Uwe

Abwesenheitsurteil – Verurteilung zu 4 x 130,- bis 190,- EUR wegen fehlender Maske am Amtsgericht Tiergarten Berlin

Hier kommt nun Teil zwei meiner Serie „Bußgeldbescheid gegen barmündiges Auftreten – der gesamte Fall von a bis z”. Mittlerweile habe ich einen Aktenordner, der mit „Widerstandsmuseum“ beschriftet ist. Ich hoffe, die Zeit bis zur Aufarbeitung des Hygienefaschismus ist nicht mehr lang. Ich habe Bruno Gröning (Link zu Youtube) gebeten, mir bei meinen Gerichtsprozessen beizustehen und auch sein …

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Maiwochenende 2022 mit Dolmenführung in Haldensleben – wer macht mit?

Dieser Artikel ist der Start einer neuen Serie. Ich habe ja schon so einige Serien in meinem Blog gestartet; da ging es ganz zum Anfang um Steuertipps (diese Serie ist wohl abgeschlossen), dann um meinen Streit mit dem Finanzamt über vorweggenommene Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug als Oneironaut und Wissenschaftler, dann über maskenloses Auftreten in der Öffentlichkeit …

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Es ist die Zeit, in der das Wünschen wieder hilft

Die Kraft der Gedanken, des Gebetes und des Bewusstseins wirken auf die Materie und die Zukunft wie auch auf die Vergangenheit Ja, ihr habt richtig gelesen: auch die Vergangenheit kann durch die Intention geändert werden. Das zeigen zwei Experimente, die in diesem Video von dem Youtubekanal „Verborgene Geheimnisse Tv“ vorgestellt werden. In einem Experiment wurde …

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Mein Besuch im Königreich Deutschland – ein Erlebnisbericht oder warum ich kein Staatsangehöriger werde und meinen Besitz nicht zustiften werde

Die Anreise

 

Ich erfuhr vom Tag der offenen Tür im Königreich
Deutschland
am 30.10.2021 und für mit zwei Schwurblerfreunden dorthin. Peter Fitzek, der oberste Souverän des Königreiches machte einen
warmherzigen und eloquenten Eindruck auf uns und ich entschied, mich eingehender mit dem KRD (Königreich Deutschland) zu befassen. Peter ist in der Presse als Rcichsbürger, König eines
Fantasiestaates und Spinner verschrien. Das ist in diesen Endzeittagen ja eine Auszeichnung und ein Qualitätsmerkmal und zieht Widerständler im Coronafaschismus  wie mich eher an als das es abschreckt.

 

 

 

Meine Weltreise musste ich abbrechen, weil mir in
Wien jemand aufgefahren ist und mein kleiner geliebter BOY 9009 
nun in Wien zur Verschrottung bereit steht. 🙁

 

Also bat ich Gott um eine neue Aufgabe und wähnte sie zunächst im Dunstkreis des KRD. Ich buchte das Systemaustiegsseminar für 340,- €,
reservierte in der empfohlenen Pension „Zum Hühnerstall“ ein Zimmer für 50,- € pro Nacht (insgesamt 100,- €) und buchte ein Zugticket mit Fahrradmitnahme für 70,- € von Berlin nach Wittenberg. So
sollte mich mein Abenteuer 510,- € kosten. (Eigentlich sogar 560,- eur wegen Zwangsumtausch – siehe unten).

 

Am Freitag den 18.02.2022 reiste ich an. Mein Ticket und mein Impfstatutus wurden nicht kontrolliert, meine Barmündigkeit nicht beanstandet und der Schaffner
öffnete mir noch beflissen die Tür, damit ich mit meinem Fahrrad austeigen konnte. Es ist schade: Ich sehe in den Zügen oder S-Bahnen nie jemanden ohne Maske. Der Konformitätsdruck ist für die
meisten Menschen nicht auszuhalten, aber ich weigere mich tapfer, den neuen Hitlergruß zu machen – dafür nehme ich das unangenehme
Gefühl in Kauf, das entsteht, wenn mich vermeintliche Autoritätspersonen auf meine Barmündigkeit ansprechen.

 

Am Sonnabend bezahlte ich dann die restlichen 300,- eur (40 waren vorher zu überweisen) am Eingang und gab meinen Antrag auf Staatszugehörrigkeit ab. Das kostete
mich nochmal 50,- € extra Zwangsumtausch in die Währung des Königreiches E-Mark. Versprochen wurde mir ein Zugang zum Kadari-Markt (Abkürzung für Kauf das Richige), den ich aber (23.02.2022) noch nicht erhalten habe. Ein Rücktausch von E-Mark in Euro ist nicht möglich, weil Peter
sonst wegen illegalen Bankgeschäften angeklagt werden könnte, nach seiner Ausage. Das bedeutet, dass die E-Mark an Wert gewinnt (derzeit offizieller Umtauschkurs 1:1), je mehr Angebote auf Kadari
zur Verfügung stehen. Für mich hat sie bisher keinen Wert, weil ich weder meine Ernährung auf Kadari bestreiten kann, noch mich vegan einkleiden kann – zwei Voraussetzungen, die für mich
vorliegen müssten, um in den Markt zu investieren. Wenn Kadari in Zukunft einmal schrumpfen sollte, hat die E-Mark dann mit Inflation zu kämpfen, weil man schlicht und einfach nicht viel dafür
bekommt. Ein Tauschmittel, das keiner will, ist kein Tauschmittel.

 

Ich setzte mich in die erste Reihe, wie ich es von meinem Studium gewöhnt bin. Das hat zwei Gründe: die Aufmerksamkeit lässt sich leichter auf den Vortragenden
konzentrieren und zum anderen habe ich eine verminderte Sehfähgikeit (Keratokonus).

 

Der erste Eindruck

 

Am Sonnabend Abend war ich von Peters Vortrag völlig euphorisiert, auch wenn ich schon merkte, dass das ganze weniger ein Seminar als vielmehr eine
Verkaufsveranstaltung war. Ich habe noch nie eine Kaffeefahrt mitgemacht, kann mir aber vorstellen, dass Peter da viele Elemente übernommen hat. Jedenfalls war ich abends überzeugt, dass ich mein
Haus in Aschersleben dem Königreich stiften würde und sogar meine Ersparnisse in Kryptowährungen plündern würde, um mein bescheidenes Vermögen dem Königreich zu vermachen. Damit wollte ich der
drohenden Enteignung durch den Staat entgehen, denn der Vorsitzende des Worl-Ecomomic-Forum, Klaus Schwab, wirbt damit: „2030: Sie werden nichts besitzen, aber glücklich sein.“ Und 2024 tritt das sogenannte
„Lastnausgleichsgesetz“
in Kraft, das es bereits nach dem Krieg schon einmal gab. 

 

 

 

Gefangen in dieser Hypomanie konnte ich nicht schlafen. Ich nahm 100 mg von meinem Neuroleptikum mehr als sonst, um überhaupt Ruhe finden zu können.

 

Die Ernüchterung

 

Am nächsten Tag war ich dann übermüdet und depressiv. Ich merkte allerlei Frühwarnzeichen für eine beginnende Psychose und hätte mich dringend zurückziehen müssen. Ich
sprach eine Mitarbeiterin des KRD an und erklärte die Situation, aber sie bot mir nur an, mich auf die Couch am hinteren Ende des Seminarraums zu legen. Dort döste ich dann vor mich hin und
wartete darauf, dass die Zeit verstrich, bis 20:48 h mein Zug zurück nach Berlin gehen sollte.

 

 

 

Peter bedauerte mehr als einmal, dass die Menschen sich anders als er, sich nicht von Liebe, sondern von Angst leiten ließen. Trotzdem nutzte er öfter die
Gelegenheit, dem Publikum Angst zu machen. Nach seiner Auffassung ist die „Drangsalzeit“, die wir gegenwärtig erleben mit einer Zeitspanne von insgesamt 7 Jahren prophezeit. Vor zwei Jahen hat
sie begonnen und nach spätestens 3,5 Jahren (also in anderthab Jahren) würde das Bargeld abgeschafft werden. Dann könne nur noch kaufen und verkaufen, wer das Malzeichen des Tieres tragen würde
(eine Anlehung an die Johannesoffenbarung).
Kryptowährungen oder physisches Gold sind für ihn auch keine Alternativen, denn er denkt, die würden kurzerhand verboten werden.

 

Die Person Peter Fitzek

 

 

 

Peter ist bekannt dafür, dass er zahlreiche Rechtsstreite gewonnen hat. „Jura ist eine Kampfkunst. Die Feder ist mächtiger als das Schwert.“, zitierte er den
englischen Autor Edward Bulwer-Lytton. (Bekannt wurde das Zitat durch den Film Indiana Jones und der
letzte Kreuzzug
.) Nach eigener Aussage kann er einen Gesetzestext einmal lesen und vergisst ihn dank seines fotografisches Gedächtnisses nie wieder. So hätte er auch erstritten, dass die
ID-Karte des Königreiches die gleiche Beweis- und Grantiefunktion hat wie der Personalausweis. 127 Strafverfahren hätte man im Laufe der Zeit gegen ihn angestrengt. 15 Gerichtsverfahren würden
gegenwärtig laufen.

