Bußgeldbescheid gegen barmündiges Aufreten der gesamte Fall vo A bis Z

 

Ich war schon einmal erfolgreich damit, einen Behördenfall öffentlich zu machen. Über die Sitemap dieser Seite ist der gesamt Fall einsehbar.

 

Teilt diesen Artikel! Wir müssen uns wehren, bevor es zu spät ist!

 

 

 

“Uwe Krüger

 

Gehesener Str. 62

 

12555 Berlin

 

 

 

Ordnungsamt Berlin

 

Salvador-Allende-Str. 80a

 

12559 Berlin

 

 

 

Berlin, den 20.01.2021

 

 

 

Aktenzeichen: Ord GO MA 5 – B377/21

 

 

 

Anhörung d. Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 55 OWiG)

 

 

 

Sehr geehrte Frau Schröder [Name geändert],

 

 

 

vielen Dank für die Möglichkeit, zu meinem Vergehen Stellung zu beziehen. Ich tue nicht nur das, sondern ich rufe auch andere dazu auf, es mir gleich zu tun.
Wir stehen an einem Wendepunkt der Geschichte. Entweder das Böse gewinnt per Impfung und Biotechnologie unbezwingbare Macht über uns, oder wir befreien uns erstmalig in der Geschichte der
Menschheit und fangen an, das Paradies auf Erden zu errichten.

 

 

 

Frau Schröder, ich schätze, Sie sind ein guter Mensch. 99,99% aller Menschen glauben das von sich und noch mehr sind es wirklich. Haben Sie sich nicht schon
manchesmal gefragt, warum die Welt dann so ungerecht ist? Warum ist die Menschheitsgeschichte durchsetzt von Kriegen, Folter und Greueltaten, wo Sie und ich doch nur gute Menschen
kennen?

 

 

 

Lange hatte ich auf diese Frage keine Antwort. Bis Anfang 2020. Sie lautet: Wir werden seit jeher von einer bösen Minderheit regiert. Frau Schröder, es ist
Zeit, das zu ändern.

 

 

 

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand
zur Pflicht.“, sagte einst Berthold Brecht. Und Ähnliches ist im Artikel 20 (4) Grundgesetz festgeschrieben: „Gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung [die freiheitliche, demokratische und soziale Grundordnung] zu beseitigen, haben alle
Deutsche das Recht zum Widertsand, sofern andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

 

 

 

 

 

Bisher kamen ein Bußgeldbescheid über 148,50 € und ein Anhörungsbogen bei mir an. Ich kann Ihnen verraten: es stehen noch zwei davon aus.

 

 

 

Ich wurde von ca. 15 Polizisten, 10 Sicherheitsangestellten der Bahn und zwei Krimminialpolizisten in Zivil im Februar daran gehindert, mit einer Gruppe von
vier Leuten vorsätzlich in Berlin ohne Maske S-Bahn zu fahren. An diesem Aufgebot erkennen wir beide, dass ich kein „Leichtgewicht“ bin. Oder wir befinden uns bereits in einer handfesten
Polizeidiktatur. Ist beides richtig. Ich gehe seit Jahren davon aus, dass mein Telefon abgehört wird (von Personen, nicht von Maschinen (NSA ), wie das aller Menschen). Zu oft meldete sich in meinem Umkreis die Steuerfahndung, wenn ich am
Telefon oder im digitalen Tagebuch Andeutungen über Mandanten machte.

 

 

 

 

 

Ich mache mir die Mühe, mein Rechtsverständnis ausführlich darzulegen und bitte Sie ebenso ausführlich darauf einzugehen. Hier zum Beispiel hat mir ein guter
Freund eine Internetseite empfohlen, auf der in einem Artikel 50 Studien aufgelistet sind, die belegen, dass das Maskentragen unsinnig und gesundheitsgefährdent ist:

 

 

 

Hier als Beipsiel eine Studie, die belegt das Maskentragen Krebs verursacht:

 

 

 

 

Hier eine Studie, die zeigt, welche Nachteile Kinder vom Maskentragen haben:

 

 

 

 

Hier eine Studie, die belegt, dass das Coronavirus durch Masken nicht eingedämmt wird:

 

 

 

 

 

Und hier eine Studie, die zeigt, dass Masken unnütz sind und sogar schädlich im Operationsraum:

 

 

 

 

Hier ebenso.

