Coronafaschismus schlägt zu: 600,- € Strafe für einen „schlechten“ Scherz

 

 

 

Bitte teilt diesen Artikel auch außerhalb eurer Blase, denn mich interessiert die Meinung der Impfbefürworter, ob sie diese Strafe für angemessen halten und ob sie
in einem solchen Staat leben wollen und ihn ihren Kindern so übergeben wollen.

 

 

 

Ich freue mich auf eine angeregte und freundliche Diskussion!

 

 

 

Am Ostersonntag, den 04.04.2021 traf ich mich mit ein paar Freunden zu einem Osterspaziergang. (Schon das war verboten. Irre Zeiten!). Wir trafen auf eine achtlos
weggeworfene Maske. Ich bat eine Freundin, mich zu filmen, während ich den Notruf anrief. Das Video
seht ihr hier:

 

 

 

https://youtu.be/mtvdLlkDT2Q

 

 

 

Im Mai flatterte dann ein Schreiben ins Haus, dass ich hier originalgetreu wiedergebe:

 

 

 

Land Brandenburg

 

Polizeipräsidium Polizeidirektion West

 

SB ZENTRAB II – 2

 

 

 

Potsdamer Str. 170

 

14542 Werder

 

 

 

 

 

Sachbearbeiter: Knappe [Name geändert], KHK’in

 

 

 

Internet: www.polizei.bandenburg.de

 

email:

 

 

 

 

 

Datum: 18.05.2021

 

 

 

Ermittlungsverfahren wegen:

 

 

 

Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln gemäß § 145 StGB

 

 

 

Tatzeit Sonntag, 04.04.2021, 14:18 Uhr

 

Tatort

 

PLZ/Ort 14469 Potsdam

 

Orts-/ Stadtteil Eiche

 

Straße/ Hausnr. Kaiser-Friedrich-Straße 143

 

 

 

freie Ortsangabe Einsatz- und lagezentrum Polizei Brandenburg

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

Gegen Sie wurde das o. g. Ermittlunsgverfahren eingeleitet. Da Sie der Tat verdächtig sind, gebe ih Ihnen gemäß § 163a Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung
(StPO) hiermit Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Ich bitte Sie, den Anhörbogen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens an ich zurückzusenden.

 

 

 

Belehrung für Beschuldigte

 

 

 

Ich weise Sie nach §§ 163a Absatz 4, 136 StPO darauf hin, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache
auszusagen. Sie sind aber in jedem Fall verpflichtet, die mit * gekennzeichneten Fragen zur Person vollständig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist gemäß § 111 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten mitt einer Geldbuße bedroht. Sie können jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen. Außerdem können Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen
beantragen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

im Auftrag

 

 

 

Knappe, KHK’in

 

 

 

Ergänzungen zum Vorhalt

 

 

 

Am 04.04.2021, 14:18 Uhr, riefen Sie mit Ihrem Mobiltelefon den Notruf der Polizei und erklärten, Sie seien in der Nähe des S-Bahnhofes Fangschleuse. Dort würde
ein potentiell infektiöss Objekt, eine Maske, liegen und ob der Polizist, welcher den Notruf entgegen nahm, ein Seuchenschutzkommando vorbeischicken könne. Der Polizist fragte irritiert: „Was?“
und Sie wiederholten den Satz.

 

 

 

Auf die Frage, ob Sie den Beamten verarschen wollen, bejahten Sie mit: „Ja, eigentlich schon.“ Sie erklärten, sie heißen Uwe Krüger. Auf Nachfrage nach ihrer
Adresse legen Sie auf.

 

 

 

Eine Anschlussermittlung der verwendeten Telefonnummer ergab Ihre Wohnanschirft. [Das dürfte nicht so besonders schwer gefallen sein, weil ich im
Telefonbuch stehe, Anm.]

 

 

 

Somit stehen Sie im Verdacht, einen Missbrauch Notruf … gem. § 145 StBG begangen zu haben. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, sich zur Anschuldigung zu
äußern.

 

 

 

Sofern Sie Angaben zur Sache machen wollen, schildern Sie den Sachverhalt schriftlich aus Ihrer Sicht, da Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie nur
eilbedürftige Vernehmungen durchgeführt werden.
[Aber das LKA kann Captain Future zu Hause
besuchen, um ihn zu warnen, nicht an einer verbotenden Demo teilnzunehmen, Anm.]