 

 

 

Gerne erzählt Peter von Anna, einem sechsjährigen Kind, das keine Geburtsurkunde besitzt und auf KRD-Staatsgebiet lebt (durch Zustifung des Einfamilienhauses ihrer
Eltern). Er betont immer wieder, dass das Gericht von „dem kleinen Menschen Anna“ spricht und nicht etwa von der „Person Anna“, eben weil, so meint er, die Geburtsurkunde fehlt, die Anna zu einer
Person und damit zu einer Sklavin des satanischen Systems machen würde, deren Wert an der Börse gehandelt werden würde, wie es bei allen anderen Menschen der Fall ist. Das Gericht habe schon
durchblicken lassen, dass ohne Zuarbeit der Mutter, es nicht möglich wäre, der Anna eine Geburtsurkunde zu verpassen. Eine Gutachterin musste feststellen, dass Anna alles andere als verwahrlost
ist, sondern im Gegenteil viel weiter in ihrer Entwicklung ist als es andere Sechsjährige sind, obwohl sie nie einen Kindergarten besucht hat und wohl auch keine Schule besuchen wird. Man kann
Peter die Begeisterung ansehen, mit der er diesen weiteren Fall gewinnen will, um ein Urteil mehr zu sammeln, das ihm den Aufbau eines neuen Staates ermöglichen soll.

 

 

 

Angeblich hätte er mit den Alliierten vereinbart, dass das Königreich Deutschland legitimer Rechtsnachfolger des Kaiserreiches von 1913 ist. Denn seit dem ersten
und zweiten Weltkrieg existiere kein deutscher Staat mehr. Er wettert aber vehement gegen die sogenannten „Reichsbürger“ und „1871er“, wie er sie abfällig nennt.

 

 

 

Überhaupt scheint Peter kein gutes Menschenbild zu haben. Immer wieder beleidigt er das Publikum, nur um gleich darauf zu versichern, dass er die Schlafschafe da
draußen meine, „die gerne ihre Ketten putzten“ und nicht die Anwesenden. Trotzdem bleibt immer ein fahler Beigeschmack bei seinen Tiraden. Von seiner angeblichen Liebe zu den Menschen ist bei
diesen verbalen Wutanfällen nichts zu spüren. Auch nicht davon, dass er sein Ego überwunden hat, wie er immer wieder suggeriert, wenn er von anderen „überzüchteten Egos“ spricht, die den Menschen
im Weg stehen. Er überhöht sich offen, indem er behauptet mehr Bewusstsein und Wissen zu haben als alle Anwesenden hier zusammen. Auch käme er ohne Nahrung und Wasser aus, gibt er weiter
an.

 

 

 

Ich ahne, dass er sich für den neuen Messias hält und frage direkt nach. Zunächst weicht er aus und erzählt, wie ihn das Gericht als Peter I., Menschensohn des
Horstes und der Erika anspricht. Das ist für ihn Beweis, dass sie ihm diese Rolle abnehmen. Bei den zwei Ratzien, die die Polizei im Königreich durchführte, hätten sie damals alles mitgenommen:
alle Aufzeichnungen, alles Videomaterial, sogar alle Lebensmittel. Und in diesem Videomaterial hätten die Satanisten damals sehen können, wie er Wunder gewirkt hätte. Zum Beispiel hätte er Ute
gebeten, mit einem Schwert in sein Herz zu stechen. Er hätte die molekulare Struktur des Schwertes so verändert, dass es sich verbog anstatt in seinen Körper einzudringen. Ebenso wäre das mit
einem Dolch an seinem Arm geschehen. Er hätte aber aufgehört, solche Wunder zu wirken, weil die Menschen entweder einen Trick vermuteten oder ihn auf ein Podest heben würden und nichts mehr
hinterfragen würden, was er sagt. Ich sagte, er sei mit seiner Antwort ausgewichen, weil ich wissen wollte, für wen er sich hält. Da sagt er ganz offen, dass er seit dem 06.12.2003 wisse, dass er
die Inkarnation des Erzengels Uriel sei. Später bezeichnet er sich dann als den Erwarteten und das Licht der Welt. Er sagt: „Wer nicht glaubt, dass ich es bin, wird in Sünde sterben.“ Es besteht
also kein Zweifel mehr, dass er sich für den neuen Messias hält.

 

 

 

Also frage ich ihn unter vier Augen, ob er mich heilen kann. Er sagt, das mache er nicht mehr. Er kümmere sich jetzt nur noch um das kollektive Wohl und nicht mehr
um Verbesserung von Einzelschicksalen Er bringt mir ein Buch, indem ich meine Krankheit nachschlage, aber daraus auch nicht viel schlauer werde. Heute denke ich: wenn er wirklich der neue Messias
wäre, dann hätte er mich geheilt. Zumal er von einer Heilung sogar berichtete: Es war zu den Zeiten, als er noch eine Kneipe hatte, da kam ein Freund in die Kneipe, der hatte ein frisches blaues
Auge. Er hätte ihm die Hand aufgelegt und sich vorgestellt, wie weißes Licht aus seiner Hand strahlte. Danach wäre der Freund auf die Toilette gegangen und nicht wiedergekommen. Er wäre ihm
gefolgt, um dann zu sehen, wie sich der Freund immer wieder ungläubig die Hand vor sein nunmehr gesundes Aue gehalten hätte und sie dann wieder weggezogen hätte, weil er offensichtlich nicht habe
glauben können, dass sein Auge geheilt sei. Dieser Unglaube hätte auch dazu geführt, dass sein blaues Auge wiedergekommen wäre. Deshalb würde er keine Wunder mehr tun, weil die Menschen damit
nicht zu Recht kämen. Einmal in Indien hätte er Batterien mit den Händen wieder aufgeladen. Die Menschen wären dann in Scharen zu ihm gekommen. Er ist überzeugt, dass Magier wie Dynamo und Criss
Angel ihre Zauberein nur als Tricks tarnen, aber in Wirklichkeit magisch begabt sind. Und dass es noch etliche Magier mehr da draußen gibt.

 

 

 

Peter wörtlich: „Ich habe eine spirituelle Entwicklung, die weit über eure hinaus geht. Ich brauch nicht mehr Essen. […] Ich bin die Verkörperung des Lichts auf
dieser Erde. Ich bin der Erwartete, Peter I., Menschensohn. Leider gibt es zu mir keine einzige Alternative. Wer nicht glaubt, dass ich es bin, der wird in seiner Sünde sterben.“

 

 

Er erzählt auch freimütig, wie er in seiner Jugendzeit andere Jugendliche verprügelt habe.

 

 

Er äußert sich auch abfällig über die Montagsspaziergänger: „Andere Leute meckern und gehen spazieren. Für mich sind das alles Idioten! Ich sage euch, warum: 15.000
Leute gehen spazieren – das sind 15.000 Arbeitsstunden für nichts.“ Er meint wohl, dass diese Leute besser für ihn gearbeitet hätten.

 

 

Und weiter: „Ihr könnt nicht in Crypto ausweichen, in Immobilien ausweichen, in Gold ausweichen. Ihr könnt nur ins Königreich Deutschland ausweichen. Das ist die
einzige Wahrheit. Und die Wahrheit ist immer einzig. […] Letztlich wollen wir die BRD friedlich einnehmen mit eurem Geld.“

 

 

Peter behauptet im Besitz eines Ordners zu sein, in welchem Technologien beschrieben werden, die „freie Energie“ erzeugen können, wie wir es nennen würden. Er würde
diese aber geheimhalten, weil die Menschheit mit ihrem jetzigen Bewusstsein, diese Energie nur nutzen würde, um die ganze Erde zuzubetonieren.

 

 

„Das was wir hier leben, ist in der Apostelgeschichte die sogenannte urchristliche Gemeinschaft.“, sagt Peter.

 

 

 

Peter erzählt auch immer wieder gern, wie Herr Niklas aus der Hochfiannz ihm angeblich Milliarden angeboten hätte, unter der einzigen Bedingung, dass er kein
eigenes Geld in Umlauf bringen würde. Und man kann seinen Stolz spüren, wenn er erzählt, dass er dieses Angebot abgelehnt hätte.

 

 

 

Er erzählt von Andreas, einem Bäckermeister mit 14 Angestellten. Er fuhr zum Betrieb und hielt vor den Angestellten einen Vortrag über die Vorteile des KRD. Ziel
war es, den Bäckereibetrieb vollständig über das KRD laufen zu lassen. Es wäre der erste Betrieb mit Angestellen gewesen. Nach dem Vortrag hätten 5 Verkäufer gekündigt. 4 Bäcker wollten ebenfalls
kündigen, hätten es sich dann aber anders überlegt, weil sie woanders bei 40 Grad Hitze in der Bäckerei Maske hätten tragen müssen.

 

 

 

Laut Peter arbeiten in der heutigen Wirtschaft nur noch 12% der Menschen in der Produktion. Für die restlichen hätte man eine Beschäftigungstherapie eingerichtet.
Über 50% aller Wissenschaftler würden im der Militär- oder Überwachungstehnologie arbeiten.

 

 

 

„Die drei verblödesten Berufsgruppen sind Ärzte, Juristen und Lehrer. Die haben einen überzüchteten Intellekt, aber keine Intelligenz.“, sagt er.

 

 

 

Er sagt, er hätte 2009 schon mit dem Referatsleiter einer Oberfinanzdirektion verhandelt, dass das Finanzamt ihn in Zukunft in Ruhe lässt.

 

Das Königreich Deutschland

 

Momentan gibt es zwei „Ränge“ innerhalb des Königreiches: Staatszugehöriger und Staatsangehöriger. Staatsangehöriger wird man nur, wenn man eine Prüfung ablegt und
so beweist, dass man die Verfassung des
Königreiches
gelesen hat. Peter bemängelt nämlich, dass sogar Juristen meist das Grundgesetz nicht von vorne bis hinten gelesen hätten, geschweige denn der normale Bürger. So kenne der Bürger
nicht die Rechtsordnung, in der er lebt.