 

 

 

 

Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf jede dieser über 50 Studien ein:

 

 

 

https://corona-blog.net/schutz_oder_gefahr_ueber_50_studien-welche-gegen-das-tragen-von-mund-nasen-bedeckungen-sprechen/

 

 

 

Ich bin symtomfrei und damit nicht ansteckend. Das entspricht nicht dem Narrativ, das die Massenpropaganda verbreitet über „Coronaleugner“, die angeblich
„Superspreader“ sind. Vor Corona war es eine Binsenweisheit, dass jemand der keine Krankheitssymptome hat, auch nicht ansteckend ist. Jetzt plötzlich ist man mit dieser Meinung in der
Beweispflicht. Das liegt aber nicht daran, dass sich die Tatsache geändert hätte oder COVID-19 ein so neuartiger Virus wäre, bei dem die Übertragungswege anders sind, sondern liegt allein an der
Informationsüberflutung, die die Massenmedien zu Corona vornehmen. Eine Lüge wird zu wahrgenommenen Wahrheit, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Ob dieses Zitat nun von Goebbels stammt oder
nicht, ist dabei unerheblich.

 

 

 

Bis Dezember 2020 hatten wir keine Übersterblichkeit. Es war nur Panikmache der Coronapropaganda, die plötzlich seit März 2020 täglich, ja halbstündlich aus
allen Kanälen der gleichgeschalteten Presse tönte. Wenn wir in Zukunft Übersterblichkeit haben werden, dann liegt das an der Impfung, nicht an COVID-19.

 

 

 

Die Poren einer medizinischen Maske sind größer als der Umfang eines Virusses. Durch die erhöhte CO2-Rückatmung befindet sich innerhalb kurzer Zeit nach dem
Aufsetzen der Maske zu wenig Sauerstoff im Blut. Die Folge sind Konzentrationslosigkeit und Leistungsabfall. Das Gehirn versucht dagegen vorzugehen und sendet Signale an die Nebennierenrinden,
damit sie mehr Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol ausschütten. Die Venen verengen sich, der Blutdruck steigt. Aggressives Verhalten wird dadurch provoziert.

 

 

 

Im feuchtwarmen Mileu hinter der Maske gedeihen Bakterien und Pilze sehr gut. Die FFP2-Masken als auch die OP-Masken enthalten Giftstoffe sowie Plastikpartikel.
Dazu zählt zum Beispiel Anilin, welches aus Rohöl gewonnen wird und toxisch ist. Die Plastikartikel ähneln Östrogen in seiner Struktur. Eine mögliche Folge davon ist, dass sich Mädchen zu schnell
entwickeln und Jungen impotent werden.

 

 

 

Und last but not least: Die zwischenmenschliche Interaktion ist durch den Maskenwahn völlig verkrüppelt. Ist Ihnen schon aufgefallen, dass hinter Masken meist
ängstliche oder aggressive Augen hervorblicken? Der Mensch ist auf nonverbale Kommunikation angewiesen. Sie nimmt einen höheren Stellenwert ein als verbale Kommunikation im sozialen Gefüge, das
wir menschlich nennen. Diese nonverbale Kommunikation wird extrem eingeschränkt, wenn ich nur noch Maskenträger um mich habe. Ich zähle eins und eins zusammen und komme zu dem Schluss, dass
„social distancing“ und Maskenpflicht den Menschen verrohen und vereinsamen sollen.

 

 

 

Später wird man die Coronazeit in die Zeit vor den Massenimpfungen und in die Zeit danach einteilen müssen. Vor den Impfungen liegt (oder in Zunkuft „lag“) die
Sterblichkeit bei 0,23 % laut J. Ionides der Stanford Universität und 0,37 laut Prof. Hendrik Streeck von der Uniklinik Bonn.

