Soll die Wahrheit über den Drosten-Zeltplatz-Prozess totgeschwiegen werden?

Worum geht es?

Im Jahr 2022 ging es durch die Presse: Der vorgebliche Coronaexperte der Regierung, Christian Drosten, wurde angeblich in seinem Urlaub auf einem Campingplatz beleidigt und wusste sich anscheinend nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen.

Dieser Artikel vom Juni 2022 von Wir-sind-Mueritzer.de steht exemplarisch für die Schmutzkampagne, die daraufhin in der Presse gegen die Angeklagten erschien. Im August 2023 schaffte es der Fall bis auf die Seite es ZDFs; im Mai 2023 hatte der Spiegel groß „berichtet“.

Doch was passierte wirklich am 25. und 26. Juni 2022 auf dem Campingplatz Großmenow am Ellbogensee?

Der Hauptangeklagte Maik S. und seine Frau Kathrin W. erzählen den Vorfall zum ersten Mal aus ihrer Sicht. Dazu sind sie nämlich in den fast zwei Jahren bisher nie gekommen. Weder die Polizei wollte ihre Version des Falles hören, noch das Gericht, vor dem das Verfahren unter anderem wegen Verleumdung und Beleidigung jetzt ausgetragen wird, noch die gleichgeschaltete Presse gaben den beiden jemals die Chance, ihre Sicht der Dinge zu erzählen.

Die beiden sind verständlicherweise sehr vorsichtig dabei, wem sie sich anvertrauen können und gaben mir, Uwe Krüger von oneiroauten.de, die Exklusivrechte über den Vorfall aus ihrer Sicht zu berichten. Ich bedanke mich bei den beiden für ihr Vertrauen und gebe nun wieder, was sie mir erzählt haben.

Eine „etwas“ andere Version

Im Juni 2022 machten Maik und Kathrin mit ihrer damals 8jährigen Tochter, gemeinsam mit einer Freundin, Franziska und deren 10jährigen Sohn Campingurlaub auf dem Zeltplatz Großmenow am Ellbogensee als Maik plötzlich jemanden sieht, der Christian Drosten wie aus dem Gesicht geschnitten scheint. Er macht ein Foto und stellt es auf Telegram. Dort wird er als Wichtigtuer verhöhnt. Noch heute fragt sich Maik: „Was macht Herr Drosten ohne Personenschutz auf einem Campingplatz, wo doch schon damals zahlreiche Artikel darüber berichteten, dass Drosten oft bedroht wird.“

Das lässt ihn nicht los und er geht ihm kurzerhand hinterher und fragt: „Sind Sie Herr Drosten?“ (Alle wörtliche Rede entstammt der Erinnerung des Paares und kann demnach nur sinngemäß wiedergegeben werden.)

Drosten dreht sich um und sagt: „Ja.“

Da bricht es aus Maik heraus: „Sie wagen es sich, auf diesen Zeltplatz zu kommen?“

Drosten fragt: „Wieso?“

Maik antwortet: „Weil Sie ein Verbrecher sind!“ Er dreht sich um zu den drei Menschen, die zufällig in der Nähe sind und ruft: „Leute guckt bitte her, das ist Herr Drosten – der größte Verbrecher, der in Deutschland frei rumläuft.“ Ein Mann schüttelt mit dem Kopf und eine Frau erwidert: „Naja, Recht hat er.“

Am nächsten Tag achtet Franziska darauf, dass sie Drosten alleine ohne seine Familie abpasst und fragt ihn ruhig, wie es kommt, dass es ein Video von ihm gibt, wo er sagt, dass Masken nichts nützen würden und er kurz darauf die Maskenpflicht befürwortet hätte.

Darauf sagt Drosten aggressiv: „Sie haben doch Müll im Kopf! Überprüfen Sie Ihre Quellen! Sie gucken doch Müll!“

Sie sagt, sie arbeite als Erzieherin in einer Kita und die geimpften Mitarbeiter seien seit ihrer Impfung ständig krank.

Drosten schreit: „Daran sind Sie schuld! Denn Sie sind ja nicht geimpft!“

Franziska kommen die Tränen und geht aufgelöst und weinend zurück zu Maik und Kathrin.