 

 

 

Das Königreich wird in Peters Vorstelllung einst drei Stände kennen: 1. Staatsangehörige, 2. Bürger (mit Wahlrecht), 3. Deme (Bürger, die eigene Gesetzesrahmen
verfassen dürfen und können). Bis jetzt gibt es keinen einzigen Bürger. Das heißt, Peter regiert unangefochten. Er stellt auch ganz klar, dass es auch im zukünftigen Königreich, zumindest in den
geplanten Dorfprojekten, keine Demokratie geben wird. Das Sagen wird immer der haben, der die höchste Kompetenz hat. Was er nicht dazu sagt, ist, wie diese Kompetenz ermittelt werden soll,
deshalb liegt die Vermutung nahe, dass er, Peter, das bestimmt. So wie sich die Sache mir also darstellt, ist und bleibt das Königreich eine Diktatur. „ Es wird in unseren Dorfprojekten keine
Demokratie geben. Wer gezeigt hat, dass er Kompetenz hat, kann wählen, wer keine Kompetenz hat: Schnauze halten.“, sagt er wortwörtlich und nennt das „Kompetenzhierarchie“.

 

 

 

Das Königreich existiert derzeit dreifach: Einmal als nicht eingetragener Verein, zu dem alle Staatzugehörigen und Staatsangehörigen zählen. Zum zweiten als
Stiftung, deren Treuhänder Peter ist und zum dritten als selbstausgerufener Staat mit dem Staatsgebiet in Reinsdorf (Wittenberg) und einem Einfamilienhaus in Magdeburg, wenn ich das richtig in
Erinnerung habe.

 

 

 

Staatsangehörige erhalten vom KRD eine ID-Karte, und auf Wunsche einen Führerschein, einen Reisepass und für ihre Kinder eine Lebendurkunde (Geburtsurkunde des
KRD). Wenn man einen Betrieb im KRD führen möchte, was den Vorteil hat, dass man weder deutsche Umsatzsteuer noch Einkommensteuer zahlen muss, muss man mindestens staatszugehörig sein. Ich habe
in meiner Ausbildunng eigentlich gelernt, dass die Einkommensteuerpflicht an das Welteinkommen gebunden ist, egal aus welchem Staat man das Einkommen bezieht. Also frage ich
mich, wie die Steuerfreiheit rechtlich möglich sein soll. Meiner Nachfrage weicht Peter aus. Nein, das Welteinkommensprinzip wäre keine Lüge, aber die Steuerpflicht hänge davon ab, welche
Verträge ich derzeit noch mit der BRD laufen hätte, die Steuernummer zum Beispiel wäre ein Indiz für einen Vertrag mit dem Finanzamt. Der Begriff „wohn-haft“ zum Beispiel wäre aus den
S.H.A.E.F.-Besatzergesetzen und bezeichnet, wo ich als Sklave des Systems gefangen gehalten werde. Ich frage dazu auch Ute aus der Buchhaltung. Sie sagt mir, dass Einkünfte aus Dubai oder Brunei
auch nicht besteuert werden könnten. Peter erzählt, dass ein Unternehmer des KRD Besuch von der Steuerfahndung gehabt hätte. Die hätten angeblich gesagt: „Uns interessiert nur ihr Unternehmen
damals in der BRD bis zum Zeitpunkt, in dem sie KRD-Unternehmer wurden. Ab dann interessiert es uns nicht mehr.“

 

 

 

Wenn man Grundbesitz zustiften möchte, muss man staatsangehörig sein und eine nicht geringe Bearbeitungsgebühr bezahlen, die mindesten 1.000,- € beträgt.

 

 

 

Derzeit gibt es ca. 3.000 Staatszugehörige nach Peters Aussage und ca. 300 Staatsangehörige. Es gäbe ungefähr genauso viele KRD-Betriebe, aber keinen einzigen mit
Angestellten. 33 Menschen arbeiteten im Kernteam in Wittenberg derzeit. Voraussetzung für Staatszu- oder angehörigkeit wäre, dass man ungeimpft ist. Und das gilt auch für alle eventuellen
Angestellten in einem zukünftigen KRD-Betrieb. Von Peter gewünscht ist, dass ein KRD-Unternehmer 10% seines Gewinnes, angelehnt an den Kirchenzehnt im Mittelalter, an das KRD spendet. Das machen
aber von den 300 KRD-Betrieben nach seiner Aussage nur 6. Überhaupt scheint das Königreich finanzielle Probleme zu haben, lässt die Buchhalterin Ute durchblicken, wenn sie sagt, sie hätten immer
wieder Probleme mit der Bank.

 

 

 

Beim Thema Impfung ist Peter streng. Für ihn steht fest, dass Geimpfte nicht ins Königreich aufgenommen werden. Wie er das ohne Exekutive (die nach seiner Meinung
nichts zum Gemeinwohl beiträgt) kontrollieren will, frage ich mich. Ich wollte ja mein Dreifamilienhaus, das derzeit über Miete zum Großteil meines Lebensunterhalte beiträgt, zustiften und mir
ein vererbliches Nießbrauchrecht einräumen lassen. Damit hätte ich es nicht nur vor Klaus Schwab gerettet, sondern müsste laut Susanne (der „Rechtsmaus“ von Peter) auch die Mieterträge nicht mehr
versteuern. Doch am Sonntag bekam ich dann im Halbschlaf hinten auf der Couch mit, dass Peter in „seinen“ Gebäuden, die zugestiftet worden sind, auch nur Ungeimpfte und noch dazu Staatszugehörige
haben möchte. Das Risiko, da keinen Mieter mehr zu finden, ist mir zu groß. Ich finde es ja löblich, dass er der Impfung kritisch gegenüber steht, die ja keine Impfung ist, sondern eine genmodifiziernde Behandlung, um uns zu Menschmaschinen (Cyborgs) zu machen. Aber die
Geimpften für immer aus unserer Gemeinschaft auszuschließen, halte ich für falsch, unmenschlich und dumm.

 

 

 

Wenn ich Peter richtig verstanden habe, fällt am 01.03.2022 eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob sein eigens fabrizierter Reisepass vom Königreich für die
Einreise in die EU akzeptiert wird.

 

 

 

Peter bietet seit Jahren europäischen Gemeinden an, sich vom Staat zu lösen und zum Königreich sozusagen zu „konvertieren“. Er meint in Art. 28 Grundgesetz  i.V.m. mit dem jeweils gültigen
Kommunalverfassungsgesetz der Länder eine rechtliche Möglichkeit dazu gefunden zu haben. Zauberwort dabei ist das „Subsidiaritätsprinzip“ nach Art. 5 EUV, wonach immer die kleinere Verwaltungseinheit der EU Vorrang habe, Entscheidungen zu treffen gegenüber der größeren.
Also haben zum Beispiel die Entscheidungen des Individuums Vorrang vor den Entscheidungen der Familie, welche wieder Vorrang hat vor den Entscheidungen des Vereins, in der einzelne
Familienmitglieder womöglich sind. Der Verein hat dann wieder vorrangiges Entscheidungsreht gegenüber der Gemeinde, die gegenüber dem Land, das Land gegenüber dem Bund und der Bund gegenüber der
EU.

 

 

 

In all den Jahren habe sich aber nur ein Bürgermeister überhaupt dafür interessiert. Das war der Bürgermeister von Freital in Sachsen. Ich weiß nicht, ob er von Uwe
Rumberg spricht, aber das würde naheliegen, weil dieser kürzlich Sympathien mit den Montagsspaziergängern geäußert hat und somit eine offenere Haltung zu haben scheint als seine Kollegen.

 

 

 

Laut den Artikeln 78 und 79 der Verfassung des KRD gibt es im Königreich keine Steuern und ein schuld- und zinsfreies Geldsystem. Peter meint, er wäre der Einzige
auf der Welt, der sich per Gerichtsverfahren das Recht erstritten habe, freie Banken gründen zu dürfen. Dafür wäre er auch eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft gewesen, welche er immer
scherzhaft „Klosteraufenthalt mit Vollpension“ nennt. Die Zeit damals hat er genutzt, um seine Bücher zu schreiben. Angeblich wollten sie ihn nach kurzer Zeit wieder entlassen, aber er wollte aus
taktischen Gründen und um seine Bücher zu schreiben, in Haft bleiben und habe sich dafür einen Laptop erbeten. Er meint, daran könne man das Wohlwollen der Richterin ihm gegenüber ablesen, weil
ein Laptop sonst keinem anderen Gefangenen gewährt wurde. Er hätte die Bücher allein aus seinem Gedächtnis ohne Google geschrieben, prahlt er.

 

 

 

Demnächst plant er Annahme- und Ausgabestellen für seine eigene Währung. Er will Bargeld in den Umlauf bringen, aber dessen Gültigkeit auf diejenigen beschränken,
die mindestens staatszugehörig sind. Wie er das kontrollieren will, weiß ich nicht. Außerdem ist das ja das Prinzip, was er am satanistischen System kritisiert: dass bald nur noch diejenigen
kaufen oder verkaufen können, die das Mal des Tieres tragen.

 

 

 

 

 

In Bärwalde soll das erste Dorfprojekt entstehen. Dazu hat er einen Kaufvertrag über 1,6 Millionen Euro abgeschlossen. Bis 31.03.2022 müssen noch 1,5 Millonen
bezahlt werden, sonst wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Ich frage mich, wie er in der kurzen Zeit so viel Geld auftreiben will. Peter glaubt an göttlichen Beistand von „Papa“, wie er Gott
nennt, ich glaube beinah, er ist manisch und wahnhaft auf eine Art, die das nicht auf den ersten Blick erkennen lässt, wie bei anderen Schizoaffektiven wie mir zum Beispiel.

 

 

 

 

 

Das Wachstum des Königreiches Deutschland ist für ihn die sich vollziehende verfassungsgebene Versammlung nach Art. 146 GG, die laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
(2 BVG 1/51) als höherwertiger anzusehen sei als das Grundgesetz.

