12559 Berlin

 

 

 

Berlin, den 20.01.2021

 

 

 

Aktenzeichen: Ord GO MA 5 – B377/21

 

 

 

Anhörung d. Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 55 OWiG)

 

 

 

Sehr geehrte Frau Schröder [Name geändert],

 

 

 

vielen Dank für die Möglichkeit, zu meinem Vergehen Stellung zu beziehen. Ich tue nicht nur das, sondern ich rufe auch andere dazu auf, es mir gleich zu tun.
Wir stehen an einem Wendepunkt der Geschichte. Entweder das Böse gewinnt per Impfung und Biotechnologie unbezwingbare Macht über uns, oder wir befreien uns erstmalig in der Geschichte der
Menschheit und fangen an, das Paradies auf Erden zu errichten.

 

 

 

Frau Schröder, ich schätze, Sie sind ein guter Mensch. 99,99% aller Menschen glauben das von sich und noch mehr sind es wirklich. Haben Sie sich nicht schon
manchesmal gefragt, warum die Welt dann so ungerecht ist? Warum ist die Menschheitsgeschichte durchsetzt von Kriegen, Folter und Greueltaten, wo Sie und ich doch nur gute Menschen
kennen?

 

 

 

Lange hatte ich auf diese Frage keine Antwort. Bis Anfang 2020. Sie lautet: Wir werden seit jeher von einer bösen Minderheit regiert. Frau Schröder, es ist
Zeit, das zu ändern.

 

 

 

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand
zur Pflicht.“, sagte einst Berthold Brecht. Und Ähnliches ist im Artikel 20 (4) Grundgesetz festgeschrieben: „Gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung [die freiheitliche, demokratische und soziale Grundordnung] zu beseitigen, haben alle
Deutsche das Recht zum Widertsand, sofern andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

 

 

 

 

 

Bisher kamen ein Bußgeldbescheid über 148,50 € und ein Anhörungsbogen bei mir an. Ich kann Ihnen verraten: es stehen noch zwei davon aus.

 

 

 

Ich wurde von ca. 15 Polizisten, 10 Sicherheitsangestellten der Bahn und zwei Krimminialpolizisten in Zivil im Februar daran gehindert, mit einer Gruppe von
vier Leuten vorsätzlich in Berlin ohne Maske S-Bahn zu fahren. An diesem Aufgebot erkennen wir beide, dass ich kein „Leichtgewicht“ bin. Oder wir befinden uns bereits in einer handfesten
Polizeidiktatur. Ist beides richtig. Ich gehe seit Jahren davon aus, dass mein Telefon abgehört wird (von Personen, nicht von Maschinen (NSA ), wie das aller Menschen). Zu oft meldete sich in meinem Umkreis die Steuerfahndung, wenn ich am
Telefon oder im digitalen Tagebuch Andeutungen über Mandanten machte.

 

 

 

 

 

Ich mache mir die Mühe, mein Rechtsverständnis ausführlich darzulegen und bitte Sie ebenso ausführlich darauf einzugehen. Hier zum Beispiel hat mir ein guter
Freund eine Internetseite empfohlen, auf der in einem Artikel 50 Studien aufgelistet sind, die belegen, dass das Maskentragen unsinnig und gesundheitsgefährdent ist:

 

 

 

Hier als Beipsiel eine Studie, die belegt das Maskentragen Krebs verursacht:

 

 

 

 

Hier eine Studie, die zeigt, welche Nachteile Kinder vom Maskentragen haben:

 

 

 

 

Hier eine Studie, die belegt, dass das Coronavirus durch Masken nicht eingedämmt wird:

 

 

 

 

 

Und hier eine Studie, die zeigt, dass Masken unnütz sind und sogar schädlich im Operationsraum:

 

 

 

 

Hier ebenso.

