…Zwanzig gegen einen, bis das Blut zum Vorschein kommt. Ob mit Stöcken oder Steinen,
irgendwann platzt jeder Kopf. Das nächste Opfer ist schon dran, wenn ihr den lieben Gott noch fragt:”Warum hast Du nichts getan, nichts getahahahan? ” „
Keine Angst, ich rufe nicht zur Gewalt auf – ich bin Pazifist. Aber schon 1988 verstanden die toten Hosen und ich, dass Gewalt nachvollziehbar ist „in einer Welt, in der man nur noch lebt, damit man täglich roboten geht“ und „die größte Aufregung, die es noch gibt, das allabendliche Fernsehbild“ ist. Heutzutage ist es dann wohl eher facebook und Co, aber der Text ist so aktuell wie eh und je.
Mit dem heutigen Teil meiner Serie komme ich in der Gegenwart an, was auch bedeutet, dass es nun nicht mehr täglich Folgen geben wird, aber wie ich die Finanzverwaltung kenne, werden wir an diesem Fall noch Jahre Spaß haben 😉
Das exponentielle Wachstum meiner Besucherzahl geht weiter: gestern waren es schon paarundsechzig. Und heute trafen die ersten beiden Kommentare von fremden Menschen ein, „Steuerfahnder“ ist gespannt auf die Fortsetzung und Ursula Klaus-Müller von www.nxpert.de fragt auf Xing, wie es ausging.
Heute kommen wir zu dem Tag, an dem ich beschloss, aus meiner Geschichte einen Blog zu machen und mein Kreuzzug fordert ein erstes Opfer: von Frau Stiez (Name geändert) werden wir jetzt nichts mehr hören, der Fall wurde an die Abteilungsleiterin Frau Westerland (Name geändert) abgegeben. So wie ich die Sache einschätze, wird auch der Finanzamtsleiter von Treptow/Köpenick von meinen Fall Wind bekommen, wenn er das nicht schon hat.
Oh ich hab solche Sehnsucht, ich verliere den Verstand, ich schreib heute einen Brief – ich schreibe heute an Frau WESTERLAND 😉 (Name geändert)
Im Dezember fand ich datiert auf den 01.12.16 ein Schreiben des Finanzamtes im Briefkasten, das ich erst als Schikane missverstand, mir dann aber klar wurde, dass ich einen Teilsieg errungen hatte und den Zeugen dieses Sieges hielt ich hier in meinen Händen: Das Finanzamt erinnerte an die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen von Januar 2015 bis Oktober 2016.
Warum Teilsieg? Ich hatte beim Finanzamt ein sogenanntes „Umsatzsteuersignal“ ausgelöst und war damit im System. Alles, was ich zu tun hatte, war, es zu bedienen und die einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldungen würden einem „Bescheid unter Vorbehalt“ gleichkommen, soll heißen, ohne größeren Aufwand war ich jetzt nicht mehr rauszukicken aus den Mühlen, die da so vor sich hinmalen.
Die Uni kurz vor Weihnachten war stressig – aber es war Land in Sicht: meine Familie hatte mich (zum ersten Mal) nicht zu Weihnachten eingeladen. So kam es, dass ich Heilig Abend und den ersten Weihnachtsfeiertag mit meinem Steuerkram verbrachte. Ich holte mir das WISO-Paket von Buhl-Data für Selbständige und fing an zu buchen. Mühsam. Jede 3,50 EUR, die ich fand, die ich so mühsam gesammelt hatte, hackte ich ins System, füllte alle Bewirtungsrechnungen ordnungsgemäß mit Anlass und Teilnehmern aus und wunderte mich am Ende: es kamen über 1.400,- EUR in der Summe zusammen. Für zwei Tage Arbeit (auch wenn es zu Weihnachten war) ein ordentlicher Stundenlohn für einen Krauter wie mich. Da ich Ärger befürchtete, heftete ich alle Übertragungsprotokolle (elektronische Übermittlung ist Pflicht – ein heiden Aufwand!) sorgsam ab, so dass sich das Finanzamt später nicht rausreden kann, nichts bekommen zu haben.
