Finanzamt Treptow Köpenick – Neverending story continues

 

 

Neueinsteigern empfehle ich zuerst, folgende Artikel zu lesen, um diesen Artikel hier einordnunen zu können:

 

Vorsteuerabzug für alle – oder wie ein renitenter
Gallier allein gegen das Finanzamt kämpft.

 

First contact  – die unbekannte Spezies Finanzbeamter

 

Klartet – ein gepfefferter Brief an das Finanzamt

 

Indiana Jones – ich starte meinen Kreuzzug

 

Steuerliche Ostern überall – tönt es druch die Lüfte, froher Schall

 

Ist Oneironaut ein Beruf?

 

Rufmord? Finanzamtsvorsteher diskreditiert aufmüpfigen Studenten

 

Gegen das Finanzamt – mein Kampf ist beendet, ich hisse die weiße Fahne

 

 

 

Ich hatte nicht mehr damit gerechnet, aber das Finanzamt hat sich doch wieder gemeldet. Die Einspruchsentscheidung 2015-2017 und Schätzungsbescheiden 2018 und 2019 flatterten tatsächleich ins
Haus. Also machte ich brav meine Erklärungen und holte mir einen Anwalt um zu klagen.

 

 

 

Ich hatte zwar versprochen, dass ich nicht klagen werde, aber da hatte ich erstens nicht
gewusst, dass die Entscheidung 3 Jahre auf sich warten lassen würde und zweitens weiß ich jetzt, dass jedes Sandkorn in diesem satanistischen System gut platziert ist. Ich hoffe, ich habe für einigen Sand im
Finanzamtsgetriebe gesorgt und werde künftig emsig weiter streuen.

 

 

 

Wer mich dabei finanziell unterstützen möchte, kann das gerne hier tun. Mein Anwalt
arbeitet nicht umsonst und Gerichtskosten musste ich auch vorschießen. Alles in Allem ist mein robinhoodscher Kampf für Gerechtigkeit ein teures Hobby.

 

 

 

Ich spare mir die Wiedergabe der Einspruchsentscheidung. Gesagt sei nur, dass Frau Scholz [Name geändert] nur Werbungskosten statt Betriebsausgaben anerkennen will und das auch nur, wenn ich
später die Gewinnerzielungsabsicht belegen kann (vorläufige Veranlagung ohne Werbungskosten). Zum Vorsteuerabzug sagt sie gar nichts. Die Frage, ob es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten
handeln würde, wäre „nachrangig“. Das ist ein schlauer Schachzug, weil ich so beim BFH vor dem „falschen“ Senat lande. Aber darüber kann ich mir zusammen mit meinem Anwalt Gedanken machen, wenn
es soweit ist, denn nun steht erstmal die Verhandlung des Finanzgerichtes Cottbus an.

 

 

 

Der Vorsteher des Finanzamtes scheint sich geändert zu haben. Er vertritt das Amt im Rechtstreit und unterschreibt mit Naselius [Name geändert]. Damals war es noch ein gewisser Herr Nachterstedt
[Name geändert], der mir (eigene?) Vergewaltigungsphantasien unterstellte. Handelt es ich dabei um eine Projektion?
Ist er vielleicht deswegen gegangen worden? Man weiß es nicht.

 

 

 

Frau Westerland [Name geändert] hat nun Unterstützung von Frau Grüner [Name geändert]. Sie scheint noch sehr unerfahren, wahrscheinlich ist sie nicht einmal ausgelernt. Demzufolge haben die
Bescheide auch einige Unstimmigkeiten. Wir fangen alle einmal an zu lernen. Ich bin ihr nicht böse, gibt es mir doch die Möglichkeit, ein wenig Ironie in meine Einsprüche zu träufeln Aber seht
selbst:

 

 

 

„Uwe Krüger

 

Gehsener Str. 62

 

12555 Berlin

 

 

 

Finanzamt Treptow-Köpenick

 

Seelenbinderstr. 99

 

12555 Berlin

 

 

 

Berlin, den 24.10.2021

 

 

 

 

 

Steuernumer: 36/401/64182

 

 

 

Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2018 und 2019 vom 18.10.2021

 

 

 

Sehr geehrte Frau Brauner,

 

 

 

ich lege gegen die o. g. Bescheide

 

 

 

E i n s p r u c h

 

 

 

ein.