 

 

 

 

 

Aber meine Kursgebühr i. H.v. 340,- € war nicht ganz umsonst. Zum einen weiß ich jetzt, dass das Königreich Deutschland nicht mein Weg ist und zum anderen habe ich
gelernt, dass es einen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis gibt. Die Fahrerlaubnis wird vom Land ausgestellt und bleibt unabhängig vom Führrerschein gültig. Der Führerschein wird
vom Bund ausgestellt. Samuel vom Königreich hat seinen Führerschein der BRD abgegeben und fährt nun mit dem Führerschein des KRD. Er berichtete von einer Polizeikontrolle, in der sein
KRD-Führerschein nicht beanstandet wurde, weil seine Fahrerlaubnis noch gültig war.

 

Mein Fazit:

 

Für mich ist das KRD nichts, womit ich mich weiter beschäftigen werde und dem ich schon gar keine Energie oder gar Materielles von mir geben möchte, aber es ist
eine Form des Widerstandes im weltweiten Coronafaschismus, und ich kann da nicht für andere sprechen. Wer sich von Peter I., Menschensohn des Horstes und der Erika und seinen Ideen angezogen
fühlt, der soll sich eine eigene Meinung bilden und da auch mitmachen. Auf der Internetseite des Königreiches sind derzeit wohl über 60 Stellen ausgeschrieben. Ich für meinen Teil werde weiter
nach Lebenswegen suchen – nach Möglichkeiten zu heilen, meinen Besitz zu sichern und ein erfülltes, sinnvolles und gottgefälliges Leben zu führen, aber nun weiß ich, dass diese Wege nichts mit
dem Königreich Deutschland zu tun haben werden. Ich wünsche Peter und seinen Mannen alles Liebe! Möge das KRD ein Funkeln in der Vielfältigkeit des Lebens und des Widerstandes sein.

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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Klartraum- auf der Suche nach den Senoi; eine Weltreise mit dem Auto in den malaiischen Urwald

 

 

 

 

 

Als ich im Dezember 2013 das erste mal vom Klarträumen hörte, wusste ich, dass ich etwas ganz Besonderes entdeckt hatte. Klarträumen – das roch nach Heilung, das
roch nach Abenteuer. Ein ganz neues Universum galt es zu entdecken. In den Büchern von Paul Tholey „Schöpferisch Träumen“ und von Patricia Garfield „Kreativ Träumen“ las ich alsbald danach von
den Senoi, einem Urvolk im malaiischen Dschungel, das eine ausgeprägte Klartraumkultur leben soll und das seit 300 Jahren weder Krieg noch Gewalt noch psychische Krankheiten mehr kennen soll. Ich
war fasziniert. Hielten die Senoi mit ihrer Traumtechnik den Schlüssel zu einer freien und friedlichen Welt in der Hand?

 

 

 

Ich kontaktierte den Co-Autor von „Schöpferisch Träumen“ Kaleb Utecht, ich schrieb Patricia Garfield an (die leider nicth antwortete) und ich rief Robert Wolff auf
Hawai an, den Autor von „Das Lächeln der Senoi“. Der ging ans Telefon und sagte: „Ich komme gerade aus der Dusche. Ich bin 97 Jahre, blind und nackt! Was wollen Sie?“ Ich fragte, wo ich die Senoi
finden kann, weil ich denke, dass sie der Schlüssel zu einer besseren Welt sein könnten. Er sagte, die muslimische Regierung von Malaysia hätte sie ausgerottet.

 

 

 

Die Jahre vergingen. Ich studierte Psychologie und schrieb meine Bachelorabeit über das
Klarträumen. Ich wollte von Anfang an mein Wissen über diese Techniken an andere weitergeben, aber ich fand keine Schüler. Erst als sich die Zielgruppe durch Corona auf die Widerständler
verkleinerte, hatte ich plötzlich Publikum für meine Seminare – es war paradox. Ich hatte mittlerweile mit anderen Problemen zu kämpfen, hatte ich doch zweimal versucht meine Neuroleptika
abzusetzen und hatte zweimal einen bösen Rückfall in psychotische
Zustände
erlebt.

 

 

 

Eine Seherin in Berlin sagte mir, dass es die Senoi noch gäbe. Es gäbe zwei Stämme. Einer, der der westlichen Kultur zugewandter sei und einen ursprünglichen, tief
im Dschungel. Ich könnte sie finden, wenn sie merkten, dass ich kein gewöhlicher Tourist sei. Robert Wolff wollte die Senoi mit seiner Behauptung beschützen und hätte deswegen gesagt, sie wären
tot.

 

 

 

Also fing ich an, die Reise vorzubereiten. Mit dem Auto sollte sie sein. Mein Boy wurde bemalt mit „Liebe“ in fast allen Sprachen der Erde (siehe Foto), ich
besorgte mir einen internationalen Fahrzeugschein, einen internationalen Führerschein und beantragte ein „Carnet de Passage“ – eine Einfuhrerlaubnis für mein Auto, was ein kostspielige
Angelegenheit war: 5.000,- eur Kaution und 330,- eur Gebühr wollte der ADAC dafür haben. Ich löste mein Sparkonto bei der Sparkasse und meinen Bausparvertrag auf, um mir das leistten zu
können.

 

 

 

Ich erkundigte mich nach einem weltweiten Telefonanbieter bei O2 und musste erfahren, dass es soetwas nicht gibt. Ich muss auf meiner Reise im jeweiligen Land
Prepaidkarten kaufen und bin auf das WLAN in den Unterkünften angewiesen, anders geht es wohl nicht.

 

 

 

Zur Offlinenavigation hab ich mir Locus Pro heruntergeladen und hoffe, dass ich damit nicht in die Irre geführt werde. Eine
Testfahrt in Berlin zu meiner Psychiaterin hat schonmal funktioniert.

 

 

 

Ich habe mir ein zweites Paar Kontaklinsen bestellt und Medikamente geholt für eineinhalb Jahre im Voraus. Die Seherin sagt übrigens, ich würde auf der Reise meine
Heilung erfahren. Nichts wünsche ich mir sehnlicher.

 

 

 

Mein Finanzamt stelle ich mal wieder vor Herausforderungen. Ich habe meine Steuererklärung 2020 endlich gemacht und folgendes Anschreiben elektronisch
mitübermittelt:

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Westerland [Name geändert], sehr geehrte Frau Grüner [Name geändert],

 

 

 

anbei erhalten Sie die Steuererklärung 2020. Ich bitte, von der Festsetzung von Verspätungsuschlägen abzusehen. Ich war mit der Vorbereitung meiner Weltreise
beschäftigt.

 

 

 

Ich bitte um Fristverlängerung der Abgabe der Steuererklärung 2021 bis ich wieder im Inland bin. Der Zeitpunkt ist derzeit nicht abzusehen.

 

 

 

Der KfZ-Eigenverbauch (unentgeltliche Wertabgabe) wurde auf die tatsächlichen KfZ-Kosten gedeckelt.

 

 

 

Da ich seit 2018 scheinfrei bin, entfielen die Fahrten zur Universität. Das Arbeitszimmer stellt seitdem den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar. Außerdem
habe ich das Arbeitszimmer auf einen anderen Raum verlegt. Die Kosten wurden pauschal mit einem Drittel (Dreizimmerwohnung) angesetzt. Eine genaue Ermittlung war mir nicht möglch, da Sie sich im
Besitz des originalen Grundrisses befinden. Ich bitte ihn, mitsamt den anderen Originalen (z.B. meinem Abiturzeuginis) wieder zurück zu schicken. Für eventuelle Verluste der Unterlagen behalte
ich mir Schadensersatz vor.

 

 

 

Mein Programm errechnet eine Steuernachzahlung i. H. v. 2002,39 €. Erfahrungsgemäß wird diese nach Veranlagung noch höher ausfallen. Ich bitte um Stundung der
Nachzahlung in x Raten a 200,- € monatlich.

 

 

 

In 2021 zog eine Miieterin in Aschersleben aus. Außerdem plante ich meine Weltreise, die beruflichen Charakter hat. Das sorgte für unvorhergesehende
Ausgaben.

 

 

 

Ich hoffe, ich konnte Stundungswürdigkeit und Stundungsbedürftigkeit hinreichend darlegen. Bei Rückfragen können Sie mich per email erreichen
(). Ich bitte um Geduld, wenn ich nicht sofort antworten kann. Eine weltweit geltende Sim-Karte gbt es nicht, bzw. sie ist zu teuer.

 

 

 

Bis zur Entscheidung über meinen Stundungsantrag bitte ich um zinslose Stundung.

 

 

 

Ich bitte vorsorglich um Anpassung der festzusetzenden Einkommensteuervorauszahlungen auf 0,- eur. Im Jahr 2022 werde ich durch die Weltreise erhöhte Kosten
haben und erwarte auch erheblich weniger Einnahmen.

 

 

 

Ich bitte die Vorsorglichkeit meiner Anträge zu entschuldigen und verweise auf meine Abwesenheit aus dem Inland im Jahre 2022.

 

 

 

Ich wünsche eine besinnliche Vorweihnachtszeit!

 

 

 

Lassen Sie sich nicht (weiter) impfen, sondern bleiben Sie gesund!

 

 

 

Asalaam Alejkum und Nomaské!

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Krüger

 

 

 

Die Bearbeiter werden sich freuen. Den gesamten Schriftverkehr mit meinen Freunden in der Seelenbinderstraße könnt ihr hier nachlesen.