 

 

 

https://www.theeuropean.de/the-european-redaktion/sterblichkeit-des-coronavirus-liegt-viel-niedriger-als-gedacht/

 

 

 

Die Sterblichkeit der normalen Grippe (Influenza) beträgt im Vergleich 0,5%, ist also doppelt so hoch. Je nach Quelle kann die Sterblichkeit der Grippe auch bis
zu 17% (siehe Schweiz 2015)
betragen.

 

 

 

Frau Schröder [Name geändert], stellen Sie sich doch einfach einmal die Frage, wieso „sozialer Abstand“, Masken, Lockdown und Impfung helfen sollen, einen Virus
einzudämmen, nie aber von Bewegung an der frischen Luft, vitaminreicher Ernährung und regelmäßiger Entspannung gesprochen wird. Wenn es den Regierenden tatsächlich um die Gesundheit der
Bevölkerung geht, so sehr, dass sie einen weltweiten Wirtschaftskollaps provozieren, der schlimmer wird als 1929, wieso machen Sie uns nie auf diese altbekannten Hausmittel zu Stärkung des
Immunsystems aufmerksam? Wo bleibt die „Ruhe“ als bestes Mittel gegen jedwede Erkrankung? Zumindest im Narrativ bis 2020 war sie vorhanden. Jetzt ist statt von Bettruhe nur noch von Quarantäne
die Rede.

 

 

 

Die Welt hat sich innerhalb eines Jahres in eine Dystopie verwandelt. Und Sie sind ein Helfershelfer. Möchten Sie diese Rolle übernehmen in zukünftigen
Ntv-Dokumentationen, Frau Schröder [Name geändert]? „2020 – die Satanisten und ihre Helfershelfer – wie das Böse damals einen weltweiten Umsturz plante“ könnte so eine Doku heißen.

 

 

 

Aber diese Hölle da draußen hat auch etwas Gutes. Nie war es einfacher, ein Held zu sein und für das Gute zu stehen. Man muss einfach nur barmündig S-Bahn
fahren oder einkaufen gehen. 🙂 Das werde ich auch weiterhin tun. Da können Sie noch so viele Bußgeldbescheide ausstellen, wie Sie möchten. Ich habe gerade gegoogelt: Eine Anstiftung zu einer
Ordnungswirdrigkeit ist nicht strafbar. Schade eigentich. Ich rufe nämlich auf meiner Internetseite www.oneironauten.de dazu auf, es mir
gleich zu tun. Dort wird mein gesamter Fall öffentlich dokumentiert. Scheuen Sie sich nicht, dort vorbei zu schauen, Frau Schröder [Name geändert].

 

 

 

Eine Ausnahme der Infektionsschutzverordnung liegt im Übrigen immer und bei jedem Menschen vor: nämlich aus gesundheitlichen Gründen. Ein Attest bedarf es dabei
nicht laut kassenärztlicher Vereinigung. Ich würde gerne einen Link setzen, bis vor kurzem war das auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung öffentlich einsehbar, aber sie haben den
Text nun gelöscht oder hinter einer Datenschranke versteckt – ich weiß es nicht.

 

 

 

Warum wurde der Bußgeldbescheid eigentlich mit dem 05.03.2021 datiert, kam aber erst am 12.03.2021 an?

 

 

 

Ich möchte enden mit den Worten: „Bevor ich mich beuge, breche ich!“”

 

 

 

Hier für alle Neugierigen, die wissen wollen, wie so ein Bußgeldbescheid aussieht:

 

 

 

Bußgeldbescheid

 

 

 

 

 

gegen

 

 

 

Herrn Uwe Krüger, Gehsener Str. 62, 12555 Berlin

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

nach meinen Feststellungen haben Sie sich ordnungswidrig verhalten. Gemäß § 17 (ggf. i. V. m. §§ 19, 20) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OwiG – setze ich
gegen Sie die nachstehende(n) Gelbuße(n) fest. Ferner haben Sie nach §§ 464, 465 StPO i. V. Mit §§ 105, 107 OwiH die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