 

 

 

 

 

Ich ging mit diesem Schreiben zu Herrn Tüxen, Anwalt für Aufklärung, der Akteneinsicht beantragte.

 

 

 

Daraufhin antwortete Herr Knappe ihm, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist. Sie würde auf den Antrag auf Akteneineicht entscheiden. Dann war
erstmal Ruhe im Schacht.

 

 

 

Heute kam jedoch der Strafbefehl. Ohne Akteneinsicht zu gewähren und ohne die Stellungnahme meines Anwaltes abzuwarten:

 

 

 

Amtsgericht Potsdam

– Abteilung für Strafsachen –

 

 

Auskunft erteilt: Frau Fittacker [Name geändert]

 

 

 

Datum: 27.08.2021

 

 

 

In dem Strafverfahren gegen

 

Uwe Krüger

 

wegen Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

 

 

 

Sehr geehrte/r Herr/Frau Krüger,

 

 

 

anliegend erhalten Sie eine Ausfertigung des Strafbefehls vom 26.08.2021.

 

 

 

Der Strafbefehl wird Ihrem Verteidiger zugstellt.

 

 

 

Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht.

 

Die Einzelheiten zur Einlegung eines Einspruchs entnehmen Sie der dem Strafbefehl beigefügten Rechtsmittelbelehrung.

 

 

 

Falls Sie keinen Einspruch einlegen und der Strafbefehl rechtskräftig wird, erhalten Sie eine Rehnung mit Zahlungsaufforderung der Geldstrafe (Geldbuße) soweit
darauf anerkannt wurde und den Kosten des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Zahlungen sind nicht an das hiesige Amtsgericht, sondern an die Staatsanwaltschaft Potsdam zu
richten.

 

 

 

Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung.

 

 

 

Sollten Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wollen – sofern die Ratenzahlung nicht schon bewilligt wurrde-, können Sie diesen schriftlich bei der
Staatsanwaltschaft Potsdam einreichen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Fittacker

 

Jusztishauptsekretärin

 

 

 

Amtsgericht Potsdam

 

 

 

Strafbefehl

 

 

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam wird gegen Sie,

 

 

 

Herr Uwe Krüger,

 

geboren am 11.06.1977 in Aschersleben,

 

wohnhaft: Gehsener Str. 62, 12555 Berlin,

 

Familienstand: unbekannt,

 

Staasabgehörigkeit: deutsch,

 

 

 

Verteidiger/in:

 

Rechtswanwalt Matthias Tüxen, Oberspreestraße 182, 12557 Berlin,

 

 

 

wegen Missbrauchs von Notrufen

 

 

Vergehen nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 StG –

 

eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Euro (=600 Euro) festgesetzt.

 

 

Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

 

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,

 

 

 

am 04.04.2021

 

in Potsdam

 

 

 

absichtlich Notrufe missbraucht zu haben.

 

 

 

Ihnen wird Folgende zur Last gelegt:

 

 

 

Am oben genannten Tattag gegen 14:18 Uhr wählten Sie von Ihrem Mobiltelefon die Polizeirufnummer 110 und sagten: „Hallo, ich bin hier nahe des S-Bahnhofes
Fangschleuse. Hier liegt ein potentiell infektiöses Objekt, eine Maske. Ich wollte fragen, ob sie das Seuchenschutzkommando vorbeischicken können?“ Auf Nachfrage wiederholten Sie diesen Satz. Auf
erneute Frage, ob es sich hierbei um einen schlechten Scherz handelt
[oben war die wörtliche Rede noch korrekt wiedergegeben. Ist wohl für das Gericht zu umgangssprachlich oder könnte sogar
beleidigend wirken? Anm.], antworteten Sie mit: „Ja, eigentlich schon.

 

Sie handelten folglich in dem Wissen, dass es sich nicht um einen Notfall handelt und die Notrufeinrichtung für tatsächliche Notfälle deshalb nicht zur
Verfügung stehen würde.

