Urteil im „Drosten-Zeltplatz-Prozess“ – Coronafaschismusaufarbeitung geht anders

Am Donnerstag, den 18.04.2024 fiel das Urteil im „Drosten-Zeltplatz-Prozess“ im Amtsgericht Waren an der Müritz. Es war der 4. Verhandlungstag. Über den Schiebetermin am 02.04.2024 und die Hintergrundgeschichte, wie sie wirklich war, hatte oneironauten.de in diesem Artikel berichtet.

Kurz zusammengefasst:

Christian Drosten, der vorgebliche Coronaexperte der Merkel-Regierung, wurde angeblich auf einem Zeltplatz beleidigt. Die Polizei brach danach rechtswidrig in die Wohnungen der vermeintlichen Täter ein, beschlagnahmte alle Handys und Computer und es folgte ein Schauprozess und eine Schmutzkampagne der Presse; im besten Deutschland aller Zeiten sollte dem Bürger unmissverständlich klargemacht werden, was passiert, wenn man das herrschende Narrativ und die Obrigkeit in Frage stellt. Frei nach dem kommunistischen Motto: „Bestrafe einen, erziehe hundert!“ sollten Maik S., seiner Frau Kathrin W. und deren Bekannte Franziska K. der Prozess gemacht werden. Seit der rechtswidrigen Hausdurchsuchung war klar, dass Einschüchterung dabei zur Taktik gehörte. Doch der Deep State hatte die Rechnung ohne den Kampfes- und Widerstandswillen des Paares gemacht.

Durch einen glücklichen Zufall bekamen sie Kontakt zu Dr. Markus Kühbacher, der seit Jahren auf Wissenschaftsbetrug spezialisiert ist und in dem Fall die Möglichkeit erkannte, aufzudecken, dass Drosten seinen Doktortitel zu Unrecht trägt. Anklagepunkt 8 von insgesamt 9 gegen Maik lautete nämlich auf Verleumdung, weil der den Doktor- und Professortitel Drostens angezweifelt hatte. Doch nachdem Dr. Kühbacher dem Oberstaatsanwalt Wischmann zwei Ordner mit Beweisen zugeschickt hatte, die belegen, dass Drosten kein Doktor ist, wurde dieser Anklagepunkt fallen gelassen. Als „Verschlankung des Verfahrens“ wurde das euphemistisch der Presse verkauft.

Letzter Verhandlungstag vor dem Amtsgericht

Obwohl Maik Beschwerde gegen die Ablehnung seines Entpflichtungsantrages eingereicht hatte, und damit eine höhere Instanz, nämlich das Landgericht ins Spiel kam, setzte Richter Roland Traeger den Prozess fort. Maik wollte unbedingt seinen Pflichtverteidiger Mirko Röder loswerden, der eindeutig nicht seine Interessen vertrat.

Der Rechtsanwalt von Katrin, Matthias Tüxen verlas einen Antrag auf Zeugenvorladung des damaligen Vorstandes der Johanna-Quandt-Stiftung, um die finanziellen Verpflechtungen mit Drosten aufzuklären. Er wollte zeigen, dass die in einem privaten Chat getätigte Aussage, Drosten sei ein „korrupter Wissenschaftler“ den Tatsachen entspricht. Auch Bill Gates wollte er vorladen lassen. Das nahm natürlich die Presse zum Anlass, sich über die Verteidigung lustig zu machen. Auch der Oberstaatsanwalt Tim Wischmann meinte, nachdem Röder ihm das Wor erteilt hatte: „Sie meinen den Antrag nicht ernst.“ Ja, Sie haben richtig gelesen: Mirko Röder, der angebliche Verteidiger von Maik und nicht etwa der Richter Roland Treager erteilte dem Oberstaatsanwalt das Wort. Betrachtet man den Prozess so aus der sozialpsychologischen Perspektive, fällt dann auch auf, dass der Oberstaatsanwalt zusammen mit den Verteidigern in der Mittagspause Döner essen ging und die Stimmung zwischen den Parteien alles andere als angespannt war. Geradezu freundschaftlich tauschten sich Röder und Wischmann vor dem Prozess im Smalltalk über die Definition einer „geringfügigen Menge“ Cannabis aus. Bei diesen unerwarteten Sympathiebekundungen fiel der Kontrast um so stärker auf, als Tüxen dann zurückschlug und sagte: „Das meine ich sehr ernst, sonst hätte ich den Antrag nicht gestellt.“ Und: „Bezeichnen Sie meine Anträge nicht als Unsinn!“

Tüxen beantragte auch, die ehemals Mitangeklagte und Freundin des Paares Franziska K. als Zeugin zu laden. Wischmann wollte das unbedingt vermeiden und verwies darauf, dass Frau K. sich schuldig machen könnte, wenn sie wiederholen würde, dass Drosten für den Tod von Kindern verantwortlich wäre. Darin sähe er den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Wischmann legte mehrmals an diesem Verhandlunsgtag diese scheinheilige Sorge um Zeugen und Angeklagten an den Tag, wenn es seiner Sache diente.