 

 

 

Meine Tante habe ich als Notfallkontakt beauftragt. Sie bestand darauf, dass ich einen GPS-Sender mittnehme. Also habee ich 80,- eur investiert und kann mich nun
ein Jahr lang tracken lassen. Wer möchte, kann sich die App herunterladen (Playstore, Appstore) oder sich auf der Seite https://www.finder-portal.com einloggen. Der Username ist und das Passwort ist: „senoisuche2021!“ (ohne Anführungsstriche). So
kann jeder verfolgen, wo auf der Welt ich gerade stecke mit meinem Auto. Die geplante Route:

 

 

 

Schweiz, Italien, Tunesien, Libyen, Ägypten (Pyramiden von Gizeh), Isreal, Jordanien, Irak, Iran, Pakistan, Indien, Myanmar und schließlich Malaysia.

 

 

 

Die Rückroute wird geplant, wenn es soweit ist.

 

 

 

Wer möchte, kann meinem Telegramkanal beitreten, um über meine Abenteuer up to date zu sein:

 

 

 

https://t.me/senoisuche

 

 

 

Es ist eine Möglichkeit aus erster Hand zu erfahren, wie es in der Welt wirklich aussieht und nicht die Halbwahrheiten aus den Medienberichten aussotieren zu
müssen.

 

 

 

Asalaam Alejkum und Nomaskè!

 

 

 

Uwe

 

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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Finanzamt Treptow Köpenick – Neverending story continues

 

 

Neueinsteigern empfehle ich zuerst, folgende Artikel zu lesen, um diesen Artikel hier einordnunen zu können:

 

Vorsteuerabzug für alle – oder wie ein renitenter
Gallier allein gegen das Finanzamt kämpft.

 

First contact  – die unbekannte Spezies Finanzbeamter

 

Klartet – ein gepfefferter Brief an das Finanzamt

 

Indiana Jones – ich starte meinen Kreuzzug

 

Steuerliche Ostern überall – tönt es druch die Lüfte, froher Schall

 

Ist Oneironaut ein Beruf?

 

Rufmord? Finanzamtsvorsteher diskreditiert aufmüpfigen Studenten

 

Gegen das Finanzamt – mein Kampf ist beendet, ich hisse die weiße Fahne

 

 

 

Ich hatte nicht mehr damit gerechnet, aber das Finanzamt hat sich doch wieder gemeldet. Die Einspruchsentscheidung 2015-2017 und Schätzungsbescheiden 2018 und 2019 flatterten tatsächleich ins
Haus. Also machte ich brav meine Erklärungen und holte mir einen Anwalt um zu klagen.

 

 

 

Ich hatte zwar versprochen, dass ich nicht klagen werde, aber da hatte ich erstens nicht
gewusst, dass die Entscheidung 3 Jahre auf sich warten lassen würde und zweitens weiß ich jetzt, dass jedes Sandkorn in diesem satanistischen System gut platziert ist. Ich hoffe, ich habe für einigen Sand im
Finanzamtsgetriebe gesorgt und werde künftig emsig weiter streuen.

 

 

 

Wer mich dabei finanziell unterstützen möchte, kann das gerne hier tun. Mein Anwalt
arbeitet nicht umsonst und Gerichtskosten musste ich auch vorschießen. Alles in Allem ist mein robinhoodscher Kampf für Gerechtigkeit ein teures Hobby.

 

 

 

Ich spare mir die Wiedergabe der Einspruchsentscheidung. Gesagt sei nur, dass Frau Scholz [Name geändert] nur Werbungskosten statt Betriebsausgaben anerkennen will und das auch nur, wenn ich
später die Gewinnerzielungsabsicht belegen kann (vorläufige Veranlagung ohne Werbungskosten). Zum Vorsteuerabzug sagt sie gar nichts. Die Frage, ob es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten
handeln würde, wäre „nachrangig“. Das ist ein schlauer Schachzug, weil ich so beim BFH vor dem „falschen“ Senat lande. Aber darüber kann ich mir zusammen mit meinem Anwalt Gedanken machen, wenn
es soweit ist, denn nun steht erstmal die Verhandlung des Finanzgerichtes Cottbus an.

 

 

 

Der Vorsteher des Finanzamtes scheint sich geändert zu haben. Er vertritt das Amt im Rechtstreit und unterschreibt mit Naselius [Name geändert]. Damals war es noch ein gewisser Herr Nachterstedt
[Name geändert], der mir (eigene?) Vergewaltigungsphantasien unterstellte. Handelt es ich dabei um eine Projektion?
Ist er vielleicht deswegen gegangen worden? Man weiß es nicht.

 

 

 

Frau Westerland [Name geändert] hat nun Unterstützung von Frau Grüner [Name geändert]. Sie scheint noch sehr unerfahren, wahrscheinlich ist sie nicht einmal ausgelernt. Demzufolge haben die
Bescheide auch einige Unstimmigkeiten. Wir fangen alle einmal an zu lernen. Ich bin ihr nicht böse, gibt es mir doch die Möglichkeit, ein wenig Ironie in meine Einsprüche zu träufeln Aber seht
selbst:

 

 

 

„Uwe Krüger

 

Gehsener Str. 62

 

12555 Berlin

 

 

 

Finanzamt Treptow-Köpenick

 

Seelenbinderstr. 99

 

12555 Berlin

 

 

 

Berlin, den 24.10.2021

 

 

 

 

 

Steuernumer: 36/401/64182

 

 

 

Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2018 und 2019 vom 18.10.2021

 

 

 

Sehr geehrte Frau Brauner,

 

 

 

ich lege gegen die o. g. Bescheide

 

 

 

E i n s p r u c h

 

 

 

ein.

 

 

 

  1. Ich beantrage die Umsatzsteuerveranlagung wie erklärt.

  2. Außerdem beantrage ich die Berücksichtigung der Betriebsausgaben als Oneironaut/Wissenschaftler wie erklärt.

  3. Ich beantrage eine erneute Günstigerprüfung der Steuer auf Kapitalerträge bzw. die Unterwerfung der Kapitalerträge unter die tarifliche EInkommensteuer und

  4. eine Amtsermittlung bezüglich des steuerfreien Betrages der Rente.

  5. Außerdem beantrage ich die Berücksichtigung aufzuteilenden Erhaltunsgaufwandes bei Vermietung und Verpachtung i. H. v. 1.291,06 € jeweils für die Jahre 2018 und 2019 (angesetzt in
    2017) und 1.545,04 € jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bitte nicht wieder vergessen).

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Die Begründung zu den ersten beiden Punkten entnehmen Sie bitte den Einsprüchen gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2015-2017 und dem anhängigen Verfahren vor dem
Finanzgericht.

 

 

 

Sie schreiben in den Erläuterungen im Bescheid 2018: „Da Sie das Freistellungsvolumen nicht vollständig ausgeschöpft haben, wurde der verbleibende Teil bei der Steuerfestsetzung
berücksichtigt.“ Und weiterhin: „Die Prüfung [der Kapitalertragsbesteuerung] hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.“ Sie stimmen mir sicher zu, dass
nicht beides gleichzeitig der Fall sein kann.

 

 

 

Bei einem von Ihnen berechneten zu versteuerndem Einkommen von 13.521 und Kapitalerträgen von 1.707,- € beträgt der Grenzsteuersatz auch nicht über 25%. Die Besteuerung ist daher
unzulässig.

 

 

 

Laut den Berechnungen meines Steuerprogrammes beträgt der steuerfreie Betrag der Rente (der unveränderlich ist, wie Sie in den Erläuterungen auch richtigerweise ausführen) 2.501,- €. Laut
letztem Einkommensteuerbescheid 2016 beträgt er 2.474,- € und in den Bescheiden danach 2.461- €. Ich bitte um erneute Prüfung des Sacherverhaltes gemäß Amtsermittlungsgrundsatzes.

 

 

 

Im Anlageverzechnis der EÜR zur V+V waren die aufzuteilenden Erhaltungsaufwendungen angegeben. Ich bitte um Korrektur der Werbunsgkosten zu V+V 2018 i. H. v. 449,82 € zu meinen Ungunsten. Mir
ist aufgefallen, dass mein Steuerprogramm einen Betrag im Haben i. H. v. 224,92 € fälschlicherweise im Soll angesetzt hat.

 

 

 

Ich bitte um Erlass der Verspätungszuschläge 2018 i. H. v. 550,- € und 2019 i. H. v. 250,- €. Ich habe die lange Bearbeitungszeit der Einsprüche zu den Jahren 2015-2017 nicht zu vertreten. In
Hoffnung auf Rechtssicherheit habe ich die Einsruchsentscheidung abgewartet vor Erstellung der neuen Erklärungen. Und ehrlich gesagt, habe ich nach der langen Zeit nicht damit gerechnet,
überhaupt noch etwas vom Finanzamt zu hören.

 

 

 

Ich beantrage die Aussetung der Vollziehung i. H. v. 1.016,58 € (2018) und 174,- €. (2019). Bis zur Entscheidung über den Antrag beantrage ich zinslose Stundung und bitte um
Vollstreckungsaufschub bis über den Antrag auf zinslose Stundung entschieden worden ist.

 

 

 

Ich wünsche schöne Herbsttage! Lassen Sie sich nicht (weiter) impfen, sondern bleiben Sie gesund!

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Krüger“

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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Coronafaschismus schlägt zu: 600,- € Strafe für einen „schlechten“ Scherz

 

 

 

 

Bitte teilt diesen Artikel auch außerhalb eurer Blase, denn mich interessiert die Meinung der Impfbefürworter, ob sie diese Strafe für angemessen halten und ob sie
in einem solchen Staat leben wollen und ihn ihren Kindern so übergeben wollen.

 

 

 

Ich freue mich auf eine angeregte und freundliche Diskussion!