Später sind alle drei mit ihren Kindern am Strand. Drosten steht mit seiner Familie 10 Meter von ihnen entfernt und guckt ständig zu ihnen rüber. Dann kommt er auf sie zu und sagt herrisch:

„Ich will ihnen sagen, ich werde die Polizei rufen. Sie haben mein Kind traumatisiert, weil Sie mich vor ihm einen Verbrecher genannt haben.“ Sein Kind spielt derweilen seelenruhig am Strand. Die Kinder von Maik, Kathrin und Franziska verkriechen sich dagegen ängstlich unter ihrer Decke. Das weckt den Mutterinstinkt von Kathrin und aus ihr bricht es heraus: „Wie bitte? Ihr Kind ist traumatisiert? Unsere Kinder sind traumatisiert! Meine Tochter hatte keine Kita-Abschlussfahrt! In ihrer Kita wurden sie plötzlich in getrennte Räumlichkeiten gesperrt! Sie hatte keine ordentliche Einschulung!“

Maik mischt sich ein: „Wie machen Sie das eigentlich alles? Sie haben doch gar keinen echten Doktortitel. Und Ihr Professortitel ist gesponsert von der Familie Quandt!“

In dem darauf enstehenden Wortgemenge zwischen Maik und Drosten ruft Kathrin dann: „Verpiss dich!“

Drostens Kind spielt derweilen immer noch drei Meter weiter unbeschwert im Sand.

Den fünf Campingurlaubern wird das Ganze zu bunt und sie beschließen, zu einem anderen Strand zu gehen. Doch da haben sie die Rechnung ohne Christian Drosten gemacht, der sie über den Zeltplatz in Badehose verfolgt. Kathrin weiß sich nicht anders zu wehren, als ihr Handy zu nehmen und zu sagen: „Herr Drosten, ich filme Sie jetzt!“ Drosten macht dabei keinerlei Anstalten, ihr zu widersprechen.

Als die drei wiederkamen zu ihrem Wohnwagen, wartete bereits die Polizei auf sie und sprach sie auf das Streitgespräch mit Drosten an. Kathrin wollte das Gespräch mit ihrem Handy dokumentieren, aber das wurde ihr von den Polizisten untersagt.

Zwei Wochen nach dem Vorfall stand die Polizei um 6:00 h früh vor dem Wohnwagen und verlangte die Handies von Maik und Kathrin. Parallel dazu durchsuchte die Polizei die Wohnungen der drei Urlauber in Berlin. Der Einwand von Maik und Kathrin, dass das nicht nötig sei, weil die Polizei jetzt ja alles habe, wurde ignoriert. Franziska S. gelingt es später, gerichtlich feststellen zu lassen, dass diese Maßnahme gesetzeswidrig war; nur leider bleibt diese Feststellung bisher fast folgenlos, bis darauf, dass Franziska ihr Handy ersetzt bekommen soll, weil die Polizei es vorsätzlich zerstört hat. Begründet waren die unverältnismäßigen Überfälle mit § 188 StGB, der angeblichen Majestätsbeleidigung, die aber laut Gericht nur bei Politikern greift; und Drosten sei kein Politiker, so das Urteil.

Wie es vor Gericht weiter ging

Nach der Hausdurchsuchung, die bisher in der Mainstreampresse ebenso unerwähnt blieb wie die Version von Maik und Kathrin, zogen ganze 21 Monate ins Land bis es schließlich zum ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Waren (Müritz) kam.

Maiks Anklage umfasst ganze 9 Anklagepunkte, darunter sind Nötigung, Beleidigung, Verleumdung und Urheberrechtsverletzung.

Zufällig erfuhr Dr. Markus Kühbacher, der sich seit Jahren mit dem Thema Wissenschaftsbetrug befasst, von dem Fall aus der Presse. (Hier seine Kanäle auf X (ehemals Twitter) und tiktok: https://twitter.com/Kuehbacher https://www.tiktok.com/@mkuehbacher). Er nahm sofort Kontakt mit Oberstaatsanwalt Wischmann auf und bat ihn darum, den Kontakt zum Angeklagten, also Maik, herzustellen. Er belieferte ihn obendrein mit zwei Ordnern Beweisen, dass Drosten den Doktortitel zu Unrecht trägt. Der 8. Anklagepunkt gegen Maik lautet nämlich Verleumdung, weil er Drosten den Doktortitel abgesprochen haben soll. Man muss dazu wissen, dass ein Staatsanwalt immer dazu angehalten ist, in alle Richtungen zu ermitteln, auch in Richtung Unschuld des Angeklagten. Aber was tat Oberstaatsanwalt Wischmann? Er legte eine „Sonderakte“ mit den Beweisen an und erklärte sie für den Fall als „nicht relevant“ und enthielt sie den Verteidigern vor.