 

 

 

Als Bewieesmittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:

 

 

I. Zeugen:

  1. 1) Andreas PK Brösel [Name geändert], 16515 Oranienburg

    2) PK Andreas Brödel [Name geändert], zu laden über Polizeipräsidium

 

 

 

LZ-Leitstelle, Kaiser-Friedrich-Str. 143, 14469 Potsdam (Nl. 2 d. A.)

 

 

II: Mitschrift Notruf vom 04.04.2021 14:18 h (Bl. 6 d. A.)

 

 

 

Rechtsbehelfbelehrung [die schreibe ich jetzt nicht ab, Anm.]

 

 

 

gez. Fützmann [Name geändert]

 

 

 

Richter/in am Amtsgericht

 

 

 

 

 

Im schlimmsten Fall drohen mir zwei Jahre Haft. Für einen („schlechten“) Scherz, wie das Gericht selbst den Sachverhalt bezeichnet. So weit sind wir
gekommen.

 

 

 

Ich mache meine Verfahren alle öffentlich auf meiner Webseite. Angefangen hatte alles mal mit dem Finanzamt. Die Sache geht jetzt vor Gericht. Dann kamen diverse
Bußgeldbescheide wegen Nichtzeigen des neuen Hitlergrußes. Das ist jetzt auch vor Gericht.
Wer nicht verpassen möchte, was aus dem obigen Fall und aus allen anderen Fällen wird, sollte sich in meinen Newsletter einschreiben.

 

 

 

Asalaam Alejkum und Nomaské!

 

 

 

Uwe Krüger

 

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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6 Kommentare zu „Coronafaschismus schlägt zu: 600,- € Strafe für einen „schlechten“ Scherz“

  1. Hallo Uwe,
    zur Info im Voraus. Ich bin geimpft! 2x, mit Comirnaty. Trage trotzdem weiterhin Maske in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln. Ich verstehe auch nicht, warum Verordnungen, die im Infektionsschutzgesetz verankert sind, und somit im Grundgesetz, Ausdruck einer faschistischen Diktatur sein sollen und die Masken neue Hitlergrüße. Dazu kann ich dir nur raten, mal ein paar Bücher zu lesen, die zeigen, wie es damals wirklich gewesen ist in der Nazidiktatur, z. B. das Tagebuch der Anne Frank. Am besten jetzt gleich!

    Nun zu deiner Frage: Du hast sie selbst beantwortet, als du zum § 145 StGB verlinkt hast. Es ist strafbar, den Notruf zu verarschen. Wie hoch das Strafmaß ist, entscheidet die Justiz, auch wenn ich es zunächst ebenfalls sehr hoch finde. Bedenke ich jedoch die Tatsache, dass vielleicht jemand zeitgleich nicht durchkommen und deswegen nicht aus einer drohenden Gefahr gerettet werden könnte, ist das Strafmaß als Denkzettel vielleicht auch angemessen. Es ist nicht allzu wahrscheinlich, aber muss vielleicht so hoch sein, damit nicht allzu viele auf solche “glorreichen” Ideen kommen wie du.

    Uwe, das steht im Strafgesetzbuch, auch die eventuelle Freiheitsstrafe wird dort erwähnt. Warum glaubst du, über das Gesetz erhaben zu sein? Wir müssen uns alle daran halten und ein Notruf ist ein Notruf. Darüber können wir sehr froh sein.

    Liebe Grüße
    Tina

  2. Um deine Frage zu beantworten: Ja, die Strafe finde ich gerecht.
    Normalerweise bringt man das schon kleinen Kindern bei, dass das nicht ok ist, einen Notruf zum Spaß zu wählen.

  3. Selbst die Querdenker (und andere Realitätsverweigerer) verstehen in der Regel, dass die Notrufnummern nicht für Scherzanrufe ist.
    Deswegen einen Coronafaschismus herbeizufantasieren ist wirklich der Höhepunkt, des ausufernden Antiintellektualismus. Langsam schafft ihr es mit euerm Unsinn, dass sich irgendwas in mir für autoritäre Maßnahmen ausspricht.