Tüxen erwiderte folgerichtig, dass Franziska K. selber entscheiden könnte, ob sie aussagt oder nicht. Daraufhin riss Röder erneut das Ruder in seine Hand und beantragte, einen sogenannten „Zeugenbeistand“ für Franziska. Das ist genauso perfide wie unüblich. Röder kann sich immer auf das angebliche Wohl der Zeugin berufen, dass er mit diesem Antrag im Sinne habe, aber der aufgewachte Beobachter weiß wohl, dass diese Maßnahme wieder nur der Verschleierung, Gängelung und Deckelung dienen soll, damit ja nicht allzuviel Wahrheit ans Licht kommt.

Für alle Anwesenden sichtlich beeindruckend war die Aussage von Katrin. Sie erzählte freimütig und nachvollziehbar ihre Sicht der Dinge. Sie war zur Coronazeit Kindergärtnerin und erzählt wie sie gezwungen war, die unmenschlichen Maßnahmen in ihrem Kindergarten durchzusetzen. Wie sollte sie den Kleinkindern erklären, dass sie plötzlich getrennt werden sollten und jetzt nur noch zu dritt spielen durften? Und nun traf sie den Mann, der unter anderen für das Leid unter den Kindern damals und noch heute verantwortlich war, in ihrem Paradies, dem Campingplatz, den sie und ihr Mann seit 17 Jahren besuchten. Ihr Verteidiger Tüxen wies später in seinem Plädoyer auf die dreifache Steigerung der Suizidversuche unter Kindern hin seit die Coronamaßnahmen umgesetzt wurden. Richter Traeger befragte sie, ob sie von der Prominenz Drostens beeindruckt gewesen wäre. Sie sagte: „Wissen Sie, ich lebe in Berlin, da treffe ich viele Prominente!“ Der Richter ließ aber nicht locker, da sagte sie in frecher Berlinerschnauzeart: „Drosten ist ja nicht prominent, prominent ist für mich jemand der mit Schlüppern und Rosen beworfen wird!“ Das entlockte mir einen herzhaften Lacher auf der Zuschauerbank.

Wie schon beim Schiebetermin am 02.04.24 fiel mir wieder auf, dass sich Richter Traeger mehrfach die Erlaubnis vom Oberstaatsanwaltschaft Wischmann einholte, so oder so zu verfahren.

Richter, Staatsanwalt und Verteidiger zogen sich zu einer Besprechung unter Ausschluss der Angeklagten und der Öffentlichkeit zurück. Auffällig ist wieder, dass sich Röder danach bei Richter Traeger für die angeblich offenen Worte bedankte.

In der knappen Stunde, in der die Presse, Prozessbeobachter und Angeklagten im Gerichtssaal warteten, wurde ich Zeuge, wie sich Jana Stegemann von der Süddeutschen Zeitung mit ihrem Kollegen unterhielt. Sie machten sich über „Putinversteher“ lustig und die Journalistin berichtete über die Zusammenarbeit mit Correktiv. Für mich war das eine Verhaltens- und Feldforschungsbeobachtung von heutigen Journalisten in ihrer Blase. Ich war auf ihren Artikel gespannt und wunderte mich im Nachhinein über ihre Recherche des Geldflusses der Bill-Gates-Stiftung an Drosten und ihren unerwartet neutralen Bericht: Artikel.

Eigentlich waren die Zeltplatzleitung und ein ermittelnder Polizist als Zeugen geladen, aber sie erschienen nicht, weil sie sich im Urlaub befanden. Auch dieser Umstand hielt Richter Traeger nicht davon ab, noch am selben Tag das Urteil zu fällen.

Er bezeichntete Dr. Markus Kühbacher, dessen TikTokkanal mittlerweile gesperrt ist, als „Strippenzieher im Hintergrund“ und sprach Maik sein Beileid aus, dass er auf so jemanden hereingefallen ist.

Wischmanns Plädoyer

Es folgte das überlange Plädoyer des Oberstaatsanwaltes Wischmann. Er stellte darauf ab, dass man Bilder von Personen der Zeitgeschichte nur veröffentlichen darf, wenn man sie in dem Kontext veröffentlicht, in welchem sie berühmt geworden sind. Und das sei bei Drosten in seinem Urlaub nicht so. Bei Kim Kardashian wäre das zum Beispiel anders. Er gab zu, den Begriff „Transhumanist“ vorher nicht gekannt zu haben und er ihn googeln musste.