Zu den Bewirtungsrechnungen fällt mir eine wunderbare Geschichte ein: Ich war in Dresden zu einem Klarträumertreffen und ging am nächsten Morgen mit meinem Mentor Don Rinatos frühstücken. Wir saßen im Freien und ich orderte eine „Bewirtungsrechnung“ bei der Bedienung, schließlich war ich hier eindeutig geschäftlich unterwegs. Als mir die Bedienung (ein freundliches hübsches Mädchen) die Rechnung überreichte, kam ein Windzug und riss mir den Zettel aus der Hand. Der Zettel flog hoch, immer höher, über die Häuserdächer und entstieg gen Himmel. Wir sahen dabei zu und lachten befreit. Der Don meinte, diese Situation könne man deuten wie einen Traum. Ich weiß, es klingt unglaubwürdig – aber ich habe Zeugen: genau so war es. Ich deutete. Aber der Don war unzufrieden. Ich weiß nicht mehr, was meine erste Deutung war. Dann deutete ich: ich soll die Finanzen nicht so ernst nehmen! Damit war der Don zufrieden und wir hatten fortan eine lustige Anekdote zum Erzählen.
Aber zurück zu meinem arbeitssamen Weihnachten 2016. Ich machte mir Gedanken: die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember (Frist zur Abgabe: am 10.02.17) würde genau in die Klausurenphase fallen – da hatte ich anderes zu tun als mich um meine Finanzen zu kümmern, denn – man soll es nicht glauben: es gibt Wichtigeres ;). Aber das Schicksal meinte es gut mit mir, denn das Finanzamt stellte klamm heimlich und illegal das Umsatzsteuersignal ohne mein Wissen wieder aus. Was man daraus machen könnte, weiß ich nicht, ich spüre, dass da Musik drin ist, aber ich bin kein Verfahrensrechtler und Experte darin, wie man das jetzt zu meinen Gunsten ausnutzen könnte.
Nachdem die letzte Klausur geschrieben war (dieses Semester lief leider nicht so gut :(), hatte ich endlich Zeit und rief beherzt beim Finanzamt an, denn von meinen Freunden in der Seelenbinderstraße hatte ich nun seit Dezember kein Sterbenswörtchen mehr vernommen. Frau Westerland (Name geändert) riet mir, am nächsten Morgen nochmal anzurufen, wenn Frau Stiez (Name geändert) wieder im Dienst sei. Doch wie oben schon erwähnt: Frau Stiez ist jetzt raus aus der Sache, das erklärte mir am nächsten Tag Frau Westerland und eine Woche später fand ich datiert auf den 20.03.2017 folgendes Schreiben (Achtung: es wird langweilig!) in meinem Briefkasten:
Steuererklärungen 2015
Sehr geehrter Herr Krüger,
die Steuererklärungen 2015 wurden mir als Sachbearbeiterin zur weiteren Bearbeitung übergeben. Um diese nunmehr abschließend veranlagen zu können, sind noch folgende Sachverhalte zu klären:
- Einkommensteuererklärung
Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Schriftsteller
Entgegen Ihren Ausführungen im Schreiben vom 05.11.16 sind die Einnahmen aus der schriftstellerischen Tätigkeit nach derzeitiger Aktenlage nicht steuerfrei. Sie haben zwar die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 26 EStG angeführt, jedoch außer Acht gelassen, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes oder einer unter § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und krilicher Zwecke ausgeübt worden sein muss.
Aus den hier vorliegenden Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, dass es sich bei dem Auftraggeber „Redaktionsbüro Christ“ um eine juristische person des öffentliches Rechts oder um eine unter § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG fallende Einrichtung handelt.
Reichen Sie hierzu bitte einen entsprechenden Nachweis ein, andernfalls werden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. H. v. 1.550,- € angesetzt.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Die AfA für den gekauften Anteil am Grundstück in Aschersleben beträgt nach Aktenlage 1.919,- €. Ich verweise hierzu auf die Anlage zum Einkommensteuerbescheid 2007.
Bitte tragen Sie künftig sämtliche Werte in die dafür vorgesehenen Kennzahlen der Anlage V ein.
Studienkosten
Im Rahmen der Steuererklärung wurden Aufwendungen für ein Erststudium, nach abgeschlossener nichtakademischer Berufsausbildung, geltend gemacht. Ich bitte zu beachten, dass es sich bei einem Studium nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 18 EStG handelt.