 

 

 

 

Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf jede dieser über 50 Studien ein:

 

 

 

https://corona-blog.net/schutz_oder_gefahr_ueber_50_studien-welche-gegen-das-tragen-von-mund-nasen-bedeckungen-sprechen/

 

 

 

Ich bin symtomfrei und damit nicht ansteckend. Das entspricht nicht dem Narrativ, das die Massenpropaganda verbreitet über „Coronaleugner“, die angeblich
„Superspreader“ sind. Vor Corona war es eine Binsenweisheit, dass jemand der keine Krankheitssymptome hat, auch nicht ansteckend ist. Jetzt plötzlich ist man mit dieser Meinung in der
Beweispflicht. Das liegt aber nicht daran, dass sich die Tatsache geändert hätte oder COVID-19 ein so neuartiger Virus wäre, bei dem die Übertragungswege anders sind, sondern liegt allein an der
Informationsüberflutung, die die Massenmedien zu Corona vornehmen. Eine Lüge wird zu wahrgenommenen Wahrheit, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Ob dieses Zitat nun von Goebbels stammt oder
nicht, ist dabei unerheblich.

 

 

 

Bis Dezember 2020 hatten wir keine Übersterblichkeit. Es war nur Panikmache der Coronapropaganda, die plötzlich seit März 2020 täglich, ja halbstündlich aus
allen Kanälen der gleichgeschalteten Presse tönte. Wenn wir in Zukunft Übersterblichkeit haben werden, dann liegt das an der Impfung, nicht an COVID-19.

 

 

 

Die Poren einer medizinischen Maske sind größer als der Umfang eines Virusses. Durch die erhöhte CO2-Rückatmung befindet sich innerhalb kurzer Zeit nach dem
Aufsetzen der Maske zu wenig Sauerstoff im Blut. Die Folge sind Konzentrationslosigkeit und Leistungsabfall. Das Gehirn versucht dagegen vorzugehen und sendet Signale an die Nebennierenrinden,
damit sie mehr Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol ausschütten. Die Venen verengen sich, der Blutdruck steigt. Aggressives Verhalten wird dadurch provoziert.

 

 

 

Im feuchtwarmen Mileu hinter der Maske gedeihen Bakterien und Pilze sehr gut. Die FFP2-Masken als auch die OP-Masken enthalten Giftstoffe sowie Plastikpartikel.
Dazu zählt zum Beispiel Anilin, welches aus Rohöl gewonnen wird und toxisch ist. Die Plastikartikel ähneln Östrogen in seiner Struktur. Eine mögliche Folge davon ist, dass sich Mädchen zu schnell
entwickeln und Jungen impotent werden.

 

 

 

Und last but not least: Die zwischenmenschliche Interaktion ist durch den Maskenwahn völlig verkrüppelt. Ist Ihnen schon aufgefallen, dass hinter Masken meist
ängstliche oder aggressive Augen hervorblicken? Der Mensch ist auf nonverbale Kommunikation angewiesen. Sie nimmt einen höheren Stellenwert ein als verbale Kommunikation im sozialen Gefüge, das
wir menschlich nennen. Diese nonverbale Kommunikation wird extrem eingeschränkt, wenn ich nur noch Maskenträger um mich habe. Ich zähle eins und eins zusammen und komme zu dem Schluss, dass
„social distancing“ und Maskenpflicht den Menschen verrohen und vereinsamen sollen.

 

 

 

Später wird man die Coronazeit in die Zeit vor den Massenimpfungen und in die Zeit danach einteilen müssen. Vor den Impfungen liegt (oder in Zunkuft „lag“) die
Sterblichkeit bei 0,23 % laut J. Ionides der Stanford Universität und 0,37 laut Prof. Hendrik Streeck von der Uniklinik Bonn.

 

 

 

https://www.theeuropean.de/the-european-redaktion/sterblichkeit-des-coronavirus-liegt-viel-niedriger-als-gedacht/

 

 

 

Die Sterblichkeit der normalen Grippe (Influenza) beträgt im Vergleich 0,5%, ist also doppelt so hoch. Je nach Quelle kann die Sterblichkeit der Grippe auch bis
zu 17% (siehe Schweiz 2015)
betragen.