Bei der Begründung, warum er Maik wegen Verleumdung anklagt, verstieg er sich in philosphisch-psychologische Betrachtungen. Maik habe „auf irgendeiner Ebene“ geglaubt, dass seine Behauptung, Drosten wäre ein Verbrecher, unwahr ist. Der Straftatbestand der Verleumdung ist nämlich nur erfüllt, wenn man jemandem wider bessern Wissens übel nachredet. Maik habe zwar „gefühlt“, dass es wahr ist, was er sagt, hätte aber gleichzeitig „gewusst“, dass es unwahr ist. Diese Diskrimminierung der Emotionalität und der Intuition zugunsten der Rationalität ist symptomatisch in unserer materialistisch-satanistisch gepägten Welt und zeigt Wischmanns Gefangenheit darin, zumal es eine ungeheure Unterstellung ist, Maik habe gegen seine Rationalität gehandelt. Wischmann hielt es nicht für nötig dafür Anhaltspunkte vorzuweisen.

Maik war auch wegen Nötigung angeklagt. Dieser Straftatbestand wiederum erfodert Gewaltandrohung. Wischmann sieht die Gewaltandrohung „konkludent“ durch Maiks angebliches Schreien. Maik hat aber gar nicht geschrien und Wischmann hat dafür auch keine Zeugen oder andere Beweise. Maik hat sich Drosten auch nicht „in den Weg gestellt“, wie die Mainstreampresse gerne berichtet, sondern ist ihm hinterhergelaufen und hat ihn ganz normal gefragt, ob er Christian Drosten ist.

Alles in Allem konnte Wischmann den Eindruck eines Hexenprozesses nicht aus dem Feld räumen.

Er spricht davon, dass sich „[kleine] Teile der Gesellschaft vom Grundkonsens entfernt hätten.“ und singt ein Loblied auf Drosten und sinngemäß darauf, dass er „Experten“ vertraue.

Er geht auch darauf ein, dass sogar Staatsanwälte ihn gefragt hätten, ob er die Anklage auch erhoben hätte, wenn es nicht gerade um Christian Drosten ginge. Ob Drosten da nicht einen „Promibonus“ hätte? Wischmann sagte, die sogenannte Majestätsbeleidigung im Paragrafen 188 StGB sähe sogar einen gewissen Promibonus vor. Mit diesem Paragraphen werden Politiker außerordentlich vor Beleidigungen geschützt, wovon Marie-Agnes Strack-Zimmermann zum Beispiel regen Gebrauch macht. Interessant für den Leser zu wissen ist dabei, dass bei der Erdogan-Böhmermann-Ziegenfickeraffäre damals es in der Diskussion stand, diesen Paragraphen zu streichen. Spätestens seit der Coronadiktatur wird uns sein Missbrauchspotential eindrücklich vor Augen geführt.

Tüxens Plädoyer

In seinem deutlich kürzeren Plädoyer machte Tüxen Wischmann darauf aufmerksam, dass der angeblich „kleine“ Teil der Gesellschaft bereits 30% der Bevölkerung beträgt. Darunter seien auch zahlreiche Wissenschaftler und sogenannte „Experten“. Er verweist auf den Evaluationsbericht der Bundesregierung zu den Coronamaßnahmen Seite 70, wonach die Lockdownmaßnahmen keinen Sinn gehabt haben. Drosten ist übrigens Mitautor dieses Berichtes. Wie bereits erwähnt, erinnert Tüxen nochmal an das Leid unserer Schutzbedürftigsten, indem er vorträgt, dass die Rate der Suizidversuche unter Kindern um das dreifache gestiegen sind seit die Maßnahmen eingeführt wurden.

Röders Plädoyer

Maik wollte nicht, dass Röder ein Plädoyer hält, aber Röder hielt das nicht davon ab, trotzdem eines zu halten.

Er erinnerte daran, dass Maik und Katrin Bürgergeldempfänger sind und erwähnte wiedereinmal die ominöse Bierflasche, die Maik in der Hand gehabt haben soll. (Der Pressevertreter vom Nordkurier griff beflissen zum Stift und notierte.) Es war offensichtlich, dass er seinen Mandanten in ein denkbar schlechtes Licht rücken wollte.

Danach nahm er die Staatsanwaltschaft in Schutz bezüglich der Herrn Müssig , dem Drostenanwalt, gewährten Akteneinsicht. In einem Rechtsstaat würde dieser Verfehlung nachgegangen werden, im besten Deutschland aller Zeiten wird die Staatsanwaltschaft dafür von der Verteidigung in Schutz genommen.

Röder nannte Maiks Verteidigung „Hilferufe“ und erinnerte Traeger daran, dass „der Zug hier nur durchfährt“ und wahrscheinlich bis nach Karslruhe fahren würde. „[Aber] das halten wir aus. Der Rechtsstaat hält das aus!“, verkündete er.

Zum Schluss bedankte sich noch für das faire Verfahren.