Folgende Kosten können hierbei ohne weitere Unterlagen berücksichtigt werden:
- Repräsentationskosten 46,62 €
- Reisekosten 387,43 €
- Abschreibungen – Notebook, diverse Büroeinrichtungen – 366,- €
- Porto 8,68 €
- Telefonkosten 240,- € (Telefonkosten und sonstige Telekommunikationsaufwendungen können ohne Einzelnachweis nur bis zu 20% des Rechnungsbetrages als Werbungskosten anerkannt werden, jedoch höchstens 20,- € monatlich. [die Klammer zu fehlt auch im Original]
- Bürobedarf/Fachliteratur 268,44 €.
Hinsichtlich der Bewirtungskosten bitte ich um einen entsprechenden Nachweis, dass diese beruflich veranlasst sind. Ich weise darauf hin, dass Bewirtungskosten anlässlich persönlicher Ereignisse nicht abzugsfähig sind, sondern Kosten der privaten Lebensführung.
Zur Berücksichtigung der Raumkosten bitte ich ebenfalls um entsprechende Nachweise. Sollte es sich hierbei um Kosten für das häusliche Arbeitszimmer handeln, ist der als Anlage beigefügte Fragebogen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an mich zurückzusenden.
Für den Abzug der Fahrtkosten ist der Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs zu berücksichtigen, der dem Anteil der im Rahmen des Studiums zu berücksichtigenden Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht. Abweichend hiervon können die Fahrtkosten auch mit der Kilometerpauschale angesetzt werden. Reichen Sie hierzu bitte die genaue Kostenaufstellung ein.
- Umsatzsteuererklärung
Die in der Umsatzsteuererklärung geltend gemachten Vorsteuern bzgl. der Studienkosten sind mangels Voraussetzung nicht erstattungsfähig. Die hier zugrunde liegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines anderen Unternehmers wurden nicht für ihr Unternehmen ausgeführt. Ein Studium ist kein Unternehmen i. S. d. Umsatzsteuergesetzes.
Zudem weise ich darauf hin, dass Sie die Umsätze aus der schriftstellerischen Tätigkeit lt. der hier vorliegenden Rechnungen ohne Umsatzsteuer vereinnahmt haben, da die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG angewandt wurde. Ich weise darauf hin, dass in den Fällen der Besteuerung von Kleinunternehmern nach § 19 Abs. 1 UStG der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG).
Bitte beachten Sie zukünftig, dass diese Umsätze vollständig in der Umsatzsteuererklärung anzugeben sind (Kennzahl 239).
Als Termin für die Beantwortung bzw. Zusendung der o. g. Angeforderten Unterlagen habe ich mir den 07.04.2017 vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
Westerland (Name geändert)
Und als Anlage lag wie versprochen das dreiseitige eng bedruckte Formular zum häuslichen Arbeitszimmer dabei, vor dem jeder Steuerfachangestellte Horror hat, weil es immer bedeutet: einen Haufen Arbeit, die kein Schwein bezahlt…
Nun gut, am Anfang sah ich noch gar nicht das Ganze Ausmaß, denn der Brief war beidseitig bedruckt – das war ich nicht mehr gewöhnt – und so kam es, dass ich Seite zwei zunächst total ignorierte. Aber schon Seite eins machte klar: das Finanzamt hatte mir den Krieg erklärt, denn es kam zum ersten Mal in 16 Jahren Steuerarbeit vor, dass auf den öffentlich rechtlichen Auftraggeber verwiesen wurde, der angeblich für § 3 Nr. 26 EStG notwendig ist. Das hatte mit gelebter Praxis nun gar nichts mehr zu tun, aber wie ich schon im Artikel „Steuertipps für Blogger und Journalisten“ vorausgeahnt hatte, wendete Frau Westerland den dreisechundzwanziger wörtlich an – da gab es nur einen Ausweg: den Frotscher!
Ich konnte mich erinnern, dass ich im Kommentar zum Einkommensteuergesetz von Frotscher und Guerts seinerzeit gelesen hatte, dass diese Forderung der reinste Mumpitz ist und grundgesetzwidrig.
Die Jagd nach dem Frotscher – eine Odyssee
Der Brief kam am Freitag, dem 24. März an. Ich fuhr an diesem Wochenende nach Leipzig, um Pandemic zu spielen.