Maik startete derweilen eine Kampagne auf gofundme und versuchte, für seinen Hexenprozess Spenden einzusammeln. Von dem Spendenziel in Höhe von 5.000,- EUR kamen gerade mal 165,- EUR zusammen. Dr. Kühbacher stieß auf die Kampagne und konnte so doch noch mit Maik Kontakt aufnehmen.

Im Strategiegespräch mit Maiks Anwalt, Bernd Prechtel, wiederholte Herr Prechtel merkwürdigerweise die Worte des Oberstaatsanwaltes Wischmann, die Beweise wären nicht relevant. Daraufhin kündigte Maik seinem Anwalt und was dann geschah, lässt ihn vermuten, dass Drosten von weit mehr Leuten geschützt wird, als er dachte: Der Anwalt von Franziska vermittelte innnerhalb von fünf Minuten einen anderen Anwalt: Mirko Röder.

Am ersten Verhandlungstag war das allererste, was Richter Roland Traeger verfügte, dass die Anwälte von Maik, Kathrin und Franziska zu Pflichtverteidigern nach § 140 StPO ernannt wurden, auf Betreiben von Mirko Röder. Zunächst freuten sich die drei darüber, weil das auch bedeutete, dass die Anwaltskosten die Staatskasse übernimmt. Schnell bemerkten sie aber den Pferdefuß dabei: Sie wurden ihre Anwälte jetzt auch nicht mehr so leicht los. Keiner der in § 140 StPO genannten Fälle liegt vor, einen Pflichtverteidiger zu berufen und damit der diese Entscheidung des Richters zu rechtfertigen. Maik vermutet, dass Oberstaatanwalt Wischmann davon Wind bekommen hatte, dass er seinen Verteidiger entlassen hatte und hat den Richter dazu bewegt, diesen Schachzug zu begehen, damit das nicht noch einmal passsieren könnte.

Nun hat Maik den Herrn Röder an der Backe. Maik vertritt die Strategie vor Gericht zu beweisen, dass Drosten den Doktortitel zu Unrecht trägt und damit keine Verleumdung voliegt. Schließlich liegen die Beweise allen Anwälten und dem Gericht vor. Doch Röder übernimmt genau wie sein Vorgänger die Argumentation des Oberstaatsanwaltes und behauptet, die Beweise wären nicht relevant und strebt statt Freispruch eine milde Strafe an.

Dem Oberstaatsanwalt wird die Sache um den Doktortitel Drostens zu heiß und er beantragte, das Verfahren gegen Franziska nach § 153 StPO einzustellen, was mittlerweile auch geschehen ist. Kathrin, wurde angeboten, das Verfahren gegen einen kleine Auflage nach 153a StPO einzustellen. Kathrin lehnte das ab. Sie ist sich keiner Schuld bewusstt und pocht ebenfalls auf Freispruch. In Maiks Fall versucht der Oberstaatsanwalt das Verfahren nach § 154 StPO zu verschlanken. „Verschlanken“ ist dabei ein Euphemismus, denn es soll genau Punkt 8 wegfallen, der Maik der Verleumdung anklagt, weil er den Titel von Drosten angezweifelt haben soll. Wenn das passiert, würden die Beweise Kühbachers, dass Drosten kein Doktor ist, tatsächlich irrelevant werden und könnten somit unter den Tisch gekehrt werden, ohne sich der Unterschlagung von Beweisen schuldig zu machen nach § 274 StGB.

Röder verwehrt Maik auch bis heute die Akteneinsicht. Immer wieder wird er vertröstet. Schließlich ging er soweit, Maik mit einer psychiatrischen Begutachtung zu drohen und einer anschließenden Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.