Roland Traegers Urteil

Traeger zitierte Spahns „Wir werden einander viel zu verzeihen haben.“ ohne zu wissen, dass es der ehemalige Gesundheitsminister war, der diesen prophetischen Satz am Anfang von Corona im Bundestag gesagt hat. Er schrieb ihm „irgendeinem Ministerpräsidenten“ zu.

Er bezeichnete Katrins Meinung als „krass“, wenn sie annimmt, Drosten wäre korrupt, sprach sie aber von diesem Anklagepunkt frei.

Insgesamt blieb er deutlich unter der Forderung des Oberstaatsanwaltes mit der Verhängung einer Geldstrafe auf Bewährung, blieb aber totzdem glücklicherweise über der Bagatellgrenze, die eine Berufung womöglich verhindert hätte.

Den Trick mit der Bagatellgrenze hat nämlich die Richterin in meinem Prozess angewendet, als ich wegen Missbrauch des Notrufes angeklagt war, weil ich wegen eines potentiell infektiösen Objektes (einer Maske) das Seuchenschutzkommando angefordert hatte.

Katrin bekommt ihr Handy wieder, aber Maiks Handy bleibt als (wörtlich) „Tatwaffe“ in Verwahrung. Darauf hat Maik viele Erinnerungen an seine Tochter gespreichert.

Traeger betonte, dass es in diesem Prozess nicht um Corona oder Drosten gehe, sondern darum, dass man sich nicht so unhöflich verhält auf einem Campingplatz. Jemanden „Verbrecher“ zu nennen, der nicht verurteilt ist, erfülle den Tatbestand der Beleidigung. Maik hatte in der Verhandlung argumentiert, dass es keine Beleidigung gewesen wäre, wenn er Drosten „Straftäter“ genannt hätte, ihm als juristischen Laien aber nicht zuzumuten ist, den Unterschied zwischen „Verbrecher“ und „Straftäter“ zu kennen. Darauf ging der Richter mit keiner Silbe ein.

Es geht weiter

Sowohl Maik als auch die Staatswaltschaft haben bereits Berufung eingelegt. Die gleichgeschaltete Presse hat darüber auch bereits berichtet. Bild erdreistet sich sogar, den Eindruck zu erwecken, sie hätte mit Maik gesprochen und zitiert ihn damit, dass er sich angeblich auf „Meinungfreiheit“ berufen würde. Dabei beruft sich Maik gerade nicht auf Meinungsfreiheit, sondern seine Verteidigungstrategie zielt darauf ab, dass er nur nachprüfbare Fakten geäußert hat.

Der Hexenprozess, bei dem Gott hoffentlich verhindert, dass die Hexe Feuer fängt, geht also vor dem Landgericht Neubrandenburg weiter.

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Es grüßt Ihr

Uwe Krüger

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4 Kommentare zu „Urteil im „Drosten-Zeltplatz-Prozess“ – Coronafaschismusaufarbeitung geht anders“

  1. Sehr interessanter Bericht!
    Habe dieses Verfahren ein wenig verfolgt und kann Maik sowie allen Beteiligten seiner Seite nur alle Daumen drücken die ich habe.
    Dieser Verbrecher Drosten (genau wie viele andere sogenannte Verantwortungsträger) gehören vor Gericht gestellt!
    Das geschilderte Verfahren entspricht genau der derzeitigen, politisch hörigen Justiz, die “im besten Deutschland aller Zeiten ” keinerlei unabhängige Rechtsprechung mehr kennt.
    Ich wünsche Maik und Angehörige alles erdenklich Gute und haltet durch,so weit wie Ihr könnt.
    PS. Wenn es sich bei dem RA Tüxen um einen Anwalt aus Berlin-Köpenick handelt, seid Ihr offensichtlich in guten Händen.
    Ich selbst wohne in Berlin-Müggelheim und führe mit ihm ein Verfahren gegen das Berliner Verwaltungsgericht..

  2. Ich hoffe, dieses irre Paar wird in der höheren Instanz deutlich härter bestraft. Man muss sich ja schämen für solche Mitbürger. Und dann dieser Bullshit mit dem fehlenden Doktor-Titel. Dann sollen sie doch Anzeige erstatten wegen des Führens eines falschen Titels. Machen Sie aber nicht, weil sie wissen, dass es Bullshit ist. Die Universität hat den Doktortitel bereits MEHRFACH bestätigt.

    1. Dr. Markus Kühbacher

      Die Universität hat bereits MEHRFACH gelogen:

      – einen Wasserschaden erfunden
      – einen Revisionsschein erfunden
      – die Begründung für den dritten Gutachter erfunden
      – das Erscheinungsdatum der Dissertation falsch beurkundet
      – falsche Angaben über die Pflichtexemplare der Dissertation erfunden
      – etc.

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