  4. Ahoi Uwe!
    Neben Klarträume gibt’s leider auch Alpträume. Finde es supi, dass du das thematisierst.

    Ich hätte mir sogar gewünscht, dass du das ganze Telefonat komplett ernst durchziehst, damit man den Normopathen aufzeigt, wie gut erzogen sie sind. So gut, dass sie nicht verstehen können, (einige viele wollen leider auch nicht verstehen), dass sie beim Linksfaschismus mitmarschieren.
    Es geht doch schon lange nicht mehr um einzelne Situationen. Meinen Vorrednern möchte ich ans Herz legen, sich mal die letzten zwei Jahre wertfrei, (schwierig ich weis), alle Abläufe zur Coronapolitik anzuschauen. Alle Informationen liegen offen für Jedermann auf dem Tisch. Habt ihr im Unterricht nicht aufgepasst? Es ist so offensichtlich. Aber das erklärt mir zumindest, wie damals so Viele mitmachen konnten und das ganze Ausmaß erst ermöglicht werden konnte.
    Ich hoffe aus vollstem Herzen, dass sich im Falle einer Verurteilung, viele Nachahmer finden und die Nummer am Telefon ernsthaft durchziehen. Die eigene Dummheit vorführen. Die Schlägertrupps der Bullizei sind doch sonst nicht so zimperlich, mit Stock und Gas gegen Omi und Opi beim Spaziergang. Es ist doch laut Medien und Politik ein Killervirus, dass fast alle Menschen ausrotten sollte? Also ist es bitte nur logisch, das Seuchenschutzkommando zu beauftragen, bei einem potenziell infektiösem weggeworfenen Objekt auf der Straße. Warum sonst haben wir uns alle stillschweigend entrechten lassen, wenn die Lage nicht ernst wäre? Die meisten Lemminge werden sich an dieser Stelle fragen, hää wir haben doch alle Rechte, wo haben wir uns entrechten lassen…

    Es ist zum heulen. Ein Alptraum – oder doch Klartraum?

    Ich habe mehrmals die Bestätigung dafür erhalten, dass die Meisten gerne ihre Menschenrechte abgeben und dafür konstruierte “Sicherheit” mit einer Portion Angst geil und lebenswert finden. Aber was soll man auch anderes von Normi’s erwarten, die noch nie wirklich den Duft der Freiheit ein- und ausgeatmet haben? In der Regel haben sie mit Religionen nichts am Hut, nein nein – aber dem Staatskult treu dienen, yeah.
    Ihr wollt es so, es macht daher keinen Sinn mit der breiten Masse zu interagieren. Ich hoffe nur, dass man das Dummvolk nicht aufhetzt, das unterschätze mal lieber nicht, dann sieht es – lieber Uwe – für unser Einer Hexenjagdmäßig eher schlecht aus…

    Ein bisschen vorbereiten, für schlechte Zeiten. An sich selbst denken. Wenn ich mir die Kommentare durchlese ey, es macht einfach keinen Sinn. Der eine ist schon fast dazu bereit, es gut zu finden, dass man uns verfolgt. Die sind geil auf autoritäre Strukturen. Vergiss es.

    Wa aleikum assalam, Friede mit dir Brudi!

  5. Fick dich, Uwe. Du bist ein schizophrener Idiot, der seine Medis nicht nimmt und dabei nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr bringt.

    Und an alle, die diese gequirlte Scheiße auch noch lesen und für bare Münze nehmen: Ihr seid noch ärmer dran als Uwe! Der hat wenigstens eine Entschuldigung mit seiner psychischen Krankheit, aber ihr seid einfach nur blöd. Der Junge hört Stimmen, die es nicht gibt, will sich in seine Traumwelt flüchten, weil ihn in der Realität keiner auch nur mit der Kneifzange anfaßen würde und DEM glaubt ihr hier seine Geschichten…

    Uwe, hör auf mit diesem Scheiß. Nimm deine Medis, lass dir helfen oder verpiss dich irgendwohin wo dich jemand haben will. So richtest du nur Schaden an, auch wenn du das Gefühl hast, was Gutes zu tun. Aber das ist nur deine Krankheit, die dich das fühlen lässt. Eigentlich bist du ein armseliges Würstchen, was im schlimmsten Fall noch den Tod eines anderen Menschen zu verantworten hat. Hör auf, bevor es so weit kommt. Fick dich weg.

    LG
    Carl Louderbrook

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