Haben Verteidigung, Gericht und Oberstaatsanwaltschaft gemeinschaftlich und vorsätzlich Akten gefälscht?

Dabei hat Maik gut Gründe, seinem Verteiger Röder zu misstrauen. Zu dem bereits genannten kommt nämlich, dass am 12.03.2024, dem ersten Verhandlungstermin ein Herr Müssig ins Spiel kam, den die Rechtsanwälte von Kathrin und Franziska (Samimi und Röder) kannten. Er sollte der Zeugenbeistand von Herrn Drosten sein. Müssig ist einer der teuersten Anwält Deutschlands und laut seiner Internetseite auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Ein Zeugenbeistand ist bereits ungewöhnlich, weil man als Zeuge normalerweise nichts zu befürchten hat, aber ein so hochkarätiger Zeugenbeistand könnte darauf hinweisen, dass Drosten etwas zu verbergen hat. Müssig hat seine Doktorarbeit zum Thema „Bilden einer terroristischen Vereinigung“ geschrieben.

Es ist auch nicht üblich, wenn nicht sogar illegal, dass ein Zeugenbeistand Akteneinsicht bekommt. Müssig wurde allerdings die Anklageschrift gefaxt. Das bedeutet auch, dass Drosten nun seine Aussage nicht mehr rein aus seinem Gedächtnis machen konnte, sondern durch die Akte beeinflusst wurde. Müssig wurde auch gefragt, ob Drosten mit der Verschlankung des Verfahrens einverstanden ist. Das ist ebenso unüblich wie fragwürdig, wenn nicht sogar illegal, weil Drosten das nicht zu entscheiden hat.

Der Oberstaatsanwalt Tim Wischmann schrieb zwei Tage später eine mail, dass er am 13.03.2024 (also einen Tag später nach dem Verhandlungstermin) zum ersten Mal Kontakt mit Müssig gehabt hätte. Das machte Maik stutzig, denn Müssig war ja einen Tag vorher schon Thema gewesen. Also sagte er zu seinem Verteidiger Röder: „Ich möchte gern den Aktenauszug haben, woraus ersichtlich ist, ab wann Herr Müssig Herrn Drosten vertritt!“ Röder verweigerte ihm dies zunächst und vertröstete ihn auf den nächsten Verhandlunsgtag. An diesem Tag überreichte er ihm einen Brief, der auf den 06.03.2024 datiert war und angeblich erst am 11.03.2024 eingegangen sein soll. Aufällig war, dass dieser Brief den falschen Aktendeckel hatte (vom Staatsanwalt anstatt vom Amtsgericht), in Vertretung von einem anderen Anwalt als Müssig unterschrieben war und was am verdächtigstens ist: keine Paginierung aufwies. Paginierung ist die fortlaufende Nummerierung aller in die Gerichtsakte hinzukommenden Schriftstücke. Im Briefkopf stand: „Vorab per Fax und beA“. BeA heißt: besonderes elektronisches Anwaltspostfach und meint damit den sicheren elektronischen Schriftverkehr unter Anwälten.

Maik wollte das Fax oder den beA-Ausdruck einsehen, da drohte Röder ihm mit der Psychiatrie.

Die Vorverurteilung durch die Presse

Maik hat inzwischen zwei Befangenheitsanträge gegen den Richter Roland Traeger gestellt. Diese begründet er mitunter damit, dass die Presse, in diesem Fall der Spiegel, über Akteninterna berichtet hat, die er aus der Verhandlung nicht hätte entnehmen können. Das ist nach § 353d StGB strafbar. Diese Interna kann der Spiegel nur vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft haben. Diese Interna hat der Spiegel benutzt, um Maik, Kathrin und Franzsika als Querdenker und Rechtsextreme zu framen. Wie schon seit dem allersersten Artikel, fielen in dem Spiegelartikel wieder die Begriffe: „Massenmörder“, „Transhumanist“ und „Verbrecher“. Das kommt einer Vorverurteilung gleich, weil es eigentlich ein Ermitlunsgergebnis des Prozesses sein sollte, ob diese Begriffe überhaupt gefallen sind. Neu dazu kamen besagte Internas, die nur in der Ermittlungsakte stehen und nicht öffentlich im Gericht gelesen worden sind. Keiner der drei kann sich daran erinnern, Drosten einen Massenmörder genannt zu haben.