 

 

 

Am Ostersonntag, den 04.04.2021 traf ich mich mit ein paar Freunden zu einem Osterspaziergang. (Schon das war verboten. Irre Zeiten!). Wir trafen auf eine achtlos
weggeworfene Maske. Ich bat eine Freundin, mich zu filmen, während ich den Notruf anrief. Das Video
seht ihr hier:

 

 

 

https://youtu.be/mtvdLlkDT2Q

 

 

 

Im Mai flatterte dann ein Schreiben ins Haus, dass ich hier originalgetreu wiedergebe:

 

 

 

Land Brandenburg

 

Polizeipräsidium Polizeidirektion West

 

SB ZENTRAB II – 2

 

 

 

Potsdamer Str. 170

 

14542 Werder

 

 

 

 

 

Sachbearbeiter: Knappe [Name geändert], KHK’in

 

 

 

Internet: www.polizei.bandenburg.de

 

email:

 

 

 

 

 

Datum: 18.05.2021

 

 

 

Ermittlungsverfahren wegen:

 

 

 

Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln gemäß § 145 StGB

 

 

 

Tatzeit Sonntag, 04.04.2021, 14:18 Uhr

 

Tatort

 

PLZ/Ort 14469 Potsdam

 

Orts-/ Stadtteil Eiche

 

Straße/ Hausnr. Kaiser-Friedrich-Straße 143

 

 

 

freie Ortsangabe Einsatz- und lagezentrum Polizei Brandenburg

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

Gegen Sie wurde das o. g. Ermittlunsgverfahren eingeleitet. Da Sie der Tat verdächtig sind, gebe ih Ihnen gemäß § 163a Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung
(StPO) hiermit Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Ich bitte Sie, den Anhörbogen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens an ich zurückzusenden.

 

 

 

Belehrung für Beschuldigte

 

 

 

Ich weise Sie nach §§ 163a Absatz 4, 136 StPO darauf hin, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache
auszusagen. Sie sind aber in jedem Fall verpflichtet, die mit * gekennzeichneten Fragen zur Person vollständig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist gemäß § 111 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten mitt einer Geldbuße bedroht. Sie können jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen. Außerdem können Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen
beantragen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

im Auftrag

 

 

 

Knappe, KHK’in

 

 

 

Ergänzungen zum Vorhalt

 

 

 

Am 04.04.2021, 14:18 Uhr, riefen Sie mit Ihrem Mobiltelefon den Notruf der Polizei und erklärten, Sie seien in der Nähe des S-Bahnhofes Fangschleuse. Dort würde
ein potentiell infektiöss Objekt, eine Maske, liegen und ob der Polizist, welcher den Notruf entgegen nahm, ein Seuchenschutzkommando vorbeischicken könne. Der Polizist fragte irritiert: „Was?“
und Sie wiederholten den Satz.

 

 

 

Auf die Frage, ob Sie den Beamten verarschen wollen, bejahten Sie mit: „Ja, eigentlich schon.“ Sie erklärten, sie heißen Uwe Krüger. Auf Nachfrage nach ihrer
Adresse legen Sie auf.

 

 

 

Eine Anschlussermittlung der verwendeten Telefonnummer ergab Ihre Wohnanschirft. [Das dürfte nicht so besonders schwer gefallen sein, weil ich im
Telefonbuch stehe, Anm.]

 

 

 

Somit stehen Sie im Verdacht, einen Missbrauch Notruf … gem. § 145 StBG begangen zu haben. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, sich zur Anschuldigung zu
äußern.

 

 

 

Sofern Sie Angaben zur Sache machen wollen, schildern Sie den Sachverhalt schriftlich aus Ihrer Sicht, da Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie nur
eilbedürftige Vernehmungen durchgeführt werden.
[Aber das LKA kann Captain Future zu Hause
besuchen, um ihn zu warnen, nicht an einer verbotenden Demo teilnzunehmen, Anm.]

 

 

 

 

 

Ich ging mit diesem Schreiben zu Herrn Tüxen, Anwalt für Aufklärung, der Akteneinsicht beantragte.

 

 

 

Daraufhin antwortete Herr Knappe ihm, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist. Sie würde auf den Antrag auf Akteneineicht entscheiden. Dann war
erstmal Ruhe im Schacht.

 

 

 

Heute kam jedoch der Strafbefehl. Ohne Akteneinsicht zu gewähren und ohne die Stellungnahme meines Anwaltes abzuwarten:

 

 

 

Amtsgericht Potsdam

– Abteilung für Strafsachen –

 

 

Auskunft erteilt: Frau Fittacker [Name geändert]

 

 

 

Datum: 27.08.2021

 

 

 

In dem Strafverfahren gegen

 

Uwe Krüger

 

wegen Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

 

 

 

Sehr geehrte/r Herr/Frau Krüger,

 

 

 

anliegend erhalten Sie eine Ausfertigung des Strafbefehls vom 26.08.2021.

 

 

 

Der Strafbefehl wird Ihrem Verteidiger zugstellt.

 

 

 

Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht.

 

Die Einzelheiten zur Einlegung eines Einspruchs entnehmen Sie der dem Strafbefehl beigefügten Rechtsmittelbelehrung.

 

 

 

Falls Sie keinen Einspruch einlegen und der Strafbefehl rechtskräftig wird, erhalten Sie eine Rehnung mit Zahlungsaufforderung der Geldstrafe (Geldbuße) soweit
darauf anerkannt wurde und den Kosten des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Zahlungen sind nicht an das hiesige Amtsgericht, sondern an die Staatsanwaltschaft Potsdam zu
richten.

 

 

 

Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung.

 

 

 

Sollten Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wollen – sofern die Ratenzahlung nicht schon bewilligt wurrde-, können Sie diesen schriftlich bei der
Staatsanwaltschaft Potsdam einreichen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Fittacker

 

Jusztishauptsekretärin

 

 

 

Amtsgericht Potsdam

 

 

 

Strafbefehl

 

 

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam wird gegen Sie,

 

 

 

Herr Uwe Krüger,

 

geboren am 11.06.1977 in Aschersleben,

 

wohnhaft: Gehsener Str. 62, 12555 Berlin,

 

Familienstand: unbekannt,

 

Staasabgehörigkeit: deutsch,

 

 

 

Verteidiger/in:

 

Rechtswanwalt Matthias Tüxen, Oberspreestraße 182, 12557 Berlin,

 

 

 

wegen Missbrauchs von Notrufen

 

 

Vergehen nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 StG –

 

eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Euro (=600 Euro) festgesetzt.

 

 

Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

 

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,

 

 

 

am 04.04.2021

 

in Potsdam

 

 

 

absichtlich Notrufe missbraucht zu haben.

 

 

 

Ihnen wird Folgende zur Last gelegt:

 

 

 

Am oben genannten Tattag gegen 14:18 Uhr wählten Sie von Ihrem Mobiltelefon die Polizeirufnummer 110 und sagten: „Hallo, ich bin hier nahe des S-Bahnhofes
Fangschleuse. Hier liegt ein potentiell infektiöses Objekt, eine Maske. Ich wollte fragen, ob sie das Seuchenschutzkommando vorbeischicken können?“ Auf Nachfrage wiederholten Sie diesen Satz. Auf
erneute Frage, ob es sich hierbei um einen schlechten Scherz handelt
[oben war die wörtliche Rede noch korrekt wiedergegeben. Ist wohl für das Gericht zu umgangssprachlich oder könnte sogar
beleidigend wirken? Anm.], antworteten Sie mit: „Ja, eigentlich schon.

 

Sie handelten folglich in dem Wissen, dass es sich nicht um einen Notfall handelt und die Notrufeinrichtung für tatsächliche Notfälle deshalb nicht zur
Verfügung stehen würde.

 

 

 

Als Bewieesmittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:

 

 

I. Zeugen:

  1. 1) Andreas PK Brösel [Name geändert], 16515 Oranienburg

    2) PK Andreas Brödel [Name geändert], zu laden über Polizeipräsidium

 

 

 

LZ-Leitstelle, Kaiser-Friedrich-Str. 143, 14469 Potsdam (Nl. 2 d. A.)

 

 

II: Mitschrift Notruf vom 04.04.2021 14:18 h (Bl. 6 d. A.)

 

 

 

Rechtsbehelfbelehrung [die schreibe ich jetzt nicht ab, Anm.]

 

 

 

gez. Fützmann [Name geändert]

 

 

 

Richter/in am Amtsgericht

 

 

 

 

 

Im schlimmsten Fall drohen mir zwei Jahre Haft. Für einen („schlechten“) Scherz, wie das Gericht selbst den Sachverhalt bezeichnet. So weit sind wir
gekommen.

 

 

 

Ich mache meine Verfahren alle öffentlich auf meiner Webseite. Angefangen hatte alles mal mit dem Finanzamt. Die Sache geht jetzt vor Gericht. Dann kamen diverse
Bußgeldbescheide wegen Nichtzeigen des neuen Hitlergrußes. Das ist jetzt auch vor Gericht.
Wer nicht verpassen möchte, was aus dem obigen Fall und aus allen anderen Fällen wird, sollte sich in meinen Newsletter einschreiben.

 

 

 

Asalaam Alejkum und Nomaské!

 

 

 

Uwe Krüger

 

 

 

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bleibt.

 

 

 

Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

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Bußgeldbescheid gegen barmündiges Aufreten der gesamte Fall vo A bis Z

 

Ich war schon einmal erfolgreich damit, einen Behördenfall öffentlich zu machen. Über die Sitemap dieser Seite ist der gesamt Fall einsehbar.

 

Teilt diesen Artikel! Wir müssen uns wehren, bevor es zu spät ist!