Aber gleich am Montag, setzte ich mich in die Spur und radelte zu meinem ehemaligen Arbeitgeber Steuerbüro von Puttkamer nach Friedrichshagen, um an den Frotscher zu kommen, der mir aus der Patsche helfen sollte. Aber der Schock war groß: den gab es da nicht mehr, also den Arbeitgeber schon, aber nicht den Frotscher. Mir fiel ein, dass meine lieben Nachbarn mir einen Gutschein der Thalia-Buchhandlung geschenkt hatten und so fuhr ich ins Forum Köpenick und dachte mir: ich bestell den Schinken einfach dort und die Sache hat sich gegessen. Aber dort konnte man mir auch nicht weiterhelfen, der Schinken war nur über den Haufe oder den Beck Verlag im Internet zu bestellen und dafür wollten die Halsabschneider über 150,- Euronen haben. So viel wollte ich mir meinen Kreuzzug gleich am Anfang dann doch nicht kosten lassen. Also fuhr ich nach Adlershof zur Unibibliothek und füllte ein Bestellformular aus zur Anschaffung des Frotschers, denn auch die HU hatte dieses Meisterwerk nicht in ihrem Bestand. Die HU schrieb mir daraufhin, dass ich mein Anliegen doch bitte nicht bei den Naturwissenschaften, sondern bei den Rechtswissenschaften vorbringen sollte. Aber auch dort beschied man mir negativ ohne Begründung, dass die HU sich den Frotscher nicht anschaffen würde. Was tun? Ich fragte den Traum und auch viele meiner Kontakte: Wie komme ich an den Frotscher? Elisa brachte die zündende Idee: Nationalbibliothek Leipzig. Die ehemalige deutsche Bücherei hatte sich schließlich auf die Fahne geschrieben, jedes deutschsprachige Werk auf diesem Planeten in ihrem Bestand zu haben, das irgendwo als gedrucktes Buch erschienen ist. Mein Freund Wolfi riet mir, in der deutschen Bücherei erstmal telefonisch nachzufragen, was eine sehr gute Idee war, denn: die Nationalbibliothek hatte so ihre Probleme, das Werk ausfindig zu machen.
Ich fuhr Donnerstag nach Leipzig und marschierte Freitag morgens in der Nationalbibliothek ein, von der das Foto stammt. Ich muss sagen, dass die Mitarbeiter sehr engagiert sind. Die erhabenen Hallen lassen einen in Ehrfurcht erstarren. Draußen steht in übergroßen Lettern: 500 Jahre Flugblätter: Sensation, Propaganda, Widerstand – ein Motto das trefflicher nicht zum Thema passen könnte. Nachdem ich meine Sachen an der Garderobe abgegeben hatte und das Tagesticket (6,- EUR) gelöst hatte, begab ich mich mit einem kleinen Aktendeckelchen in den Lesesaal und stellte dort schnell fest: das war nur die letzte Ausgabe der losen Blätter, die nicht einsortiert war, in der das Werk seit 1981 erschien. Das hieß: Meine Information war zwar da, aber so gut wie unauffindbar in den Magazinen der deutschen Bücherei versteckt. Die Frau am Empfang war herzallerliebst und setzte Himmel und Hölle in Bewegung, damit ich doch noch an meine Informationen kam. Sie sagte, eine Mitarbeiterin würde ins Magazin gehen und ich sollte eine halbe Stunde warten. Ich ging in die Cafeteria und aß eine Gemüsesuppe als eine Dame zu mir kam und verzweifelt gestand: Die losen Blätter wurden nie einsortiert, der Frotscher, den zu lesen ich begehrte, war eine meterlange Aktenwand voller loser Blätter. Ich müsste ihr sagen, was ich brauchte und das auch noch zeitlich eingrenzen, damit sie mir was raussuchen könnte. Ich überlegte. Ich teilte ihr mit, dass ich die betreffende Textstelle (die ich übrigens bis heute nicht aufgetrieben habe) im August 2015 gelesen hatte und dass es um den Paragraphen 3 Nr. 26 EStG ging. Und dann wollte ich gleich mal bei § 12 (5) EStG gucken, der aber gestrichen wurde und dafür § 9 (6) EStG eingeführt wurde. Wann das war? Keine Ahnung! Ich schätze mal so um 2016 rum? Die Frau notierte sich alles geflissentlich und spurtete von dannen. Die Dame vom Empfang riet mir, später wieder zu kommen – das würde jetzt eine ganze Weile dauern, sie würden mich anrufen. Ich ging vor die Tür in die strahlende Frühlingssonne und tapperte zu Elisa und Christian in die Wohnung zurück, die mir Obdach gewährten. Dort badete ich ausgiebig und ließ mich von Elisa bekochen. Frisch gestärkt ging es zurück in die Bibliothek und diesmal waren die Mitarbeiter fündig geworden (Foto).