Auffällig ist auch, dass Drosten seit diesem Vorfall in der Presse seltener mit seinen Titeln Prof. Dr. benannt wird.

Fazit:

Wir erleben hier ganz klar einen politischen Prozess. Ich war bei dem Schiebetermin am 02.04.2024 als Prozessbeobachter dabei und es war offensichtlich, dass der Richter dem Oberstatsanwalt hörig ist. Schüchtern und verunsichert fragte der Richter Treager den Oberstaatsanwalt Wischmann zum Beispiel wörtlich: „Kann man so machen, oder?“

Wischmann führt den Prozess und der Richter ist nur sein ausführendes Organ – das war für mich offensichtlich.

Dass es ein poltischer Prozess ist, sieht man auch an den illegalen Hausdurchsuchungen und dem Umstand, dass Kathrin in einem Anklagepunkt vorgeworfen wird, ein satirisches Meme an eine Freundin verschickt zu haben.

Freunde haben sich nach der Schmutzkampagne von Maik und Kathrin abgewendet und sie haben lebenslanges Hausverbot auf dem Campingplatz. Dabei gab es zwischen der Zeltplatzleitung und den Campern die Absprache, dass wenn sie sich bei Drosten entschuldigen würden für die Art und Weise, aber nicht für den Inhalt des Gesagten, dürften sie weiter auf dem Campingplatz bleiben. Diese Einstellung änderte die Zeltplatzleitung aber in Folge der Medienkampagne.

Mit der Reichweite eines Spiegels oder des ZDFs kann ich nicht mithalten. Deshalb: Teilt diesen Artikel überall, wo ihr ihn teilen könnt und schickt ihn an Multiplikatoren, Influencer und Widerständlern mit größerer Reichweite! Danke!

Wie geht es weiter?

Am 18.04.2024 ist der nächste Verhandlungstermin. Ich werde für euch vor Ort sein und über den Fortgang des Falles berichten! Wenn ihr das nicht verpassen wollt, abonniert meinen Newsletter und meinen Telegramkanal: t.me/senoisuche!

Bis dahin wünsche ich meinen Lesern: Assalaam Alejkum und Nomaské!

Euer Uwe Krüger

Update 05.04.2024: Richter Roland Traeger hat wie erwartet den Beschluss verkündet, den Anklagepunkt 8 einzustellen, in dem Maik der Verleumdung bezüglich des Doktortitels beschuldigt wird. Damit steht das Thema, ob Drosten seinen Titel zu Recht oder Unrecht trägt nicht mehr zur Debatte.

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7 Kommentare zu „Soll die Wahrheit über den Drosten-Zeltplatz-Prozess totgeschwiegen werden?“

  1. negative Feststellungsklage vor dem zivilen Amtsgericht es Tatortes, wo die streitige Äusserung gefallen sein soll, gegen Herrn Drosten über die streitigen Verleumdungen,dafür das rechtsschutzinteresse begründen aus der Rechtsbeziehung zu Herrn Drosten, das Feststellungsinteresse , Feststellbarkeit. im Sachvortrag dann die Beweise von Dr Kühbacher einbringen.ich habe die gleiche rechtliche Problematik mit dem Ordinarius der Rechtsmedizin, LMU.

  2. Es wird die Zeit kommen, wo Drosten, Wieler, Spahn und Co. sich nicht mehr frei in Deutschland bewegen werden können, so wie in Italien aktuell der ehemalige Gesundheitsminister aus der Coronazeit. Dazu müssen sich die Deutschen allerdings von den mafiösen Strukturen befreien.

  3. Aditi Bianca Enger

    Hallo zusammen,

    ich habe den Artikel an jemanden weitergeleitet, und dieser hat ihn an den Nachrichtenchef von AUF1 gesendet. Dieser jemand ist in Österreich investigativer Journalist und hat schon mit dem Sender zusammen gearbeitet. Ich will keine Euphorie auslösen, aber vielleicht bringt es was.
    Liebe Grüße und viel Erfolg! 😊🙏🏻

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