 

 

 

Frau Schröder [Name geändert], stellen Sie sich doch einfach einmal die Frage, wieso „sozialer Abstand“, Masken, Lockdown und Impfung helfen sollen, einen Virus
einzudämmen, nie aber von Bewegung an der frischen Luft, vitaminreicher Ernährung und regelmäßiger Entspannung gesprochen wird. Wenn es den Regierenden tatsächlich um die Gesundheit der
Bevölkerung geht, so sehr, dass sie einen weltweiten Wirtschaftskollaps provozieren, der schlimmer wird als 1929, wieso machen Sie uns nie auf diese altbekannten Hausmittel zu Stärkung des
Immunsystems aufmerksam? Wo bleibt die „Ruhe“ als bestes Mittel gegen jedwede Erkrankung? Zumindest im Narrativ bis 2020 war sie vorhanden. Jetzt ist statt von Bettruhe nur noch von Quarantäne
die Rede.

 

 

 

Die Welt hat sich innerhalb eines Jahres in eine Dystopie verwandelt. Und Sie sind ein Helfershelfer. Möchten Sie diese Rolle übernehmen in zukünftigen
Ntv-Dokumentationen, Frau Schröder [Name geändert]? „2020 – die Satanisten und ihre Helfershelfer – wie das Böse damals einen weltweiten Umsturz plante“ könnte so eine Doku heißen.

 

 

 

Aber diese Hölle da draußen hat auch etwas Gutes. Nie war es einfacher, ein Held zu sein und für das Gute zu stehen. Man muss einfach nur barmündig S-Bahn
fahren oder einkaufen gehen. 🙂 Das werde ich auch weiterhin tun. Da können Sie noch so viele Bußgeldbescheide ausstellen, wie Sie möchten. Ich habe gerade gegoogelt: Eine Anstiftung zu einer
Ordnungswirdrigkeit ist nicht strafbar. Schade eigentich. Ich rufe nämlich auf meiner Internetseite www.oneironauten.de dazu auf, es mir
gleich zu tun. Dort wird mein gesamter Fall öffentlich dokumentiert. Scheuen Sie sich nicht, dort vorbei zu schauen, Frau Schröder [Name geändert].

 

 

 

Eine Ausnahme der Infektionsschutzverordnung liegt im Übrigen immer und bei jedem Menschen vor: nämlich aus gesundheitlichen Gründen. Ein Attest bedarf es dabei
nicht laut kassenärztlicher Vereinigung. Ich würde gerne einen Link setzen, bis vor kurzem war das auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung öffentlich einsehbar, aber sie haben den
Text nun gelöscht oder hinter einer Datenschranke versteckt – ich weiß es nicht.

 

 

 

Warum wurde der Bußgeldbescheid eigentlich mit dem 05.03.2021 datiert, kam aber erst am 12.03.2021 an?

 

 

 

Ich möchte enden mit den Worten: „Bevor ich mich beuge, breche ich!“”

 

 

 

Hier für alle Neugierigen, die wissen wollen, wie so ein Bußgeldbescheid aussieht:

 

 

 

Bußgeldbescheid

 

 

 

 

 

gegen

 

 

 

Herrn Uwe Krüger, Gehsener Str. 62, 12555 Berlin

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

nach meinen Feststellungen haben Sie sich ordnungswidrig verhalten. Gemäß § 17 (ggf. i. V. m. §§ 19, 20) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OwiG – setze ich
gegen Sie die nachstehende(n) Gelbuße(n) fest. Ferner haben Sie nach §§ 464, 465 StPO i. V. Mit §§ 105, 107 OwiH die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

 

 

Geldbuße Eur Zahlungswege

 

Geldbuße 120,00 € Bezirkskasse

 

Berliner Sparkasse

 

Gebühren und Kosten 25,00 €

 

des Verfahrens 0,00 €

 

 

 

Auslagen der Verwaltungs-

 

behörde 3,40 € IBAN: DE 55 1005 0000 1613 0132 28

 

BIC: BELADEBEXXX

 

zu zahlender Gesamtbetrag 148,50 € Kassenzeichen:

 

2139000293426

 

 

 

 

 

Bitte geben Sie bei der Zahlung das Kassenzeichen an.