Ich fotografierte alle relevanten Stellen und schnell noch den Lesesaal, denn irgendwie kam mir das Ganze so unwirklich vor, dass ich dachte: das interessiert vielleicht noch andere Leute – die Idee dieses Blogs war geboren.
In der nächsten Ausgabe wird dann meine Antwort an das Finanzamt für Frau Westerland (Name geändert) zu lesen sein. Das wird noch ein großes Stück Arbeit, wenn ich mir den ausgedruckten Stapel des Frotschers hier so angucke, der da vor mir liegt ;).
Ich hoffe, ich konnte unterhalten und verabschiede mich bis demnächst
Ihr
Uwe Krüger
Sind Sie tatsächlich von Berlin nach Leipzig gefahren, um etwas im Frotscher nachzuschlagen? Also in dem Frotscher, den man kostenlos online einsehen kann? Oha…
Dann noch zwei echte Fragen: Rechnen Sie sich Chancen bei § 3 Nr. 26 EStG aus? Der Bundesfinanzhof hat den beschränkten Anwendungsbereich hinsichtlich der gemeinnützigen Körperschaften ja bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen verfassungsrechtlich bestätigt.
Und was studieren Sie eigentlich? Die Frage ziel darauf ab, wie Sie die Begründung als Fortbildung zu Ihrer Ausbildung als Steuerfachangestellter/Bilanzbuchhalter herleiten.
Hallo Lars,
kostenlos online? Wo denn? Für einen Link wäre ich dankbar…
So wie sich Frotscher über die Grundgesetzwidrigkeit des § 3 Nr. 26 EStG ausgelassen hatte, in dem Text, an dem ich mich erinnere, rechne ich mir tatsächlich Chancen aus, denn der BFH kann verfassungsrechtlich nichts bestätigen, das kann nur das Verfassungsgericht, das aber die Frage wiederholt nicht zur Entscheidung angenommen hat. Trotzdem überlege ich, die Frage nicht zum Streitgegenstand zu machen, damit der Fall poentierter wird und ich nicht auf eventuellen Gerichtskosten anteilig sitzen bleibe, wenn ich in der Hauptsache Recht bekommen würde, aber in diesem Punkt dann gerade nicht. Aber da kenne ich mich zu wenig aus – ich war nie vor dem Finanzgericht, ich hatte immer nur mit der Rechtsbehelfstelle des Finanzamtes zu tun…
Ich studiere Psychologie. Ich habe als Beruf “Oneironaut/Wissenschaftler” angegeben und mein Ziel ist die Klartraumforschung. Und weil Wissenschaftler und Forscher in der letzten Zeit immer mehr in ungewollte Selbständigkeit gedrängt werden, habe ich das Recht, die Ausgaben, die ich für dieses Ziel aufwende dem Vorsteuerabzug zu unterwerfen – das ist meine Logik. Verständlich?
Grüße
Uwe
https://shop.haufe.de/prod/steuern/kommentar-zum-einkommensteuergesetz-online
Und dort den kostenlosen Online-Test.
Im Zweifel können Sie ja auf anonyme Ratschläge aus dem Internet verzichten. Ich schreibe es trotzdem: Bevor Sie so richtig Geld in den Rechtsstreit investieren, lassen Sie sich mal von einem Fachmann erklären, warum das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so laufen wird, wie Sie sich es vorstellen.
Wie stellen Sie sich denn vor, wie ich es mir vorstelle? Ich würde einen gut gemeinten Rat gerne annehmen, aber einfach nur: das läuft nicht so, wie sie es sich vorstellen, ist ein bissschen dürftig, als dass man es sich zu Herzen nehmen könnte. Sind Sie denn Fachmann? Und wenn ja: was befürchten Sie konkret? Gern können Sie auch privat antworten. Herzliche Grüße
Uwe Krüger