 

 

 

  1. Ich beantrage die Umsatzsteuerveranlagung wie erklärt.

  2. Außerdem beantrage ich die Berücksichtigung der Betriebsausgaben als Oneironaut/Wissenschaftler wie erklärt.

  3. Ich beantrage eine erneute Günstigerprüfung der Steuer auf Kapitalerträge bzw. die Unterwerfung der Kapitalerträge unter die tarifliche EInkommensteuer und

  4. eine Amtsermittlung bezüglich des steuerfreien Betrages der Rente.

  5. Außerdem beantrage ich die Berücksichtigung aufzuteilenden Erhaltunsgaufwandes bei Vermietung und Verpachtung i. H. v. 1.291,06 € jeweils für die Jahre 2018 und 2019 (angesetzt in
    2017) und 1.545,04 € jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bitte nicht wieder vergessen).

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Die Begründung zu den ersten beiden Punkten entnehmen Sie bitte den Einsprüchen gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2015-2017 und dem anhängigen Verfahren vor dem
Finanzgericht.

 

 

 

Sie schreiben in den Erläuterungen im Bescheid 2018: „Da Sie das Freistellungsvolumen nicht vollständig ausgeschöpft haben, wurde der verbleibende Teil bei der Steuerfestsetzung
berücksichtigt.“ Und weiterhin: „Die Prüfung [der Kapitalertragsbesteuerung] hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.“ Sie stimmen mir sicher zu, dass
nicht beides gleichzeitig der Fall sein kann.

 

 

 

Bei einem von Ihnen berechneten zu versteuerndem Einkommen von 13.521 und Kapitalerträgen von 1.707,- € beträgt der Grenzsteuersatz auch nicht über 25%. Die Besteuerung ist daher
unzulässig.

 

 

 

Laut den Berechnungen meines Steuerprogrammes beträgt der steuerfreie Betrag der Rente (der unveränderlich ist, wie Sie in den Erläuterungen auch richtigerweise ausführen) 2.501,- €. Laut
letztem Einkommensteuerbescheid 2016 beträgt er 2.474,- € und in den Bescheiden danach 2.461- €. Ich bitte um erneute Prüfung des Sacherverhaltes gemäß Amtsermittlungsgrundsatzes.

 

 

 

Im Anlageverzechnis der EÜR zur V+V waren die aufzuteilenden Erhaltungsaufwendungen angegeben. Ich bitte um Korrektur der Werbunsgkosten zu V+V 2018 i. H. v. 449,82 € zu meinen Ungunsten. Mir
ist aufgefallen, dass mein Steuerprogramm einen Betrag im Haben i. H. v. 224,92 € fälschlicherweise im Soll angesetzt hat.

 

 

 

Ich bitte um Erlass der Verspätungszuschläge 2018 i. H. v. 550,- € und 2019 i. H. v. 250,- €. Ich habe die lange Bearbeitungszeit der Einsprüche zu den Jahren 2015-2017 nicht zu vertreten. In
Hoffnung auf Rechtssicherheit habe ich die Einsruchsentscheidung abgewartet vor Erstellung der neuen Erklärungen. Und ehrlich gesagt, habe ich nach der langen Zeit nicht damit gerechnet,
überhaupt noch etwas vom Finanzamt zu hören.

 

 

 

Ich beantrage die Aussetung der Vollziehung i. H. v. 1.016,58 € (2018) und 174,- €. (2019). Bis zur Entscheidung über den Antrag beantrage ich zinslose Stundung und bitte um
Vollstreckungsaufschub bis über den Antrag auf zinslose Stundung entschieden worden ist.

 

 

 

Ich wünsche schöne Herbsttage! Lassen Sie sich nicht (weiter) impfen, sondern bleiben Sie gesund!

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Krüger“

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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