 

 

 

Begründung:

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung war in Berlin im Freien im öffentlichen Raum in Berlin, Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer
aus handelsüblichen Stoffen hergestellten, an den Seiten eng anliegenden, Mund und Nase dedeckenden, textilen Barriere zu tragen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung
von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerolosen druch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verrringern. Die Mund-Nasen-Bedeckung war so zu tragen, dasss Mund und Nase so bedeckt
werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert ird. Alternativ konnte in gleicher Weise eine medizinische Gesichtsmaske getragen
werden. Sie haben am Donnerstag, den 18.02.2021 um 15:30 Uhr in 12587 Berlin, Bölschestraße 137 vorsätzlich dieser Verpflichtung zuwidergehandelt, indem Sie ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen
wurden.

 

Bezüglich der mündlichen Anhörung druch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes am 18.02.2021 haben Sie die geforderten Angaben zur Person gemacht.
Zum Sachverhalt haben Sie sich geäußert und somit nicht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung lehnten Sie ab, da dieses nach Ihrer Meinung
einem Hitlergruß, nämlich einer Unterordnung gleichkäme. Auf Aufforderung der Außendienstmitarbeiter alternativ einen anderen Weg zu nehmen, lehnten Sie dieses ebenfalls ab.

 

Die festgestellte Zuwiderhandlung durch ordnungsamtliche Wahrnehmung und Beweismittel konnte nicht entkräftet werden. Ich habe daher nach Aktenlage entschieden. Die
Bemessung der Geldbuße erfolgte unter Berücksichtigung aller Angaben.

 

 

 

Ordnungswidrigkeiten können nach § 73 Absatz 2 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Für Verstöße
gegen die oben genannten Normen ist ein Bußgeldrahmen von 50 bis 500 Euro vorgesehen.

 

 

 

De aktuellen Abstands, und Hygieneregeln – insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Gesichtsmaske – sind darüber
hinaus be Betreten der benannten Bereiche deutlich sichtbar ausgeschildert.

 

 

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 11 erster Halbstatz SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(InfSchMV) vom 11. Februar 2021 im Freien keine Mund-Nasen-Bedeckung oder medizinische Gesichtsmaske trägt und keine Ausnahe nach $ 4 Absatz 4 Nummer 1 zweiter Halbsatz ud Absatz 3 InfSchMV
vorliegt. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien im öffentlichen Raum in den in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Bereichen zu tragen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 erster Halbsatz Buchstabe e
InfSchMV). In der Anlage ist die Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen (Straßen Nummer 3) als Bereich genannt, in der eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist
eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere, die auffgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von
übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizzierten Schutzkategorie (§ 1 Absatz
5 Satz 1 InfSchMV). Die Mund-Nasen-Bedeckung ist so zu tragen, dass Mund und Nase so bedeckt werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen druch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen
vermindert wird. (§ 1 Absatz 5 Satz 2 InfSchMV). Soweit nach dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, kann auch eine
medizinische Gesichtsmaske nach § 1 Absatz 6 InfSchMV getragen werden (§ 1 Absatz 5 Satz 3 infSchMV). Eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne dieser Verordnung ist eine aus speziellen
Materialien hergestellte Maske, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 14683:2019+AC:2019 entspricht oder die den Anforderungen der europäischhen Norm EN 149:2001+A1:2009 entspricht,
wobei die Maske jedenfalls nicht über ein Ausatemventil verfügen darf (§ 1 Absatz 6 Satz 1 InfSchMV). § 1 Absatz 5 Satz 2 InfSchMV gilt für die Trageweise entsprechend (§1 Absatz 6 Satz 2
InfSchMV).

 

 

 

Verletzte Vorschrift(en) in der jeweils gültigen Fassung:

 

 

 

§29 Absatz 3 Nummer 5 SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

(SARS-CoV-2-InfSchMV) vom 11. Februar 2021 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)

 

 

 

Beweismittel: Prüfbericht vom 18.02.2021 Vorgangsnummer 20210218-1550-56 ausgefertigt von Ord AOD 45 [Zahl geändert]

 

 

 

Zeuge(n): Ord AOD 33

 

Ord AOD 45

 

[Zahlen geändert]

 

 

 

Zahlung der Geldbuße:

 

 

 

Sie werden gebeten, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides den zu zahlenden Gesamtbeitrag auf das angegebene Konto zu überweisen. Falls
kein Einspruch eingelegt wird, ist die Zahlung somit vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides fällig.

