Vorsteuerabzug für alle – oder wie ein renitenter Gallier allein gegen das Finanzamt kämpft

Es begann am 06. Oktober 2016 mit der Abgabe meiner Steuererklärung. Ein Meisterwerk. 15 Jahre Berufserfahrung als Steuerfachangestellter und Bilanzbuchhalter flossen in diese Datenansammlung, in der ich 7 Einkunftsquellen aus 5 Einkunftsarten erklärte – und trotzdem mit einem zu versteuerndem Einkommen von 9.599,- EUR (im Jahr!) nahe am Existenzminimum kratze.

Das eigentlich Meisterliche daran ist aber: Als Berufsbezeichnung gab ich Oneironaut/Wissenschaftle (für das „r“ fehlte der Platz) an und machte vorweggenommene Betriebsausgaben (nicht Werbungskosten) mit Vorsteuerabzug geltend. Was bedeutet das? Sie haben sicherlich irgendeinen Bekannten, der als Selbständiger umsatzsteuerpflichtig ist. Und sicherlich stöhnt er unablässig über die hohe Steuerlast, die er da zu schultern hat – was viele nicht wissen: diese Last ist eine Subvention, ein Vorteil. Aber wie kann das sein? Wie kann Steuernzahlen ein Vorteil sein? Ich will es kurz erläutern:

Umsatzsteuer ist ein Synonym für Mehrwertsteuer. Und die Mehrwertsteuer – die kennen Sie. Sie steht überall (fast überall) auf den Rechnungen, ob nun bei McDonalds (19% bei Verzehr vor Ort und 7% zum Mitnehmen – deshalb und nur deshalb werden Sie immer danach gefragt) oder bei McGeiz, überall steht diese ominöse Mehrwertsteuer, die Sie – da müssen Sie mir Recht geben – bezahlen. Sie belastet Sie – den Endverbraucher – und das ist so gewollt. Der Unternehmer (also McDonalds) kassiert sie lediglich von Ihnen ein und leitet sie an das zuständige Finanzamt weiter. Aber vorher zieht der Unternehmer (in unserem Fall McDonalds) die Umsatzsteuer, die er seinerseits an andere Unternehmer gezahlt hat, von seiner Zahllast ab. Also zum Beispiel die Umsatzsteuer auf der Gewerbemiete, die er an einen Immobilienhai zahlt – die zieht er sich (im übrigen meist ungeprüft) von Ihrer gezahlten Umsatzsteuer ab und kann sie behalten – er macht also plus, obwohl er etwas zahlt. Das ist die Mehrwertsteuerschöpfungskette  an deren Ende Sie als Verbraucher stehen und an deren Ende Sie alles schultern – egal, was Ihnen Ihr selbständiger Bekannter da vorheult.

Wir halten also fest: Vorsteuer ist nicht irgendeine Steuervorauszahlung, sondern die gezahlte Umsatzsteuer, (= Mehrwertsteuer) die auf den Ausgaben (des jeweiligen Unternehmers) liegt und die er beim Finanzamt geltend machen kann. Das fängt beim Telefon an, geht beim Benzin weiter und hört bei Bewirtungsrechnungen (also Restaurantrechnungen) unter anderem auf. Hat der Unternehmer (noch) keine Einnahmen (= Umsätze), auf die er Umsatzsteuer abführen müsste, kann er die Vorsteuer trotzdem (schon) geltend machen und hat somit beim Finanzamt ein Guthaben, das auch regelmäßig – wenn auch unter strenger Prüfung – überwiesen wird.

Eng mit der Umsatzsteuer verknüpft ist die Einkommensteuer. Sie ist sozusagen der kleine (ja, der kleine, nicht etwas der große) Bruder der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer). Sie wird bezahlt auf so ziemlich alle Einkünfte, die Sie so haben. Nein? Sie merken davon nichts? Dann entweder, weil ihr Arbeitgeber sie für Sie an das Finanzamt als Lohnsteuer abführt oder weil Sie – wie die meisten in Deutschland – unter dem Existenzminimum leben.