 

 

Geldbuße Eur Zahlungswege

 

Geldbuße 120,00 € Bezirkskasse

 

Berliner Sparkasse

 

Gebühren und Kosten 25,00 €

 

des Verfahrens 0,00 €

 

 

 

Auslagen der Verwaltungs-

 

behörde 3,40 € IBAN: DE 55 1005 0000 1613 0132 28

 

BIC: BELADEBEXXX

 

zu zahlender Gesamtbetrag 148,50 € Kassenzeichen:

 

2139000293426

 

 

 

 

 

Bitte geben Sie bei der Zahlung das Kassenzeichen an.

 

 

 

Begründung:

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung war in Berlin im Freien im öffentlichen Raum in Berlin, Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer
aus handelsüblichen Stoffen hergestellten, an den Seiten eng anliegenden, Mund und Nase dedeckenden, textilen Barriere zu tragen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung
von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerolosen druch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verrringern. Die Mund-Nasen-Bedeckung war so zu tragen, dasss Mund und Nase so bedeckt
werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert ird. Alternativ konnte in gleicher Weise eine medizinische Gesichtsmaske getragen
werden. Sie haben am Donnerstag, den 18.02.2021 um 15:30 Uhr in 12587 Berlin, Bölschestraße 137 vorsätzlich dieser Verpflichtung zuwidergehandelt, indem Sie ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen
wurden.

 

Bezüglich der mündlichen Anhörung druch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes am 18.02.2021 haben Sie die geforderten Angaben zur Person gemacht.
Zum Sachverhalt haben Sie sich geäußert und somit nicht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung lehnten Sie ab, da dieses nach Ihrer Meinung
einem Hitlergruß, nämlich einer Unterordnung gleichkäme. Auf Aufforderung der Außendienstmitarbeiter alternativ einen anderen Weg zu nehmen, lehnten Sie dieses ebenfalls ab.

 

Die festgestellte Zuwiderhandlung durch ordnungsamtliche Wahrnehmung und Beweismittel konnte nicht entkräftet werden. Ich habe daher nach Aktenlage entschieden. Die
Bemessung der Geldbuße erfolgte unter Berücksichtigung aller Angaben.

 

 

 

Ordnungswidrigkeiten können nach § 73 Absatz 2 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Für Verstöße
gegen die oben genannten Normen ist ein Bußgeldrahmen von 50 bis 500 Euro vorgesehen.

 

 

 

De aktuellen Abstands, und Hygieneregeln – insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Gesichtsmaske – sind darüber
hinaus be Betreten der benannten Bereiche deutlich sichtbar ausgeschildert.

 

 

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 11 erster Halbstatz SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(InfSchMV) vom 11. Februar 2021 im Freien keine Mund-Nasen-Bedeckung oder medizinische Gesichtsmaske trägt und keine Ausnahe nach $ 4 Absatz 4 Nummer 1 zweiter Halbsatz ud Absatz 3 InfSchMV
vorliegt. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien im öffentlichen Raum in den in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Bereichen zu tragen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 erster Halbsatz Buchstabe e
InfSchMV). In der Anlage ist die Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen (Straßen Nummer 3) als Bereich genannt, in der eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist
eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere, die auffgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von
übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizzierten Schutzkategorie (§ 1 Absatz
5 Satz 1 InfSchMV). Die Mund-Nasen-Bedeckung ist so zu tragen, dass Mund und Nase so bedeckt werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen druch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen
vermindert wird. (§ 1 Absatz 5 Satz 2 InfSchMV). Soweit nach dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, kann auch eine
medizinische Gesichtsmaske nach § 1 Absatz 6 InfSchMV getragen werden (§ 1 Absatz 5 Satz 3 infSchMV). Eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne dieser Verordnung ist eine aus speziellen
Materialien hergestellte Maske, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 14683:2019+AC:2019 entspricht oder die den Anforderungen der europäischhen Norm EN 149:2001+A1:2009 entspricht,
wobei die Maske jedenfalls nicht über ein Ausatemventil verfügen darf (§ 1 Absatz 6 Satz 1 InfSchMV). § 1 Absatz 5 Satz 2 InfSchMV gilt für die Trageweise entsprechend (§1 Absatz 6 Satz 2
InfSchMV).