 

 

 

Sofern Sie sich für zahlungsunfähig halten sollten, teilen Sie mir dies mit eingehender Begründung rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist mit. Geeignete Nachweise
über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers) sind beizufügen. Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten noch Ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen, wird
der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Des Weiteren kann durch das Amtsgericht Tiergarten gemäß § 96 OwiG gegen Sie Erzwingungshaft bis zu euner Dauer von 6 Wochen angeordnet
werden.

 

 

 

Rechtsbehelfbelehrung:

 

Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei
dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, PF 91 02 40, 12414 Berlin Einspruch einlegen (§ 67 OwiG). Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn der Einspruch vor Fristanlauf bei der Behörde
eingeht.

 

 

 

Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Tiergarten aufgrund einer Hauptverhandlung, ohne dabei an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Höhe der Geldbuße
gebunden zu sein. Das Gericht kann auch für Sie nachteiliger entscheiden und eine höhrere Geldbuße festsetzen, wenn ihm dies nach Ergebnis der Hauptverhandlung angemessen erscheint. (§ 71 OwiG, §
411 StPO).

 

 

 

Hält das Gericht eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich, so kann es stattdessen im Beschlusswege entscheiden, wenn weder Sie noch die Amtsanwaltschaft diesem
Verfahren widersprechen. In diesem Fall darf das Gericht von der im Bußgeldbescheid getroffenen Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

 

 

 

Hinweis:

 

Ich zeige an, dass Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden (§§ 6 ff BlnDSG, § 48 Absatz 4 ASOG Bln).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schröder

 

[Name geändert9

 

 

 

Fundstellen:

 

Strafprozessordnung – StPO

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987

 

Fundstelle: BGBl I S. 1074, 1319m in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OwiG

 

in der Fassung der Bekanntmachtung vom 19. Februar 1987

 

Fundstelle: BGBL. I S. 602, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

BlnDSG – Berliner Datenschutzgesetz

 

Datum: 17. Dezember 1990

 

Fundstelle: GVBl. 1991, S. 16, 54, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

ASOG – Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006

 

Fundstelle: GVBl. 1992, S. 930, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

Verkehrsverbindungen:

 

Tram Linie 60 und 61

 

Haltestelle -Bellevue-

 

Bus Linie 167, 269, X69, M69

 

Haltestelle: Salvador-Allende-Str.

 

 

 

Sprechzeiten:

 

Ordnungswidrigkeiten nur nach Terminabsprache

 

Fortsetzung folgt…

 

Wer möchte, kann über die Sitemap meinen Fall beim Finanzamt aufrufen. Ich habe ebenfalls wie hier alles öffentlich gemacht.

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn du mir widersprechen willst, bin ich auch dankbar für einen Kommentar. (Was die Hater in diesem „Neuland“ Internet noch nicht kapiert haben, ist, dass sie mit ihrem Hass, die Aufmerksamkeit
anderer auf genau die Dinge richten, die sie doch hassen – traurig…)

 

 

 

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noch nicht, aber zumindest politisch bin ich jetzt wacher. Der Witz beim Erwachtsein ist ja immer, dass man sich nie sicher sein kann, dass man wach ist – man kan sich nur sicher sein, dass man
träumt.

Darüber habe ich einen Song geschrieben. Wenn ihn jemand vertonen möchte, wäre ich sehr froh:

 

Mein Erwachen

 

You can‘t be sure, that you‘r awake.

To be awake could be fake.

You can be sure, that you are dreaming,

That doesn’t mean life has no meaning,

It means you‘r powerful and free

Light surrounding you and me

 

Live your life as lovely dream

If you want to, you can keen

But don‘t forget the only truth:

Keening is just love the blues.

 

It doesn‘t matter, if you haste it,

Life is your gift, so you can waste it,

You can enjoy your dream or not

But be aware of this big plot:

 

Live your life as lovely dream

If you want to, you can keen

But don‘t forget the only truth:

Keening is just love the blues.