 

 

 

“Uwe Krüger

 

Gehesener Str. 62

 

12555 Berlin

 

 

 

Ordnungsamt Berlin

 

Salvador-Allende-Str. 80a

 

12559 Berlin

 

 

 

Berlin, den 20.01.2021

 

 

 

Aktenzeichen: Ord GO MA 5 – B377/21

 

 

 

Anhörung d. Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 55 OWiG)

 

 

 

Sehr geehrte Frau Schröder [Name geändert],

 

 

 

vielen Dank für die Möglichkeit, zu meinem Vergehen Stellung zu beziehen. Ich tue nicht nur das, sondern ich rufe auch andere dazu auf, es mir gleich zu tun.
Wir stehen an einem Wendepunkt der Geschichte. Entweder das Böse gewinnt per Impfung und Biotechnologie unbezwingbare Macht über uns, oder wir befreien uns erstmalig in der Geschichte der
Menschheit und fangen an, das Paradies auf Erden zu errichten.

 

 

 

Frau Schröder, ich schätze, Sie sind ein guter Mensch. 99,99% aller Menschen glauben das von sich und noch mehr sind es wirklich. Haben Sie sich nicht schon
manchesmal gefragt, warum die Welt dann so ungerecht ist? Warum ist die Menschheitsgeschichte durchsetzt von Kriegen, Folter und Greueltaten, wo Sie und ich doch nur gute Menschen
kennen?

 

 

 

Lange hatte ich auf diese Frage keine Antwort. Bis Anfang 2020. Sie lautet: Wir werden seit jeher von einer bösen Minderheit regiert. Frau Schröder, es ist
Zeit, das zu ändern.

 

 

 

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand
zur Pflicht.“, sagte einst Berthold Brecht. Und Ähnliches ist im Artikel 20 (4) Grundgesetz festgeschrieben: „Gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung [die freiheitliche, demokratische und soziale Grundordnung] zu beseitigen, haben alle
Deutsche das Recht zum Widertsand, sofern andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

 

 

 

 

 

Bisher kamen ein Bußgeldbescheid über 148,50 € und ein Anhörungsbogen bei mir an. Ich kann Ihnen verraten: es stehen noch zwei davon aus.

 

 

 

Ich wurde von ca. 15 Polizisten, 10 Sicherheitsangestellten der Bahn und zwei Krimminialpolizisten in Zivil im Februar daran gehindert, mit einer Gruppe von
vier Leuten vorsätzlich in Berlin ohne Maske S-Bahn zu fahren. An diesem Aufgebot erkennen wir beide, dass ich kein „Leichtgewicht“ bin. Oder wir befinden uns bereits in einer handfesten
Polizeidiktatur. Ist beides richtig. Ich gehe seit Jahren davon aus, dass mein Telefon abgehört wird (von Personen, nicht von Maschinen (NSA ), wie das aller Menschen). Zu oft meldete sich in meinem Umkreis die Steuerfahndung, wenn ich am
Telefon oder im digitalen Tagebuch Andeutungen über Mandanten machte.

 

 

 

 

 

Ich mache mir die Mühe, mein Rechtsverständnis ausführlich darzulegen und bitte Sie ebenso ausführlich darauf einzugehen. Hier zum Beispiel hat mir ein guter
Freund eine Internetseite empfohlen, auf der in einem Artikel 50 Studien aufgelistet sind, die belegen, dass das Maskentragen unsinnig und gesundheitsgefährdent ist:

 

 

 

Hier als Beipsiel eine Studie, die belegt das Maskentragen Krebs verursacht:

 

 

 

 

Hier eine Studie, die zeigt, welche Nachteile Kinder vom Maskentragen haben:

 

 

 

 

Hier eine Studie, die belegt, dass das Coronavirus durch Masken nicht eingedämmt wird:

 

 

 

 

 

Und hier eine Studie, die zeigt, dass Masken unnütz sind und sogar schädlich im Operationsraum:

 

 

 

 

Hier ebenso.

 

 

 

 

Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf jede dieser über 50 Studien ein:

 

 

 

https://corona-blog.net/schutz_oder_gefahr_ueber_50_studien-welche-gegen-das-tragen-von-mund-nasen-bedeckungen-sprechen/

 

 

 

Ich bin symtomfrei und damit nicht ansteckend. Das entspricht nicht dem Narrativ, das die Massenpropaganda verbreitet über „Coronaleugner“, die angeblich
„Superspreader“ sind. Vor Corona war es eine Binsenweisheit, dass jemand der keine Krankheitssymptome hat, auch nicht ansteckend ist. Jetzt plötzlich ist man mit dieser Meinung in der
Beweispflicht. Das liegt aber nicht daran, dass sich die Tatsache geändert hätte oder COVID-19 ein so neuartiger Virus wäre, bei dem die Übertragungswege anders sind, sondern liegt allein an der
Informationsüberflutung, die die Massenmedien zu Corona vornehmen. Eine Lüge wird zu wahrgenommenen Wahrheit, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Ob dieses Zitat nun von Goebbels stammt oder
nicht, ist dabei unerheblich.

 

 

 

Bis Dezember 2020 hatten wir keine Übersterblichkeit. Es war nur Panikmache der Coronapropaganda, die plötzlich seit März 2020 täglich, ja halbstündlich aus
allen Kanälen der gleichgeschalteten Presse tönte. Wenn wir in Zukunft Übersterblichkeit haben werden, dann liegt das an der Impfung, nicht an COVID-19.

 

 

 

Die Poren einer medizinischen Maske sind größer als der Umfang eines Virusses. Durch die erhöhte CO2-Rückatmung befindet sich innerhalb kurzer Zeit nach dem
Aufsetzen der Maske zu wenig Sauerstoff im Blut. Die Folge sind Konzentrationslosigkeit und Leistungsabfall. Das Gehirn versucht dagegen vorzugehen und sendet Signale an die Nebennierenrinden,
damit sie mehr Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol ausschütten. Die Venen verengen sich, der Blutdruck steigt. Aggressives Verhalten wird dadurch provoziert.

 

 

 

Im feuchtwarmen Mileu hinter der Maske gedeihen Bakterien und Pilze sehr gut. Die FFP2-Masken als auch die OP-Masken enthalten Giftstoffe sowie Plastikpartikel.
Dazu zählt zum Beispiel Anilin, welches aus Rohöl gewonnen wird und toxisch ist. Die Plastikartikel ähneln Östrogen in seiner Struktur. Eine mögliche Folge davon ist, dass sich Mädchen zu schnell
entwickeln und Jungen impotent werden.

 

 

 

Und last but not least: Die zwischenmenschliche Interaktion ist durch den Maskenwahn völlig verkrüppelt. Ist Ihnen schon aufgefallen, dass hinter Masken meist
ängstliche oder aggressive Augen hervorblicken? Der Mensch ist auf nonverbale Kommunikation angewiesen. Sie nimmt einen höheren Stellenwert ein als verbale Kommunikation im sozialen Gefüge, das
wir menschlich nennen. Diese nonverbale Kommunikation wird extrem eingeschränkt, wenn ich nur noch Maskenträger um mich habe. Ich zähle eins und eins zusammen und komme zu dem Schluss, dass
„social distancing“ und Maskenpflicht den Menschen verrohen und vereinsamen sollen.

 

 

 

Später wird man die Coronazeit in die Zeit vor den Massenimpfungen und in die Zeit danach einteilen müssen. Vor den Impfungen liegt (oder in Zunkuft „lag“) die
Sterblichkeit bei 0,23 % laut J. Ionides der Stanford Universität und 0,37 laut Prof. Hendrik Streeck von der Uniklinik Bonn.

 

 

 

https://www.theeuropean.de/the-european-redaktion/sterblichkeit-des-coronavirus-liegt-viel-niedriger-als-gedacht/

 

 

 

Die Sterblichkeit der normalen Grippe (Influenza) beträgt im Vergleich 0,5%, ist also doppelt so hoch. Je nach Quelle kann die Sterblichkeit der Grippe auch bis
zu 17% (siehe Schweiz 2015)
betragen.

 

 

 

Frau Schröder [Name geändert], stellen Sie sich doch einfach einmal die Frage, wieso „sozialer Abstand“, Masken, Lockdown und Impfung helfen sollen, einen Virus
einzudämmen, nie aber von Bewegung an der frischen Luft, vitaminreicher Ernährung und regelmäßiger Entspannung gesprochen wird. Wenn es den Regierenden tatsächlich um die Gesundheit der
Bevölkerung geht, so sehr, dass sie einen weltweiten Wirtschaftskollaps provozieren, der schlimmer wird als 1929, wieso machen Sie uns nie auf diese altbekannten Hausmittel zu Stärkung des
Immunsystems aufmerksam? Wo bleibt die „Ruhe“ als bestes Mittel gegen jedwede Erkrankung? Zumindest im Narrativ bis 2020 war sie vorhanden. Jetzt ist statt von Bettruhe nur noch von Quarantäne
die Rede.

 

 

 

Die Welt hat sich innerhalb eines Jahres in eine Dystopie verwandelt. Und Sie sind ein Helfershelfer. Möchten Sie diese Rolle übernehmen in zukünftigen
Ntv-Dokumentationen, Frau Schröder [Name geändert]? „2020 – die Satanisten und ihre Helfershelfer – wie das Böse damals einen weltweiten Umsturz plante“ könnte so eine Doku heißen.

 

 

 

Aber diese Hölle da draußen hat auch etwas Gutes. Nie war es einfacher, ein Held zu sein und für das Gute zu stehen. Man muss einfach nur barmündig S-Bahn
fahren oder einkaufen gehen. 🙂 Das werde ich auch weiterhin tun. Da können Sie noch so viele Bußgeldbescheide ausstellen, wie Sie möchten. Ich habe gerade gegoogelt: Eine Anstiftung zu einer
Ordnungswirdrigkeit ist nicht strafbar. Schade eigentich. Ich rufe nämlich auf meiner Internetseite www.oneironauten.de dazu auf, es mir
gleich zu tun. Dort wird mein gesamter Fall öffentlich dokumentiert. Scheuen Sie sich nicht, dort vorbei zu schauen, Frau Schröder [Name geändert].