 

 

 

Verletzte Vorschrift(en) in der jeweils gültigen Fassung:

 

 

 

§29 Absatz 3 Nummer 5 SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

(SARS-CoV-2-InfSchMV) vom 11. Februar 2021 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)

 

 

 

Beweismittel: Prüfbericht vom 18.02.2021 Vorgangsnummer 20210218-1550-56 ausgefertigt von Ord AOD 45 [Zahl geändert]

 

 

 

Zeuge(n): Ord AOD 33

 

Ord AOD 45

 

[Zahlen geändert]

 

 

 

Zahlung der Geldbuße:

 

 

 

Sie werden gebeten, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides den zu zahlenden Gesamtbeitrag auf das angegebene Konto zu überweisen. Falls
kein Einspruch eingelegt wird, ist die Zahlung somit vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides fällig.

 

 

 

Sofern Sie sich für zahlungsunfähig halten sollten, teilen Sie mir dies mit eingehender Begründung rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist mit. Geeignete Nachweise
über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers) sind beizufügen. Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten noch Ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen, wird
der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Des Weiteren kann durch das Amtsgericht Tiergarten gemäß § 96 OwiG gegen Sie Erzwingungshaft bis zu euner Dauer von 6 Wochen angeordnet
werden.

 

 

 

Rechtsbehelfbelehrung:

 

Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei
dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, PF 91 02 40, 12414 Berlin Einspruch einlegen (§ 67 OwiG). Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn der Einspruch vor Fristanlauf bei der Behörde
eingeht.

 

 

 

Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Tiergarten aufgrund einer Hauptverhandlung, ohne dabei an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Höhe der Geldbuße
gebunden zu sein. Das Gericht kann auch für Sie nachteiliger entscheiden und eine höhrere Geldbuße festsetzen, wenn ihm dies nach Ergebnis der Hauptverhandlung angemessen erscheint. (§ 71 OwiG, §
411 StPO).

 

 

 

Hält das Gericht eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich, so kann es stattdessen im Beschlusswege entscheiden, wenn weder Sie noch die Amtsanwaltschaft diesem
Verfahren widersprechen. In diesem Fall darf das Gericht von der im Bußgeldbescheid getroffenen Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

 

 

 

Hinweis:

 

Ich zeige an, dass Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden (§§ 6 ff BlnDSG, § 48 Absatz 4 ASOG Bln).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schröder

 

[Name geändert9

 

 

 

Fundstellen:

 

Strafprozessordnung – StPO

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987

 

Fundstelle: BGBl I S. 1074, 1319m in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OwiG

 

in der Fassung der Bekanntmachtung vom 19. Februar 1987

 

Fundstelle: BGBL. I S. 602, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

BlnDSG – Berliner Datenschutzgesetz

 

Datum: 17. Dezember 1990

 

Fundstelle: GVBl. 1991, S. 16, 54, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

ASOG – Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006

 

Fundstelle: GVBl. 1992, S. 930, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

Verkehrsverbindungen:

 

Tram Linie 60 und 61

 

Haltestelle -Bellevue-

 

Bus Linie 167, 269, X69, M69

 

Haltestelle: Salvador-Allende-Str.

 

 

 

Sprechzeiten:

 

Ordnungswidrigkeiten nur nach Terminabsprache

 

Fortsetzung folgt…

 

Wer möchte, kann über die Sitemap meinen Fall beim Finanzamt aufrufen. Ich habe ebenfalls wie hier alles öffentlich gemacht.

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn du mir widersprechen willst, bin ich auch dankbar für einen Kommentar. (Was die Hater in diesem „Neuland“ Internet noch nicht kapiert haben, ist, dass sie mit ihrem Hass, die Aufmerksamkeit
anderer auf genau die Dinge richten, die sie doch hassen – traurig…)

 

 

 

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