 

Buddha told you something wrong

Life isn‘t suffering along

A nightmare can turn into light

There is no need to hold this fight.

 

Live your life as lovely dream

If you want to, you can keen

But don‘t forget the only truth:

Keening is just love the blues.

 

Die Stammleser meines Blogges kennen meinen Kampf gegen das Finanzamt. (Nachdem ich die weiße Fahne gehisst habe, hat sich das Amt übrigens nicht mehr gemeldet.
Ich habe Hoffnung, nun nicht nur geistig aus dem (Matrix)System gefallen zu sein.)

 

Aber dieser Gegner war nur der Auftakt. Jetzt stehe ich einem weiteren Zyklopen gegenüber, der vielleicht sogar noch mächtiger ist: die Biomarktkette Denn’s.

 

Was einmal funktioniert hat, funktioniert vielleicht ein zweites Mal. Ich habe an die Geschäftsführer in Wien ein Einschreiben mit Rückschein geschickt. Den
Wortlaut findet Ihr hier:

 

Uwe Krüger

Gehsener Str. 62

12555 Berlin

 

Geschäftsführung Denn’s Bio Markt

Thomas Greim, Joseph Nossol

Bahnhofstraße 33

12555 Berlin

 

Berlin, den 06.07.2020

 

Bitte zum Einkaufen ohne Maske

 

Sehr geehrte Herren Greim und Nossol,

 

ich hatte am Freitag, den 03.07.2020 ein traumatisches Erlebnis in Ihrem Biomarkt. Eine Ihrer Mitarbeiterinnen [die Marktleiterin Frau Zemmin, wie ich später
herausfand] zwang mich, eine Maske zu tragen. Ich werde mit Maske nicht wieder bei Ihnen einkaufen.

Ich ernähre mich vegan ohne Zucker und Gluten. Ich gebe pro Monat 900 EUR für Bioobst- und Gemüse aus. Davon über 90% in Ihrem Markt. Das können Sie an Hand
meiner Kundenkarte nachvollziehen.

Eine Ihrer Mitarbeiterinnen sagte mir, dass 2.500 EUR für Ihren Laden an Bußgeld fällig werden, wenn das Ordnungsamt jemanden ohne Maske in Ihrem Laden
einkaufen sieht. Da sind Sie falsch informiert. Das Bußgeld beträgt 50-500 EUR und der Adressat ist immer der Kunde, nicht Sie oder Ihre Firma.

(https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/ )

Ich bin nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. (https://kvberlin.de/20praxis/ne200506.html). Ein Attest ist nicht erforderlich.

 

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Berlin können Sie nachlesen; „Gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt die Pflicht nicht […] für Personen, die
auffgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können […]. Ein ärztliches Attest ist nach dieser Rechtsverordnung nicht vorgeschrieben.“

 

Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen einer Maske sind enorm (nicht nur bei mir). Nicht nur, dass der Gasaustausch nicht mehr gewährleistet wird, es erschwert
auch die (notwendige) nonverbale Kommunikation der Maskenträger. Ich leide unter einer schizoaffektiven Störung. Mir ist aus psychischen Gründen nicht möglich, mit einem solchen Maulkorb zu
interagieren.

 

Ich würde wirklich gerne weiter in Ihrem Markt einkaufen gehen. Unter den gegebenen Umständen ist mir das jedoch nicht möglich.

 

Welche Lösung schlagen Sie vor?

 

Ich wünsche schöne Sommertage!

 

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Krüger

 

Frau Kluge der Antidiskrimminierungstelle Berlin  wollte mir nicht weiterhelfen. Sie ist der Auffassung, ein Attest wäre nötig und widersprach damit der
kassenärztlichen Vereinigung.

 

Warum stürze ich mich in diesen Kampf? Warum besorge ich mir nicht einfach einen Attest? Aus zwei Gründen: zum einen kann ich das nicht mit meinem Gewissen
vereinbaren. Nach meinem Erwachen sehe ich das Ausmaß des weltweiten linksfaschistischen Systems, in dem wir leben. Sich diesem unterzuordnen, würde bedeuten, sich mitschuldig an Kindermorden und -folterungen zu machen.  Zum anderen bringe ich
vielleicht den einen oder anderen auch zum Aufwachen durch die bescheidene Öffentlichkeit, die ich herzustellen im Stande bin.