Nun wäre es ungerecht, nur die Einnahmen zu besteuern und die Ausgaben, die für die Einnahmen notwendig waren, außen vor zu lassen. Denn der eine verdient vielleicht eine Million, von der aber nur 10.000 im Jahr übrig bleiben, der andere verdient 50.000,- und hat gar keine Kosten. Es ist somit grundgesetzlich verankert, dass nach dem „Nettoprinzip“ versteuert wird, heißt, die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden dürfen, bevor der Fiskus zuschlägt.

Diese Ausgaben heißen beim Angestellten „Werbungskosten“ und beim Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich) „Betriebsausgaben“ sind aber wiederum nur Synonyme. Das heißt, ein Finanzbeamter würde Ihnen etwas anderes erzählen und die gelebte Praxis ist auch eine andere, aber der BFH (Bundesfinanzhof) erinnert die Finanzverwaltung regelmäßig daran, dass nach dem oben genannten Nettoprinzip beides nur das Gleiche sein kann und nicht mit unterschiedlichen Maßstäben an die Besteuerung herangegangen werden kann.

Diese Ausgaben (Werbungskosten/Betriebsausgaben) können nun Jahre vor den Einnahmen anfallen (vorweggenommen) oder Jahre nach den Einnahmen anfallen (nachträglich) oder sogar total ohne Einnahmen daherkommen (vergeblich). Auch das wird vom gemeinen Finanzbeamten regelmäßig verdrängt. Erfolgreich verdrängt. So muss der BFH immer wieder daran erinnern, wenn es mal wieder so einen Gallier wie mich gibt, der sich hochklagt und dabei die Mittel und die Geduld hat, nicht unterwegs zu verdursten.

Damit ich nicht verdurste, beginne ich heute diesen Blog. Ich bitte sehr um Verbreitung und Zuspruch – den werde ich auf meinem langen Weg brauchen. (Dieser Weg wird nicht einfach sein, dieser Weg wird steinig und schwer… ;))

Kommen wir also zurück zum Anfang: jetzt sollte es klarer sein, was ich meine, wenn ich sage: Ich habe vorweggenommene Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug als Oneironaut/Wissenschaftler beim Finanzamt geltend gemacht. Mein Vorsteuerabzug 2015 betrug dabei niedliche 408,83 EUR. Das Modell ist also nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen, weil der Steuerberater mit seiner Rechnung alles wieder wegschrumpfen würde und ins Minus verkehren würde, kann man den ganzen Büro- und Steuerkram nicht (so wie ich) selber erledigen.

Was erlaube ich mir da?

Ich sehe das so: Würden die Wissenschaftler nicht so wie andere Dienstleister unserer Gesellschaft (wie zum Beispiel Musiklehrer oder Museumsführer oder Erzieherinnen) immer mehr im Preis gedrückt werden, indem Sie in die Selbständigkeit gedrängt werden anstatt sie fair und fest anzustellen, wäre mein Modell gar nicht möglich. Das ist meine moralische Rechtfertigung für mein Handeln.

Jetzt muss ich aber zum Yoga. Ich hoffe, ich habe Spannung induziert und Sie möchten wissen, wie es mit meiner Steuererklärung weiterging. Dann bleiben Sie dabei! Liken Sie und verteilen Sie weiter. Bereits morgen plane ich die Fortsetzung. Darin dann zu lesen: Wie das Finanzamt auf mein Meisterwerk reagierte und was ich daraufhin unternahm (am Ende bin ich Indiana-Jones-mäßig in Archiven unterwegs – aber dazu dann später mehr).

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Ich lebe also ganz nach dem Motto: „Wer will, findet Wege – wer nicht will, findet Ausreden!“ Und ich will das Paradies auf Erden. Nichts weniger.

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