 

 

 

Eine Ausnahme der Infektionsschutzverordnung liegt im Übrigen immer und bei jedem Menschen vor: nämlich aus gesundheitlichen Gründen. Ein Attest bedarf es dabei
nicht laut kassenärztlicher Vereinigung. Ich würde gerne einen Link setzen, bis vor kurzem war das auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung öffentlich einsehbar, aber sie haben den
Text nun gelöscht oder hinter einer Datenschranke versteckt – ich weiß es nicht.

 

 

 

Warum wurde der Bußgeldbescheid eigentlich mit dem 05.03.2021 datiert, kam aber erst am 12.03.2021 an?

 

 

 

Ich möchte enden mit den Worten: „Bevor ich mich beuge, breche ich!“”

 

 

 

Hier für alle Neugierigen, die wissen wollen, wie so ein Bußgeldbescheid aussieht:

 

 

 

Bußgeldbescheid

 

 

 

 

 

gegen

 

 

 

Herrn Uwe Krüger, Gehsener Str. 62, 12555 Berlin

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

 

 

 

nach meinen Feststellungen haben Sie sich ordnungswidrig verhalten. Gemäß § 17 (ggf. i. V. m. §§ 19, 20) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OwiG – setze ich
gegen Sie die nachstehende(n) Gelbuße(n) fest. Ferner haben Sie nach §§ 464, 465 StPO i. V. Mit §§ 105, 107 OwiH die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

 

 

Geldbuße Eur Zahlungswege

 

Geldbuße 120,00 € Bezirkskasse

 

Berliner Sparkasse

 

Gebühren und Kosten 25,00 €

 

des Verfahrens 0,00 €

 

 

 

Auslagen der Verwaltungs-

 

behörde 3,40 € IBAN: DE 55 1005 0000 1613 0132 28

 

BIC: BELADEBEXXX

 

zu zahlender Gesamtbetrag 148,50 € Kassenzeichen:

 

2139000293426

 

 

 

 

 

Bitte geben Sie bei der Zahlung das Kassenzeichen an.

 

 

 

Begründung:

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung war in Berlin im Freien im öffentlichen Raum in Berlin, Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer
aus handelsüblichen Stoffen hergestellten, an den Seiten eng anliegenden, Mund und Nase dedeckenden, textilen Barriere zu tragen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung
von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerolosen druch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verrringern. Die Mund-Nasen-Bedeckung war so zu tragen, dasss Mund und Nase so bedeckt
werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert ird. Alternativ konnte in gleicher Weise eine medizinische Gesichtsmaske getragen
werden. Sie haben am Donnerstag, den 18.02.2021 um 15:30 Uhr in 12587 Berlin, Bölschestraße 137 vorsätzlich dieser Verpflichtung zuwidergehandelt, indem Sie ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen
wurden.

 

Bezüglich der mündlichen Anhörung druch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes am 18.02.2021 haben Sie die geforderten Angaben zur Person gemacht.
Zum Sachverhalt haben Sie sich geäußert und somit nicht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung lehnten Sie ab, da dieses nach Ihrer Meinung
einem Hitlergruß, nämlich einer Unterordnung gleichkäme. Auf Aufforderung der Außendienstmitarbeiter alternativ einen anderen Weg zu nehmen, lehnten Sie dieses ebenfalls ab.

 

Die festgestellte Zuwiderhandlung durch ordnungsamtliche Wahrnehmung und Beweismittel konnte nicht entkräftet werden. Ich habe daher nach Aktenlage entschieden. Die
Bemessung der Geldbuße erfolgte unter Berücksichtigung aller Angaben.

 

 

 

Ordnungswidrigkeiten können nach § 73 Absatz 2 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Für Verstöße
gegen die oben genannten Normen ist ein Bußgeldrahmen von 50 bis 500 Euro vorgesehen.

 

 

 

De aktuellen Abstands, und Hygieneregeln – insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Gesichtsmaske – sind darüber
hinaus be Betreten der benannten Bereiche deutlich sichtbar ausgeschildert.

 

 

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 11 erster Halbstatz SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(InfSchMV) vom 11. Februar 2021 im Freien keine Mund-Nasen-Bedeckung oder medizinische Gesichtsmaske trägt und keine Ausnahe nach $ 4 Absatz 4 Nummer 1 zweiter Halbsatz ud Absatz 3 InfSchMV
vorliegt. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien im öffentlichen Raum in den in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Bereichen zu tragen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 erster Halbsatz Buchstabe e
InfSchMV). In der Anlage ist die Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen (Straßen Nummer 3) als Bereich genannt, in der eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist
eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere, die auffgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von
übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizzierten Schutzkategorie (§ 1 Absatz
5 Satz 1 InfSchMV). Die Mund-Nasen-Bedeckung ist so zu tragen, dass Mund und Nase so bedeckt werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen druch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen
vermindert wird. (§ 1 Absatz 5 Satz 2 InfSchMV). Soweit nach dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, kann auch eine
medizinische Gesichtsmaske nach § 1 Absatz 6 InfSchMV getragen werden (§ 1 Absatz 5 Satz 3 infSchMV). Eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne dieser Verordnung ist eine aus speziellen
Materialien hergestellte Maske, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 14683:2019+AC:2019 entspricht oder die den Anforderungen der europäischhen Norm EN 149:2001+A1:2009 entspricht,
wobei die Maske jedenfalls nicht über ein Ausatemventil verfügen darf (§ 1 Absatz 6 Satz 1 InfSchMV). § 1 Absatz 5 Satz 2 InfSchMV gilt für die Trageweise entsprechend (§1 Absatz 6 Satz 2
InfSchMV).

 

 

 

Verletzte Vorschrift(en) in der jeweils gültigen Fassung:

 

 

 

§29 Absatz 3 Nummer 5 SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

(SARS-CoV-2-InfSchMV) vom 11. Februar 2021 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)

 

 

 

Beweismittel: Prüfbericht vom 18.02.2021 Vorgangsnummer 20210218-1550-56 ausgefertigt von Ord AOD 45 [Zahl geändert]

 

 

 

Zeuge(n): Ord AOD 33

 

Ord AOD 45

 

[Zahlen geändert]

 

 

 

Zahlung der Geldbuße:

 

 

 

Sie werden gebeten, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides den zu zahlenden Gesamtbeitrag auf das angegebene Konto zu überweisen. Falls
kein Einspruch eingelegt wird, ist die Zahlung somit vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides fällig.

 

 

 

Sofern Sie sich für zahlungsunfähig halten sollten, teilen Sie mir dies mit eingehender Begründung rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist mit. Geeignete Nachweise
über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers) sind beizufügen. Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten noch Ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen, wird
der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Des Weiteren kann durch das Amtsgericht Tiergarten gemäß § 96 OwiG gegen Sie Erzwingungshaft bis zu euner Dauer von 6 Wochen angeordnet
werden.

 

 

 

Rechtsbehelfbelehrung:

 

Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei
dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, PF 91 02 40, 12414 Berlin Einspruch einlegen (§ 67 OwiG). Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn der Einspruch vor Fristanlauf bei der Behörde
eingeht.

 

 

 

Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Tiergarten aufgrund einer Hauptverhandlung, ohne dabei an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Höhe der Geldbuße
gebunden zu sein. Das Gericht kann auch für Sie nachteiliger entscheiden und eine höhrere Geldbuße festsetzen, wenn ihm dies nach Ergebnis der Hauptverhandlung angemessen erscheint. (§ 71 OwiG, §
411 StPO).

 

 

 

Hält das Gericht eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich, so kann es stattdessen im Beschlusswege entscheiden, wenn weder Sie noch die Amtsanwaltschaft diesem
Verfahren widersprechen. In diesem Fall darf das Gericht von der im Bußgeldbescheid getroffenen Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

 

 

 

Hinweis:

 

Ich zeige an, dass Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden (§§ 6 ff BlnDSG, § 48 Absatz 4 ASOG Bln).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schröder

 

[Name geändert9

 

 

 

Fundstellen:

 

Strafprozessordnung – StPO

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987

 

Fundstelle: BGBl I S. 1074, 1319m in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OwiG

 

in der Fassung der Bekanntmachtung vom 19. Februar 1987

 

Fundstelle: BGBL. I S. 602, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

BlnDSG – Berliner Datenschutzgesetz

 

Datum: 17. Dezember 1990

 

Fundstelle: GVBl. 1991, S. 16, 54, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

ASOG – Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006

 

Fundstelle: GVBl. 1992, S. 930, in der jeweils geltenden Fassung

 

 

 

Verkehrsverbindungen:

 

Tram Linie 60 und 61

 

Haltestelle -Bellevue-

 

Bus Linie 167, 269, X69, M69

 

Haltestelle: Salvador-Allende-Str.

 

 

 

Sprechzeiten:

 

Ordnungswidrigkeiten nur nach Terminabsprache

 

Fortsetzung folgt…

 

Wer möchte, kann über die Sitemap meinen Fall beim Finanzamt aufrufen. Ich habe ebenfalls wie hier alles öffentlich gemacht.

 

 

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn du mir widersprechen willst, bin ich auch dankbar für einen Kommentar. (Was die Hater in diesem „Neuland“ Internet noch nicht kapiert haben, ist, dass sie mit ihrem Hass, die Aufmerksamkeit
anderer auf genau die Dinge richten, die sie doch hassen – traurig…)