Da mein Aufwachprozess über zehn Jahre dauerte, kann ich gut nachvollziehen, wie sich die Leser dieses Artikels fühlen. Da gibt es die Gruppe der Verängstigten. Sie
wollen nicht wahrhaben, dass die Realität so schrecklich ist. Denen sei gesagt, dass sie ein Gegengewicht zu der Angst brauchen, sonst gehen sie daran zu Grunde. Eine hilfreiche Liste von
Gegenmaßnahmen ist zum Beispiel diese hier: Eine Anleitung zum Glücklichsein – 23 Maßnahmen, die wirklich
helfen. 

 

Außerdem ist es sehr hilfreich, die rote Pille der Wahrheit in kleinen Dosen zu sich zu nehmen. Die volle Dröhnung könnte eine kognitive Dissonanz  auslösen, die im schlimmsten Fall
tödlich enden könnte.

Zum anderen gibt es die Gruppe der Empörten, die hinter diesem Text rechtsextreme Manipulation vermuten. Denen kann ich leider nicht helfen. Sie werden wohl in der
Matrix gefangen bleiben. Die, die mich kennen, wissen, ich würde niemals Gewalt befürworten. Diese kleine Gruppe der Empörten sollte gerade kognitive 
Dissonanz erleben. Für sie besteht eine Chance. Möge die Spannung in Verhaltensänderung münden.

Die, die bereit sind, die rote Pille der Wahrheit zu schlucken, können mit der Arte Dokumentation: „Profiteure der Angst“  von 2009 beginnen und sich, wenn sie die Parallelen zu Corona verdaut haben, weiter vortasten.

Einige sagen, wir würden in der Zeit der Offenbarung des Johannes (Apokalypse) leben. Wer das glaubt, dem sei gesagt: die Zukunft ist ungeschrieben. Es liegt in unserer
Hand, Schlimmes zu verhindern.

 

Und wie schaffen wir das? Ich habe von der Wende 1989 gelernt. Damals wurden wir vom westlichen System geschluckt, verkauft und verraten. Einer unserer Fehler war,
dass wir keine Visionen hatten. Deshalb: Lasst uns träumen! Uns wurde diese Fähigkeit abtrainiert, aus gutem Grund.

 

„You may say, I’m a dreamer! But I’m nt the only one. I hope, some day, you will join us! And the world will live as one…“

 

Ich habe einen Traum:

 

Ich wünsche mir eine Welt mit freier Energie. Viele wissen nicht, dass der Energieerhaltungssatz ein Axiom ist. Axiome nimmt man als gegeben hin, ohne sie zu
belegen oder zu hinterfragen. Ich träume von einer Welt, in der das Energieproblem gelöst ist und folglich kein Mangel mehr an materiellen Gütern besteht.

 

Ich wünsche mir eine saubere Welt. Unser Wasser und unsere Lft werden vorsätzlich vergiftet. Das muss aufhören.

 

Ich wünsche mir eine friedliche und harmonische Welt. Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen anfängt. Der freie Wille ist heilig und
unantastbar.

 

Ich wünsche mir eine unendliche Entwicklung. Alles ist im Fluss. Möge sich die Menschheit stetig weiterentwickeln und nicht mit der Technik verschmelzen. Das würde
am Ende nur seelenloses Leben bedeuten.

Ich wünsche mir Spannung und Überraschung. Ich liebe Geschichten mit unerwarteten Wendungen, die alles in neuem Licht erstrahlen lassen und in einem happy end
enden. Möge die Menschheitsgeschichte ein solche Geschichte sein.

 

Amen

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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Wenn du mir widersprechen willst, bin ich auch dankbar für einen Kommentar. (Was die Hater in diesem „Neuland“ Internet noch nicht kapiert haben, ist, dass sie mit ihrem Hass, die Aufmerksamkeit
anderer auf genau die Dinge richten, die sie doch hassen – traurig…)

 

 

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