Abwesenheitsurteil – Verurteilung zu 4 x 130,- bis 190,- EUR wegen fehlender Maske am Amtsgericht Tiergarten Berlin

Hier kommt nun Teil zwei meiner Serie „Bußgeldbescheid gegen barmündiges Auftreten – der gesamte Fall von a bis z”.

Mittlerweile habe ich einen Aktenordner, der mit „Widerstandsmuseum“ beschriftet ist. Ich hoffe, die Zeit bis zur Aufarbeitung des Hygienefaschismus ist nicht mehr lang.

Ich habe Bruno Gröning (Link zu Youtube) gebeten, mir bei meinen Gerichtsprozessen beizustehen und auch sein „Feedback“ in Form des Heilstromes zurück bekommen (ich spüre immer Schauer der Ergriffenheit). Als ich eben die 62,- € Gerichtskosten überwies, fielen die glutenfreien Nudeln in der Küche aus dem Regal. Es scheint, der liebe Bruno war damit nicht einverstanden. 😉 (Mal sehen, was er am 08.06.2022 für mich vorbereitet hat, wenn mein Mißbrauch des Polizeinotrufes in Potsdam verhandelt wird.  Ich lade alle herzlich dazu ein, bei der Verhandlung dabei zu sein.)

Aber zumindest gegen die Bußgelder wehre ich mich trotz Urteil weiter. Das Gericht hat erstaunlicherweise nicht alle 8 Bußgelder ins Urteil mit aufgenommen. Es sind nun nur noch 4 übrig. Davon hat sich als erstes das Ordnungsamt Mitte gemeldet.

Hier mein Brief an das Ordnungsamt Mitte:

Uwe Krüger

Gehsener Str. 62

12555 Berlin

Bezirksamt Mitte von Berlin

Ordnungsamt

10178 Berlin

Berlin, den 22.04.2022

Aktenzeichen: Ord2 226-5758/21

Ihr Schreiben vom 14.04.2022

Sehr geehrte Frau Szpak [Name geändert],

mein Anwalt rät immer seinen Mandaten, keine Stellungnahme zu verfassen, wenn ein Bußgeld angedroht wird, denn jede Aussage die der Beschuldigte tätigt, kann im Verfahren gegen ihn verwendet werden. Ich habe mich bewusst gegen diese Strategie entschieden und versucht, Ihnen ins Gewissen zu reden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Schreiben spurlos an Ihnen vorbei gegangen ist, denn es war authentisch – so wie es dieses hier auch ist.

Wir leben in einem Hygienefaschismus mit dem Ziel, innerhalb kurzer Zeit, die Menschheit zu versklaven. Sie spielen darin eine Schlüsselrolle. Ich nehme an, der eine oder andere Widerspruch im allgemeinen Narrativ, das Sie und ich glauben sollen, ist auch Ihnen aufgefallen.

Seit meinem letzten Schreiben haben wir beide uns entwickelt. Ich bin tiefer in den Widerstand eingetaucht, über Ihre Entwicklung weiß ich nichts. Ich habe überlegt, ob ich Ihnen einen Brief schreibe, wie sogenannte „Reichsbürger“ es tun würden. Das würde bedeuten, ich wähle ein anderes Aktenzeichen, ich würde mit grün unterschreiben, ich würde Ihre Forderung wie ein Angebot aus dem Handelsrecht werten und meinerseits AGBs und Forderungen aufstellen. Aber ich habe mich dagegen entschieden.

Wir sind beide Menschen und müssen uns nicht hinter Formvorschriften verstecken, wer auch immer Sie aufstellt, ob nun Ihr Dienstherr oder das „Reichsbürgernarrativ“, welches ich gerade erwähnt habe. Vieles davon halte ich für Desinformation und falsch; was mich allerdings umtreibt, ist die Behauptung der „Szene“, Deutschland wäre kein Staat, sondern eine Firma. Und da kommen Sie ins Spiel: Sie haben die Chance, wenigstens einen Teil meines Glaubens an den Rechtsstaat wieder herzustellen, indem Sie mir Ihre staatliche Legitimation nachweisen.

Als Beschuldigter habe ich schließlich ein berechtigtes Interesse daran, nachprüfen zu können, dass kein Betrüger oder Wegelagerer Bußgelder von mir verglangt, sondern eine staatliche, hoheitlich beauftragte Stelle.

Ich bitte daher, mir innerhalb von 14 Tagen geeingete Unterlagen zu übersenden, die zweifelsfrei beweisen, dass das Ordnungsamt Berlin Mitte von Berlin im staatlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland handelt und Sie ein Beamter dieses Staates sind.

Zu Ihrer Information: Mein Anwalt, der Herr Matthias Tüxen, hatte die Richterin Frau Wolf am Amtsgericht Tiergarten darauf hingewiesen, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die damalige Test- und Maskenpflicht anhängig ist, die er persönlich eingereicht hatte. Er bat darum, den Prozess bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu verschieben. Frau Wolf ignorierte diese Bitte und erließ ein Abwesenheitsurteil. Ich hätte durch meine Anwalt gerne Rechtsmittel einlegen lassen, aber er teilte mir mit, dass das nicht möglich wäre bei einzelnen Bußgeldbeträgen unter 200,- EUR. (Ich war davon ausgegangen, dass es auf die Summe und nicht auf den Einzelbetrag ankommt.)

Somit haben wir wieder miteinander zu tun, Frau Szpak [Name geändert]. Ich informiere Sie darüber, dass unser gesamter Schriftverkehr öffentlich auf www.oneironauten.de für jedermann einsehbar ist. Zur Wahrung Ihrer Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte habe ich Ihren Namen allerdings geändert.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Schöne Frühlingstage!

Lassen Sie sich nicht (weiter) impfen, sondern bleiben Sie gesund!

Asalaam Alejkum und Nomaskè!

Uwe Krüger

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert